Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado Immergrün "der Gipfel" der Bonusverweigerung
khh:
--- Zitat von: ich7 am 29. Januar 2014, 17:01:02 --- ... So habe ich gewagt vertragskonform nur 11 Zahlungen vor Erstabrechnung zu leisten und die 12te Anforderung zu reklamieren.
... Ich schreibe die Bonus Kohle nunmehr ab bezahle natürlich die restlichen kwh ebenfalls nicht.
--- Ende Zitat ---
Wenn 11 Abschlagszahlungen vertragskonform waren und die Nichtzahlung der 12ten Anforderung der von immergrün/almado/365AG angeführte Grund für die fristlose Vertragskündigung und die Bonusverweigerung war, warum Schreiben Sie den Bonus dann ab? Und zu "bezahle natürlich die restlichen kwh ebenfalls nicht": Auf die anscheinend vertrags-und rechtswidrige Vorgehensweise des Versorgers so zu reagieren, der "Schuss" kann auch nach hinten losgehen. ???
Ich würde mich zunächst mal mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden, dann wird immergrün/almado/365AG schon mal mit der vom Versorger zu zahlenden Fallpauschale quasi "abgestraft". Auch wenn es dauert, als Verbraucher bekommt man von der Schlichtungsstelle im Ergebnis zumindest eine sachkundige Einschätzung der eigenen rechtlichen Möglichkeiten.
scooter44:
Den Bonus zu verweigern gehört zur Masche von Almado und Konsorten. Hier gibts zwischenzeitlich eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW:
http://www.vz-nrw.de/stromdiscounter-almado-energy-windige-geschaeftspraktiken-gekappt-1
Habe die gleichen Probleme mit diesem Stromdiscounter. Mir wurde kein Ablesetermin zum Jahresende 2013 mitgeteilt, erst nach Einschalten der Schlichtungsstelle Energie und meines Rechtsanwalts wurde mir Februar 2014 eine Jahresrechnung erstellt, die jedoch falsch ist. Mit geschätztem Verbrauch bis Jahresende und fehlendem Neukundenbonus.
Mittlerweile habe ich fristlos gekündigt.
bolli:
--- Zitat von: scooter44 am 03. Juni 2014, 11:01:43 --- Mit geschätztem Verbrauch bis Jahresende und fehlendem Neukundenbonus.
--- Ende Zitat ---
Mittlerweile sollte sich doch herumgesprochen haben, dass man tatsächliche Verbräuche SELBST an den Versorger UND den Netzbetreiber meldet, wenn man eine Rechnung erwartet. Der Netzbetreiber, der für das Ablesen zuständig ist, liest in der Regel nur einmal im Jahr ab, egal wann das Lieferjahr bei einem Versorger endet.
scooter44:
--- Zitat ---Mittlerweile sollte sich doch herumgesprochen haben, dass man tatsächliche Verbräuche SELBST an den Versorger UND den Netzbetreiber meldet, wenn man eine Rechnung erwartet.
--- Ende Zitat ---
Auf welcher Grundlage steht diese Behauptung?
khh:
--- Zitat von: scooter44 am 05. Juni 2014, 21:02:18 ---Auf welcher Grundlage steht diese Behauptung?
--- Ende Zitat ---
Auf Grundlage der Logik ;): Andernfalls kommt es zwangsläufig zu einer Schätzung bzw. rechnerischen Ermittlung des Verbrauchs, weil der für die Verbrauchsfeststellung/Verbrauchsprognose zuständige Netzbetreiber zu einem turnusmäßigen/rollierenden Termin den Zählerstand abliest und dieser Zeitpunkt im Regelfall nicht mit dem (wie bspw. bei Almado) aufgrund einer bestimmten Vertragsdauer vorgegebenen Abrechnungstermin übereinstimmt.
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