Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......

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sylle:
Das werden wir machen, vielen vielen Dank

 ;) :D

sylle:
So, wollte mal einen kurzen Zwischenstand abliefern  :)

Habe gerade eben die Kündigungen aufgrund der Preiserhöhungen per Einschreiben Einwurf zur Post gebracht. Ich habe jetzt auch noch einmal ganz genau in die Verträge geschaut:

Strom - ALMADO Energy steht drin:

"Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden......"

Erhöhung ist ausgeschrieben zum 01.03.2014. Hier mache ich mir also keine Sorgen, das es mit der Kündigung klappen könnte.

Aber wie sieht es bei unserem Gas-Anbieter "PRIOEnergie - Extra Energie" aus?!

Hier steht:

"Sie haben bis zum 31.01.2014 das Recht, Ihren Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen".

Ist das überhaupt rechtens, hier eine Fristangabe zu machen?! Preiserhöhungen sind hier ebenfalls zum 01.03.2014 angekündigt. Das Schreiben habe ich per Mail am 19.12.2013 erhalten.

Über eine kurze Antwort würde ich mich noch einmal sehr freuen.....

sylle

DieAdmin:
@Sylle,

damit die Versorger nicht durcheinander gebracht werden, hat jeder Anbieter einen separaten Bereich. Die Fragen zu Extra Energie bzw PRIOEnergie im dortigen Bereich stellen: http://forum.energienetz.de/index.php/board,710.0.html

PLUS:

--- Zitat von: sylle am 03. Februar 2014, 10:49:36 ---Ist das überhaupt rechtens, hier eine Fristangabe zu machen?! Preiserhöhungen sind hier ebenfalls zum 01.03.2014 angekündigt. Das Schreiben habe ich per Mail am 19.12.2013 erhalten.
--- Ende Zitat ---
Lesen Sie bitte mal selbst im konkreten Vertrag und in den konkreten AGB nach was da drinsteht. Sie müssten Ihnen ja vorliegen.   

Ist vielleicht der § 32 Abs.2 ABVGasV wirksam in den Vertrag einbezogen worden? Der Versorger hat die Preiserhöhung rechtzeitig, also mindestens sechs Wochen vorher angekündigt. Die genannte Frist liegt innerhalb dieser Regelung.

Die Regelung im § 32 Abs. 2 ABVGasV gewährt ein Sonderkündigungsrecht mit zweiwöchiger Frist auf das Ende der Bekanntgabe folgenden Monats.

khh:
Hallo PLUS,

die seit 2006(?) nicht mehr verwendete AVBGasV einbezogen in einem vermutlich 2013 abgeschlossenen Vertrag? Zudem ist hier wohl insbesondere § 41 Abs. 3 EnWG (OHNE Einhaltungs einer Kündigungsfrist) maßgeblich.

Im Übrigen sind (siehe Beitrag der Admin) Prio/ExtraEnergie ebenso nicht Thema dieses Threads
wie auch nicht die steigende EEG-Umlage oder der "abgezockte" verbleibende Rest der Stromverbraucher und Steuer-/Abgabenzahler. ;)

Gruß, khh

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