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Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???

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Didakt:
@ bolli und khh

mit den vorstehenden Ausführungen in der Antwort # 24 gehe auch ich weitestgehend konform.

Die aus dem „FinanzTip“ zitierte und hier ins Spiel gebrachte Aussage in Sachen Sonderkündigungsrecht betrachte ich als völlig irrelevant.

Und auch die vorstehende Einlassung von @ Energietourist ist fraglos völlig „pille palle“! ;)

Es wird sich sicher noch zeigen, ob die von mir weiter oben eingebrachte Aussage der VBZ NRW, nach der Verbraucher nach § 41 (3) EnWG „ - rechtlich gesehen - noch bis zu dem Zeitpunkt kündigen könnten, zu dem die Preiserhöhung wirksam wird“, einmal Wirkung erzielt.
Und nochmals: Mir hat man mal in grauer Vorzeit beigebracht, dass Bundesrecht jedes darunterliegende Recht bricht, z.B. auch nicht konforme AGB!
Und nun bin ich vorerst auch dafür, diese Diskussion zu beenden.

PLUS:

--- Zitat von: khh am 07. Februar 2014, 12:38:48 ---Ich bezweifel weiterhin, dass § 314 Abs. 3 BGB hier anzuwenden ist.  :)
--- Ende Zitat ---
Ja klar, das kann man sich aussuchen, weil  § 305, 307, 315 BGB ja auch nicht anzuwenden sind?!

Langsam muss man wohl Verbraucher vor diesem Forum warnen.

khh:

--- Zitat von: PLUS am 07. Februar 2014, 13:12:05 ---Langsam muss man wohl Verbraucher vor diesem Forum warnen.
--- Ende Zitat ---

Stimmt, bei manchen Beiträgen ist das vielleicht angebracht.  :)

Energietourist:
@khh sie rudern ja weit zurück, aber so kommen wir uns schon näher. Ihre letzte Interprtation fasse ich so auf, dass also der Verbraucher, wenn die Preiserhöhung z.B. am 1.6.2014 wirksam werden soll,
noch am 31.5.2014 von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann. Richtig?
Diese Sichtweise halte ich für falsch! Sagt einem doch auch der gesunde Menschenverstand.

khh:

--- Zitat von: Energietourist am 07. Februar 2014, 13:58:24 ---@khh sie rudern ja weit zurück, aber so kommen wir uns schon näher. Ihre letzte Interprtation fasse ich so auf, dass also der Verbraucher, wenn die Preiserhöhung z.B. am 1.6.2014 wirksam werden soll,
noch am 31.5.2014 von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann. Richtig?
Diese Sichtweise halte ich für falsch! Sagt einem doch auch der gesunde Menschenverstand.

--- Ende Zitat ---

@Energietourist,

ich rudere nicht im Geringsten zurück, lesen Sie meine Beiträge! Und Sie dürfen meine begründete (bspw. mit der VZ NRW identische) Sichtweise selbstverständlich gerne für falsch halten, nur auf den "gesunden Menschenverstand" sollte man sich dabei besser nicht verlassen!  ;)

Gruß, khh 

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