Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Musterbrief: Saubere Kündigung bei Almado

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userD0012:
Hallo zusammen,

ich möchte hier kurz darstellen, wie ich innerhalb von 6 Tagen eine saubere, korrekte Kündigung bei Almado durchgesetzt habe.

Ich habe folgendes Schreiben mit Datum vom 31.01.2014 aufgesetzt:


--- Zitat ---Vertragsnr.: XXXXXXXXXXX – Kündigung aufgrund Preiserhöhung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kündige den mit Ihnen bestehenden Stromliefervertrag nach einjähriger Belieferung zum Ablauf des 26.05.2014. Ich mache damit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, das mir aufgrund der mit Schreiben vom 22.11.2013 mitgeteilten Grundpreiserhöhung ab dem 27.05.2014 zusteht. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens.

Um den durch das Internet einschlägig bekannten Schwierigkeiten bei der Kündigung von Verträgen mit Almado-Energy vorzubeugen, stelle ich Folgendes klar:

1. Ich kündige zum Ablauf des 26.05.2014. Mir steht somit der vertraglich zugesicherte 25%-Bonus auf die Jahresrechnung zu, da ich bis zum 26.05.2014 ein volles Jahr von Almado-Energy beliefert werde. Keinesfalls kündige ich zu irgendeinem anderen, durch Almado-Energy willkürlich zeitlich vorverlagerten Zeitpunkt. Ich kündige auch nicht fristlos. Es besteht seitens Almado-Energy folgerichtig die vertragliche Pflicht, mich bis zum Ablauf des 26.05.2014 mit Strom zu versorgen. Es besteht keine rechtliche Grundlage für Almado-Energy, ein vom Ablauf des 26.05.2014 abweichendes Enddatum für den vorliegenden Vertrag auszuweisen.

2. Dieses Schreiben wurde durch den zuständigen Gerichtsvollzieher übermittelt. Inhalt und Übermittlungszeitpunkt sind somit offiziell beurkundet und gerichtsverwertbar beweisbar. Ein gegebenenfalls strafrechtlich relevanter Vorsatz wäre somit bei Abweichungen von Punkt 1. leicht nachweisbar.


Mit freundlichen Grüßen

LearPilot

--- Ende Zitat ---

Dieses Schreiben habe ich mit der Bitte um Zustellung durch den zuständigen Gerichtsvollzieher an die Gerichtsvollzieherverteilstelle des Amtsgerichts Köln geschickt.

Nur 6 Tage später, am 06.02.2014, erhielt ich folgende Bestätigung von Almado:

[EMail entfernt]


Wenn man also direkt mit harten Bandagen (Zustellung über Gerichtsvollzieher) rangeht, scheint das Eindruck zu schinden. Almado wäre andernfalls auch absolut chancenlos vor Gericht, denke ich.

Didakt:
@ LearPilot

von Ihnen:

--- Zitat ---Wenn man also direkt mit harten Bandagen... rangeht, scheint das Eindruck zu schinden.
--- Ende Zitat ---

Ihre Vorgehensweise ist lobenswert und beispielhaft.  Ihre Preiserhöhungsmitteilung datierte vom 22.11.2013. Mit welchem Datum haben Sie Ihre Kündigung abgesandt? Meine Frage ergibt sich interessenshalber im Zusammenhang mit einer Diskussion in einem anderen Thread.

userD0012:

--- Zitat von: Didakt am 07. Februar 2014, 12:38:44 ---Ihre Vorgehensweise ist lobenswert und beispielhaft.  Ihre Preiserhöhungsmitteilung datierte vom 22.11.2013. Mit welchem Datum haben Sie Ihre Kündigung abgesandt? Meine Frage ergibt sich interessenshalber im Zusammenhang mit einer Diskussion in einem anderen Thread.

--- Ende Zitat ---

Vielen Dank für den Zuspruch. Ich hatte natürlich den Vorteil, dass ich durch die zahlreichen Leidgeplagten, die hier und auf Reclabox von ihren Problemen diesbezüglich berichtet haben, vorgewarnt war. Es war für mich daher klar, dass sofort Vollgas gegeben werden muss von Anfang an.

Möglicherweise lasse ich auch den Schlusszählerstand mit Setzung einer 6wöchigen Frist zur Erstellung der Abschlussrechnung durch den Gerichtsvollzieher übermitteln, um gar nicht erst Zweifel aufkommen zu lassen. Die paar Euro für den Gerichtsvollzieher sind es vermutlich wert.

Zu Ihrer Frage: Mein Kündigungsschreiben datierte auf den 31.01.14. Die Sache ging also extrem schnell, obwohl das Schreiben zunächst an das AG Köln zur Verteilstelle und dann per Gerichtsvollzieher zu Almado ging. Ich bin selber erstaunt, wie flott da agiert wurde auf allen Seiten.

Didakt:
@ LearPilot,

in Ihrer Sache wäre richtig zu stellen, dass Sie eigentlich eine ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit Ihres Liefervertrages vorgenommen haben und nicht ‒ wie von ihnen formuliert und gepostet ‒ eine Sonderkündigung auf Grund der Grundpreiserhöhung ab 01.01.20014. Ein kleiner, aber feiner Unterschied. Insofern ist Ihr Kündigungsschreiben im ersten Absatz sachlich nicht einwandfrei formuliert.

Fazit daraus ist, dass Sie bis zum Vertragsende die Zahlung des erhöhten Grundpreises in Kauf nehmen, weil Sie den größeren Nutzen aus der Ihnen nach Ablauf des ersten vollen Lieferjahres zu gewährenden Bonuszahlung ziehen. Sonst hätten Sie zum 31.12.2013 sonderkündigen müssen.

userD0012:

--- Zitat von: Didakt am 07. Februar 2014, 15:58:13 ---@ LearPilot,

in Ihrer Sache wäre richtig zu stellen, dass Sie eigentlich eine ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit Ihres Liefervertrages vorgenommen haben und nicht ‒ wie von ihnen formuliert und gepostet ‒ eine Sonderkündigung auf Grund der Grundpreiserhöhung ab 01.01.20014. Ein kleiner, aber feiner Unterschied. Insofern ist Ihr Kündigungsschreiben im ersten Absatz sachlich nicht einwandfrei formuliert.
--- Ende Zitat ---

Das ist falsch. Die Grundpreiserhöhung wurde mir mit Wirksamkeit zum 27.05.14 (und nicht, wie von Ihnen fälschlicherweise geschrieben, zum 01.01.2014) erklärt. Somit steht mir ein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 26.05.14 zu.

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