Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Sonderkündigungsrecht wegen Umzug?

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FS1:
Hallo,

ich denke in diesem Thread ist mein Fall am Besten aufgehoben.

Hergang:
Vertrag mit Bonus abgeschlossen, Versorgungsbestätigung zum 01.08.2013 bekommen, gekündigt zum 31.07.2014, Kündigungsbestätigung erhalten, aufgrund der Kündigung keine Lastschrift mehr möglich daher manuelle Überweisung.

Jetzt wird es interessant:
Mit der Kündigung habe ich zeitgleich eine Adressänderung wegen Umzugs bekanntgegeben. Diese Adressänderung wurde von Almado als Kündigung aufgefasst und kam am 03.05.2014 per mail:
...
Wir verstehen diese Information als Kündigung des Stromliefervertrages entsprechend Ziffer 6 unserer Allgemeinen Stromlieferbedingungen. Wir werden die Netznutzung durch almado-ENERGY zum 31.03.2014 beim zuständigen Netzbetreiber abmelden und für den Zeitraum der Belieferung eine Schlussrechnung erstellen. Bitte teilen Sie dem für Sie örtlich zuständigen Netzbetreiber, der Stromnetz Hamburg GmbH, und auch uns den Schlusszählerstand zum 31.03.2014 mit.
...

Da ich diese mail aber erst am 03.05.2014 erhalten habe, hatte ich ihnen am 29.04.2014 erneut per Fax die Adressänderung mitgeteilt inkl. Zählerstand(Alt- und Neuwohnung) zum 29.04.2014.

Ich frage mich nun:
1. Wie kann ich der Kündigung widersprechen? Ich habe nur eine Adressänderung angegeben. Auch habe ich bereits den Abschlag für Mai überwiesen und möchte bestimmt nicht diesen sowie den Abschlag für März einklagen und dann auch noch auf den höheren Kosten von Stromnetz Hamburg GmbH sitzenbleiben nur weil Almado Mist baut.
2. Eine Adressänderung und Zählerstandsmitteilung per Fax sollte rechtlich ausreichend sein, oder? (im Übrigen habe ich den gleichen Zählerstand am selben Tag online auf deren Webseite erfasst, davon aber keine Bestätigung per mail erhalten, daher nochmal per Fax hinterher)
3. Woher sollte ich den Zählerstand vom 31.03.2014 nehmen wenn sie mir die mail erst am 03.05.2014 zusenden?

Ich würde jetzt Almado ein weiteres Fax schicken in welchem ich der Kündigung zum 31.03.2014 widerspreche da ihnen eine Kündigung zum 31.08.2014 bereits vorliegt und ich nur eine Adressänderung bekanntgegeben habe mit Zählerstandsangabe der Alt- und Neuwohnung. Gleichzeitig würde ich mit Einschaltung der Schlichtungsstelle drohen falls sie weitere "Verständnisprobleme" meiner Korrespondenz haben sollten. Ist das so ok?

Danke im voraus!
Florian

khh:

--- Zitat von: FS1 am 04. Mai 2014, 10:52:50 ---... Ist das so ok?
--- Ende Zitat ---

@ FS1,

wohl eher nicht  -  Begründung: Ziff. 6 der (zumindest aktuellen) almado-AGB lautet:

--- Zitat ---6. Auszug des Kunden
(1) Der Kunde kann diesen Vertrag im Fall eines Auszugs mit einer Frist von vier Wochen zum Auszugstermin in Textform kündigen. Der Kunde teilt dem Energieversorger in diesem Fall die neue Anschrift mit. ...
--- Ende Zitat ---

Demnach beendet ein Auszug den Vertrag und der Kunde hat keinen Anspruch, einen laufenden Vertrag auf eine neue Abnahmestelle zu übertragen.

Zum 31.07.2014 würde zudem ein Bonusanspruch ohnehin nicht bestehen, da Ziff. 9. der (aktuellen) almado-AGB bestimmt:

--- Zitat ---9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle ...
--- Ende Zitat ---

Prüfen Sie die zu Ihrem Vertrag verwendeten AGB, ob diese gleichlautende Bestimmungen beinhaltet. Wenn ja, dann dürfte leider wenig zu machen sein.  :(

Gruß, khh

FS1:
@khh:

Danke erstmal für die Info. Eine "meinem Vertrag zugrundeliegende AGB" finde ich nicht(wurde mir nicht zugeschickt). Die AGB auf der Almado-Seite ist wie wie von Ihnen beschrieben.

Bleibt nur noch der Zeitpunkt der Kündigung(zum 29.04.2014) und des Zählerstandes sowie die Frage wie ich zur Rückzahlung meiner Abschläge komme.

Hier ein Schreiben welches ich beabsichtige, per Fax zu senden, passt das so?


--- Zitat ---Umzug und Kündigung zum 29.04.2014 - Vertragsnummer 12345


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer mail vom 03.05.2014 ist der Umzugs- und somit Kündigungszeitpunkt falsch benannt. Meine schriftlich erfolgte Adressänderung im Rahmen meines Umzugs am 29.04.2014(welche Sie als Kündigung verstanden haben) wurde Ihnen am 14.02.2014 zugestellt(unterschriebener Rückschein). Ein erneutes Fax am 29.04.2014 enthielt die gleichen Informationen.

Entsprechend vermerken Sie bitte meine Kündigung zum 29.04.2014 und dem damit verbundenen Zählerstand: 123

Der Ihnen am 02.05.2014 überwiesene Abschlag für den Monat Mai i.H.v. EUR 70,00 erstatten Sie bitte innerhalb von zwei Wochen auf folgendes Konto:
abc...

Eine Abschlussrechnung erwarte ich spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses gem. § 40 EnWG.

Bitte bestätigen Sie mir den Kündigungszeitpunkt sowie den erhaltenen Zählerstand für den Monat Mai innerhalb von 4 Wochen. Ansonsten werde ich ohne Verzögerung einen Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie stellen.
--- Ende Zitat ---

In jedem Fall werde ich dann ab dem 30.04.2014 einen neuen, großen, Strombetreiber beauftragen.

keks:
Hallo zusammen,

mal was neues von mir.

Am 24.04.2014 habe ich dann endlich meine Schlussrechnung als PDF per mail erhalten.
Und wie sollte es auch anders sein...es wurde kein 25% Neukundenbonus berechnet.
1224€ habe ich an Abschlägen bezahlt, 840.20€ verbraucht und soll 383.80€ per Verrechnungsscheck wieder bekommen.
Wenn ich mich da jetzt nicht vertue fehlen da 210.05€ als Neukundenbonus von meinem Verbrauch...also sollten es 593.85€ sein, die ich wieder bekomme.

Folgend habe ich am selben Tag geantwortet

--- Zitat ---Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ich kann in Ihrer Rechnung leider nicht den 25% Neukundenbonus finden, welcher mir zusteht.
Ich bitte Sie diesbezüglich die Rechnung umgehend noch einmal zu prüfen und entsprechend zu korrigieren!

--- Ende Zitat ---

Da bis heute nichts zurück kam habe ich noch mal eine Mail verschick.

--- Zitat ---Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

es ist nun 2 Wochen her, dass ich Sie darum gebeten habe mir eine korrigierte Rechnung (also mit den 25% Neukundenbonus) zu schicken.
Bisher gab es keinerlei Reaktion und von daher fordere ich Sie auf dieser Angelegenheit meiner Bitte dahingehend bis zum 16.05.2014 nachzugehen!

--- Ende Zitat ---

Bin schon ein wenig genervt von dem Laden, über 7 Wochen für eine Schlussrechnung zu brauchen finde ich zu lang und dann jetzt auch noch 2 Wochen keine Reaktion auf meine Mail.

Die Antwortmail werde ich auf jeden Fall hier reinsetzen.

Gruß

khh:
Hallo keks,

Sie hätten gleich am 11.04.2014 (6 Wochen nach Vertragsende = Zugangserfordernis des Schlussrechnung
gem. § 40 Abs. 4 EnWG) die ordnungsgemäße Abrechnung einschließlich Bonusgutschrift per Einschreiben bei  almado/365 AG anmahnen sollen.

Dann hätten Sie sich bereits Anfang nächster Woche mit Ihrer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden können. Durch Ihr Versäumnis müssen Sie jetzt leider bis zum 23.05.2014 damit warten
(4 Wochen nach erster Reklamation = Beantwortungsfrist für almado AG gem. § 111a EnWG)!

Falls Sie vorher bzgl. des Bonus eine negative Antwort von almado erhalten, können Sie sich sofort an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden.

Gruß, khh   

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