Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
Hurraapostel:
So schnell würde ich da nicht aufgeben!
Es mag zwar sein, das Sie einen Gewerbeschein haben, aber aus den Steuererklärungen dürfte deutlich hervorgehen, dass Sie dieses Gewerbe nicht mehr ausüben.
Abgesehen davon, dürfen Sie sogar gewerbetreibend sein, wenn Sie Ihren Verbrauchsstrom nicht für das Gewerbe nutzen (Sie also z.B. einen Raum bei Ihren Eltern, den Schwager, der Tante, etc. haben und dort den Schmuck hergestellt haben). Eine Briefkastenfirma (also Firma an Ihrem Meldesitz), heisst nicht automatisch, das Sie dort auch tätig sind.
Im Übrigen dürften Sie eh keinen Privatstrom für ein Gewerbe nutzen, dies wird sogar bei den entsprechenden Portalen unterschieden.
Und wenn Ihren almado nun trotzdem 100,00€ anbietet, wissen die schon warum, denn dieses Unternehmen würde niemals etwas freiwillig zahlen! ;D
Also gehen Sie denen blos nicht auf den Leim!
Viele Grüße
khh:
--- Zitat von: Hurraapostel am 05. Juni 2014, 16:25:13 ---So schnell würde ich da nicht aufgeben!
[...]
Also gehen Sie denen blos nicht auf den Leim!
--- Ende Zitat ---
Dem kann man nur zustimmen !
Es haben vllt. noch nicht alle gutgläubigen Kunden realisiert, dass desinformieren, verunsichern, 'prellen' und
'über den Tisch ziehen' seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit das Geschäftsprinzip der 365 AG & Co. war und ist.
Daher auch deren kürzliche Bemühungen hier im Forum - Auszug:
--- Zitat von: 365AG am 14. Mai 2014, 18:20:19 ---... Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer ... an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter „VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Kundenanwalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. ...
--- Ende Zitat ---
Man möchte die Beschwerde-Fälle aus der öffentlichen Diskussion in Verbraucher-Foren herausbekommen, die "echte" Schlichtungsstelle Energie e.V. vermeiden und die Kunden über den hauseigenen "Kundenanwalt" mit eher unakzeptablen eigenen 'Lösungen' weiterhin "leimen" >:(.
Hewey:
Hier eine neue Variante von Almado:
[EMail entfernt]
Ich hatte, wie wahrscheinlich alle anderen auch, Almado meinen voraussichtlichen Jahresverbrauch mit ca. 15.000kwh mitgeteilt. Hieraus errechnet sich schließlich der monatliche Abschlagsbetrag.
Almado wusste also bei Vertragsbeginn, dass ich mehr als 10.000kwh verbrauchen werde.
Ich erhielt jedoch keinerlei Hinweis, dass dadurch kein Neukundenbonus greifen wird.
Diesen erhielt ich erst nach der Schlussrechnung, die erst nach mehrmaliger Nachfrage 10 Wochen später erstellt wurde.
Soll/Muss ich als Verbraucher den Inhalt und die Definitionen des Energiewirtschaftsgesetzes wissen?
Der Verbrauch ergibt sich logischerweise und war mir bekannt, weil es ein altes, unisoliertes Haus ist (Keine Dachisolierung).
Das Warmwasser wird per Stiebel-Eltron Standboiler erwärmt.
In einzelnen Räumen wird teilweise mit Heizlüfter zugeheizt.
Das Holz für die Holzheizung sägen und spalten wir selber mit einer Drehstrom-Kreissäge und einem Holzspalter.
Außerdem benötigen wir ab und an einen Bautrockner für den feuchten Keller.
Was meint ihr dazu?
userD0012:
Was Almado da schreibt, ist völliger Blödsinn und eine sprachlich falsch verstandene Auslegung des genannten Paragraphen. § 3 Nr. 22 EnWG lautet:
--- Zitat ---Haushaltskunden
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen,
--- Ende Zitat ---
Also entweder verbrauchst du beliebig viel Strom überwiegend für den Eigenverbrauch, dann bist du Haushaltskunde. Oder aber du verbrauchst weniger als 10.000 kWh für "berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke", auch dann bist du Haushaltskunde.
Die Auslegung von Almado ist lächerlich. Das ist ein Fall für die Schlichtungsstelle Energie oder einen Rechtsanwalt, die zerreißen den Quatsch in der Luft...
khh:
--- Zitat von: LearPilot am 24. Juli 2014, 22:01:23 ---Was Almado da schreibt, ist völliger Blödsinn ...
--- Ende Zitat ---
@LearPilot,
da haben Sie ganz offensichtlich völlig Recht (wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;) ) !
Das "mit Heizlüfter zugeheizt" sollte @Hewey aber vielleicht besser "vergessen", falls die für seinen
Vertrag geltenden AGB in Ziff. 1 (1) den Passus "Die Nutzung als Heizstrom ist nicht gestattet" beinhaltet,
obwohl zugeheizt wohl unproblematisch sein dürfte.
Gruß, khh
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