Energiepreis-Protest > DEG Deutsche Energie

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--- Zitat von: khh am 05. Februar 2014, 11:47:00 ---JA  -  siehe  www.hoech-partner.de  am 09.07.2013 zur diesbzgl. "Unsinn-Behauptung" von Care Energy (Autor: Dr. Thomas Höch, RA / Fachanwalt für Steuerrecht) - Auszug:

--- Zitat ---.... Dass EEG-Belastungen bei der Preisbildung berücksichtigt werden, ändert nichts daran, dass auf den Nettopreis Umsatzsteuer zu erheben ist. Also ist die steuerliche Behandlung der EEG-Umlage völlig korrekt.
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
Ja, so ist das wohl und so funktioniert die raffinierte Steuererhebung mit der Steuer auf die Steuer und auf die staatlich sanktionierten Abgaben und Umlagen. Nicht umsonst hat der Staatsanteil bei den Energiepreisen einen völlig unangemessenen Anteil erreicht. Die steuerliche Behandlung als völlig korrekt zu bezeichnen geht da doch entschieden zu weit. An der betrugsanfälligen deutschen Umsatzsteuererhebung zeigt sich trefflich das deutsche Steuerchaos. Nur ein kleines Beispiel: Bundestagsdrucksache zu "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 - UStR 2008) mit 431 Seiten

Welcher Abgeordnete blickt da durch, was er da zur Absegnung vorgelegt bekommt? Der Steuerzahler soll das dann. Man sollte keine Steuererklärung mehr unterschreiben. Wer kann  damit noch die Korrektheit bestätigen. Selbst die Experten sind längst überfordert, die Finanzämter an erster Stelle.

... und nur mal als Beispiel und Vergleich mit einer öffentlich-rechtlich sanktionierten Abgabe, die auch fördern soll. Hoffentlich ist jedem Beherbergungsbetrieb, jedem Kurbetrieb klar was die Regel und den Unterschied zwischen Kurtaxe und Kurförderungsabgabe ausmacht.


--- Zitat ---Abschnitt 2.11. UStAE
Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Gemeindliche Kurverwaltungen, die Kurtaxen und Kurförderungsabgaben erheben, sind in der Regel Betriebe gewerblicher Art (vgl. BFH-Urteil vom 15.10.1962, I 53/61 U, BStBl III S. 542). Sofern die Voraussetzungen von R 6 Abs. 4 und 5 KStR 2008 gegeben sind, unterliegen die Gemeinden mit den durch die Kurtaxe abgegoltenen Leistungen der Umsatzsteuer. Die Kurförderungsabgaben (Fremdenverkehrsbeiträge A) sind dagegen nicht als Entgelte für Leistungen der Gemeinden zu betrachten und nicht der Steuer zu unterwerfen.
--- Ende Zitat ---
PS nicht vergessen:Zur Vermehrung der Unklarheiten dann noch der Anwendungserlass mit 736 Seiten Es wird nicht der Letzte sein.

lejlas:
Also,
auch wenn der Blog hier schon etwas älter ist,
ich kann nur positives über Envitra berichten.
Bin seit Februar dort Stromkunde und hab heute meine erste Rechnung erhalten.
Stimmt alles :)
Und auch auf die EEG-Abgabe ist Mehrwertsteuer berechnet, also alles korrekt und richtig.
Da der Anbieter keinen Bonus zahlt und auch sonst keine verdeckten Kosten hat, kann ja nicht viel schieflaufen.
Und falls doch: Habe auf der Internetseite von Envitra.de gelsen, dass die Mitglied bei der Schlichtungsstelle sind.
Finde ich gut!!!
Also nicht nur meckern, sondern auch mal was positiv sehen.
LG
Lejla

frelma:
ich kann bei envitra nichts nachteiliges feststellen. Bin seit 01.10.2013 dabei. Der Preis ist gut. Die bisherigen Abbuchungen sind korrekt. Eine Abrechnung habe ich noch nicht bekommen. Der Vertrag läuft immer nur ein Monat, keine Bonus, keine Vorkasse, keine Kaution. Also Kündigen kurzfristig möglich.

khh:
Ergänzung zur Antwort #1 :

Warum wird von der Erleichterung gemäß § 326 Abs. 2 HGB für Kleinst-Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht
und der Jahresabschluss zum 31.12.2012 nicht im Bundesanzeiger offengelegt, sondern nur noch hinterlegt  -
hat man womöglich ein erneut schlechtes Ergebnis "zu verheimlichen" ?

Eine solche Geschäftspolitik lässt Raum für Spekulationen und ist nicht gerade vertrauensbildend :( !

lejlas:
khh, du schreibst in meinen Augen einen absoluten Quatsch.
Wen interessieren irgentwelche alten Zahlen aus 2012 denn? Wir sind im Jahr 2014 - 1 1/2 Jahre später

Für mich ist relevant, dass alles läuft, ich einen günstigen Preis habe und keinen Stress. Den habe ich bei Envitra und bin sehr zufrieden. Man liest auch nichts negatives über Envitra online, im Gegensatz zu vielen anderen Firmen. Du kannst dir ja einen anderen Anbieter suchen oder dir die Zahlen bei einer Auskunftei besorgen. Ich wette mit dir, sie sind besser als früher...

Grüße
Lejla

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