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EEG-Umlage

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HDN1970:
Hallo,
vielleicht kann mir jemand Antwort geben.....
Ist eine EEG-Umlage, die ab 01.01.14 erhoben wird eine Strompreiserhöhung.
Vertrag mit 12 Monate eingeschränkter Preigarantie.
Vielen Dank schon mal.
Viele Grüße

energienetz:
Keine einfache Frage. Ich meine, es ist eine Strompreiserhöhung. Denn nicht der Verbraucher muss die EEg Umlage zahlen, sondern der Versorger. Ob und wie viel von der Umlage der Versorger selbst übernimmt oder an den Verbraucher weiterreicht, kann er selbst entscheiden. Die Umlage ist also einer von vielen anderen  Preisfaktoren.
Problem: Nicht alle Gerichte mögen diese Sichtweise teilen, denn viele Versorger sind der Ansicht, die Weitergabe der gestiegenen Umlage sei keine Preiserhöhung. 

PLUS:

--- Zitat von: energienetz am 06. Februar 2014, 16:48:13 ---Keine einfache Frage. Ich meine, es ist eine Strompreiserhöhung. Denn nicht der Verbraucher muss die EEg Umlage zahlen, sondern der Versorger. Ob und wie viel von der Umlage der Versorger selbst übernimmt oder an den Verbraucher weiterreicht, kann er selbst entscheiden. Die Umlage ist also einer von vielen anderen  Preisfaktoren.
--- Ende Zitat ---
Wo ist denn der wirkliche Unterschied? Die diversen anderen Umlagen, sogenannten Abgaben und Steuern einschließlich MWSt erklärt und zahlt doch auch nicht der Verbraucher an das Finanzamt. Die Umsatzsteuererklärung macht der Versorger gegenüber dem Fiskus.

Sind das nicht alles direkte oder mindestens indirekte staatlich verursachte und verordnete Preisfaktoren? Weit mehr als die Hälte des Gesamtpreises. Im privaten Umfeld würde man eine solche Argumentation Trickserei nennen.

Es ist doch ein Trauerspiel wie sich das Energieverbraucherrecht alleine bei dieser Frage von @HDN1970 zeigt, wenn eine solche Frage nicht eindeutig beantwortet werden kann.

Verbraucherenergie ist zur beliebigen Finanzierungsquelle mutiert? Jede öffentliche Hand bedient sich direkt oder indirekt so gut sie kann. Von den Kommunen mit der sogenannten Konzessionsabgabe,  üppigen Netzentgelten etc.pp. über die diversen Querfinanzierungen bis zu den Ländern und dem Bund mit der EEG-Umlagenfinanzierung von Klima- Umweltschutz und Zukunftssicherung ... und zum Schluss die Mehrwertsteuer. >:(

HDN1970:
mir wurde vom Verbraucher gesagt, dass es keine Strompreiserhöhung ist und ich deshalb auch kein Sonderkündigungsrecht habe. Außerdem wurde ich nicht schriftlich über die Umlage/Erhöhung informiert. Angeblich wurde das in einem Newsletter bekanntgegeben, den ich nie erhalten habe.

Didakt:
@ HDN 1970

Zum Thema "Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung gesetzlicher Abgaben" erfahren Sie  in diesem Thread   Wissenswertes.

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