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EEG-Umlage

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Das Beispiel mit dem Verbraucherkreditrecht passt nicht recht.

Nachdem der BGH entschieden hatte, dass AGB- Klauseln, die Bearbeitungsgebühren für die Kreditgewährung durch ein Kreditinstitut vorsehen, unwirksam sind, kamen dort Banker auf die Idee, die Bearbeitungsgebühr auf dem Formular vor der Unterschrift des Kunden vorzusehen. Das Amtsgericht ist der Bank in der Argumentation gefolgt, die Bearbeitungebühr finde sich deshalb nicht in den AGB, die Bestimmung unterläge deshalb keiner Inhaltskontrolle.... Tatsächlich wird der betroffene Bankunde wohl ein Formular unterschrieben haben, dessen Inhalt selbst der AGB- Inhaltskontrolle unterliegen kann.

Das trägt nun aber in der Diskussion um sog. eingeschränkte Preisgarantien bei Energielieferungsverträgen nicht weiter. 

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