@RR-E-ft
Herzlichen Dank für Ihre umgehende Stellungnahme.
Ich wollte zunächst das Problem des ungerechtfertigten Verrechnungspreises (1 Tarifschaltgerät eingebaut, 2 Tarifschaltgeräte als \"Pauschale\" abgerechnet) in diesem neuen Thread ansprechen und mich zur Strompreisthematik in bereits eröffneten Threads äußern, um beide Problemthemen nicht zu sehr zu vermischen. (@Moderator: Abschnitte II-III bitte ggf. verschieben)
I. Verrechnungspreis
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Kundenanlage wie folgt:
Sondervertrag Wärmepumpe: Zweitarifzähler + Tarifschaltgerät korrekt abgerechnet;
Allgemeiner Tarif - Zweitarifmessung - für Haushaltsstrom (kam einige Jahre später dazu): Zweitarifzähler jahrelang korrekt abgerechnet (Tarifumschaltung erfolgt über o.a. Tarifschaltgerät, das zur Wärmepumpe gehört und dort abgerechnet wird).
Seit 2004 (Kundenanlage, Verrechnungspreise und AGB unverändert) wird beim Allgemeinen Tarif für Haushaltsstrom - Zweitarifmessung - statt des Zweitarifzählers nun ein Verrechnungspreis für Zweitarifzähler plus zweites Tarifschaltgerät berechnet, obwohl ein zweites Tarifschaltgerät weder technisch notwendig noch tatsächlich vorhanden ist.
Wenn sich das EVU das zweite Tarifschaltgerät sparen kann - und hierzu ist es nach §§ 4 Abs. 4, 9 Abs. 3 BTOElt verpflichtet - , so müßte es diesen \"Synergieeffekt\" (so die Formulierung der Preisgenehmigungsbehörde) doch wohl gem. § 1 EnWG und § 1 Abs. 1 BTOElt weitergeben, da es den Kunden zumindest im Allgemeinen Tarif \"möglichst preisgünstig\" (EnWG) bzw. \"so preiswürdig wie möglich\" (BGH VII ZR 240/90) zu bedienen hat.
Ich sehe hierin eine Verletzung aller o.a. Rechtsvorschriften (und zwar ausschließlich im Vertragsverhältnis \"Allgemeiner Tarif\") und möchte Steuerzahler\'s Behörde nach § 14 BTOElt zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen bewegen; nach Inkenntnissetzung der zuständigen Behörde müßte diese h.E. bereits von Amts wegen tätig werden. Gibt es hierzu alternative Empfehlungen?
Die Verbraucherzentrale Bayern hat sich den Vorgang angesehen und meine Auffassung bestätigt (\"Dies ist ein Fall für die künftige Regulierungsbehörde\" - womit mir leider in Ermangelung selbiger zur Zeit nicht gedient ist). Ansonsten ist man dort eher um Ruhe bemüht (haben Sie mal auf deren Homepage geschaut und nach dem Stichwort \"Strom\" oder \"Gas\" gesucht? Das läuft im Norden ganz anders).
II. Preiserhöhung Wärmepumpenstrom
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Der Wärmepumpenstrompreis ist seit 2000 jedes Jahr um rund 10% gestiegen, im Oktober 2004 nochmal auf einen Schlag um rd. 40% (bis jetzt: gegenüber 2000 insgesamt +85% beim Tag- und +57% beim Nachttarif). Der Allgemeine Tarif ist im gleichen Zeitraum +11,9% beim Tag- und +27,6% beim Nachttarif gestiegen.
Der Abstand zwischen Allgemeinem Tarif und Wärmepumpentarif wurde von 54,9% in 1992 (Einführung des Sondertarifs für Wärmepumpenanlagen \"im Zuge der verstärkten Umweltdiskussion\") auf jetzt 35,2% verringert (ausreichend Äquivalenz erkennbar?).
Die Landeskartellbehörde hat bestätigt, dass für Wärmepumpenstrom kein Wettbewerber im hiesigen Bereich verfügbar ist, LEW besitzt insoweit Monopolstellung. Auf die der Behörde wohl aus anderen Anfragen bekannte Strompreiserhöhung um rd. 40% angesprochen, wurde mitgeteilt, dass die Landeskartellbehörde nur zwischen Wettbewerbern vergleicht, hier aber kein Vergleichswettbewerber verfügbar sei (hier beißt sich der Hund in den Schwanz: weil kein Vergleichspreis existiert, wird der Preis kartellrechtlich nicht geprüft - eben rechtsstaatliche Logik), und dass der Preis unterhalb des genehmigten Allgemeinen Tarifs liege - wie viel sei egal, Hauptsache unterhalb.
Bei weiterem Nachhaken tauchten dann auch behördlicherseits Redewendungen wie \"unterschiedliche Stromprodukte\" und \"teilweise Unterdeckung im Wärmepumpentarif\" auf, die wortgleich schon Monate zuvor von meinem Versorger verwendet wurden (seltsame Nähe? - gibt aber zu denken). Mit Schützenhilfe von der Bayerischen Landeskartellbehörde ist also nicht zu rechnen (1.Weg nicht erfolgversprechend).
Da hat man vor Jahren mit dem Zugpferd \"Ökologie\" und \"günstige Energie für umweltfreundliche Erdwärmenutzung\" eine fast dreimal so teuere Investition (gegenüber Öl) in eine monovalente Erdsonden-Wärmepumpenanlage (allein die Sondenbohrungen kosteten über 25.000 DM) gesteckt, und jetzt heißt es \"April, April!\": Preisdiktat nur zum Abnicken, weil kein Wettbewerb, kein alternativer Einkauf, keine vertretbare Umstellung auf andere Energieträger. Aber weiter steigende Strompreise wurden schon vorsorglich vom EVU prognostiziert, so dass sich ein Umstieg vielleicht doch bald rechnet, wenn man Amortisationszeiträume wie bei Photovoltaik einplant.
Hinsichtlich des 2.Wegs (Billigkeit nach § 315 BGB) könnte nur das Argument \"Offenlegung\" ziehen; ob es inhaltlich - bei einem Preisabstand zum Allgemeinen Tarif von z.Zt. 35% - erfolgversprechend ist, bin ich noch am zweifeln, zumal die Gefahr des \"Preisdumpings\" dann auf mich selbst zurückfallen könnte.
III. Strompreisbildung
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Mein Versorger hatte mir eine Aufstellung der Kosten von \"Beschaffung und Vertrieb\" bis \"Arbeitspreis pro kWh\" übersandt; danach kostet ihn Beschaffung und Vertrieb von Wärmepumpenstrom (alles Nettopreise) zur Hochtarifzeit 1,53 ct/kWh und 2,30 ct/kWh im Niedertarif (verdrehte Welt - nachts teurer als tags!). Durch ebenso abenteuerliche wie unterschiedliche Netznutzungsentgelte (5,51 ct/kWh Tag, 1,59 ct/kWh Nacht) und Steuern kommt dann der Arbeitspreis zustande. Bei derart niedrigen Beschaffungskosten und solch hohen Netznutzungsentgelten kann sich jeder leicht ausrechnen, wie sich künftiger Wettbewerb, der auf Netzdurchleitung angewiesen ist, vermeiden läßt.
Die Strompreiserhöhung zum 01.10.2004 wurde von LEW aber wie folgt angekündigt und begründet:
\"Die Medien erinnern fast täglich daran, wie die Energiepreise nach oben klettern. Beispielhaft dafür ist Rohöl. Die Preise stiegen hier von Mai 2003 bis Mai 2004 durchschnittlich um 37,5% (Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Und auch Importkohle und Erdgas haben sich stark verteuert.\"
In der zeitgleich ausgelieferten Hauszeitschrift des EVU ist nachzulesen: LEW erzeugt Strom zu 1,4% aus Öl, zu 84,7% aus Wasserkraft und Kernenergie (Bezug von RWE).
Der Rohölpreis pro Barrel ist 2000 von durchschnittlich 27,60 US$ (1 US$ = 1,16 EUR) bis September 2004 auf etwa 40 US$ (1 US$ = 0,82 EUR) gestiegen, d.h. von 32,02 EUR (2000) auf 32,80 EUR (2004) = 2,4%. Bei einem Öl-Anteil von 1,4% bei der Stromerzeugung und durchschnittlich 17,7% Beschaffungs- und Vertriebsanteil am Arbeitspreis ergibt das ein Erhöhungspotential von 0,25% (erhöht wurde bekanntlich seit 2000 um 85% Hochtarif bzw. 57% Niedertarif). Sobald der Wechselkurs wieder dreht, werden die Stromkonzerne zeitgleich mit den Mineralölkonzernen die ersten sein, die nach Erhöhung rufen und neue Preisgenehmigungen beantragen, die dann mit vielleicht einem \"aber net gar so doll\" genehmigt werden.