LEW Lechwerke AG Augsburg = Mehrheitsaktionär ist die RWE AG !
Sollte zum 01.07.14 eine Preiserhöhung heran stehen, müsste sich mir ein Sonderkündigungsrecht eröffnen?
Selbstverständlich, das ist ein gesetzliches Recht (§ 41 Abs. 3 EnWG), außerdem siehe Ziff. 3
der alten AGB, wobei die in Ziff. 3.3 genannte Frist nicht der gesetzlichen Vorgabe entspricht!
Ich kann den neuen AGB bis 01.04. widersprechen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis 01.05. kündigen, laut Anschreiben LEW.
Warum sollte man das als Kunde machen? Ohne ausdrückliches Einverständnis des Kunden (warum sonst möchte die LEW wohl die Unterschrift haben

?) wird die neue AGB NICHT Bestandteil des Alt-Vertrages.
Wenn die LEW sich von der unwirksamen AGB-Preisanpassungs-klausel Ziff. 3.1 lösen möchte, dann sollen sie den Vertrag doch bitteschön
selbst mit Fristwahrung (1 Monat gem. Ziff. 15.1b der alten AGB) zum 30.06.2014 kündigen.
Falls die LEW das versäumt, kann der Preis mindestens bis 28.02.2015 (u.U. auch darüber hinaus) NICHT erhöht werden. Warum sollte man als Kunde diese eventuelle "Chance" durch unterschriftliche Zustimmung zur neuen AGB freiwillig aus der Hand geben

?
Jedenfalls ist nicht ersichtlich, dass sich für den Kunden irgendwelche Vorteile durch seine Unterschrift ergeben könnten.