Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado Immergrün "der Gipfel" der Bonusverweigerung
scooter44:
Für mich ist das leider nicht logisch. Es sollte stets eine Aufforderung zur Zählerstandsmitteilung erfolgen. Immergrün fordert übrigens im Juli auf, obwohl der Vertrag erst seit Dezember letzten Jahres läuft. Nur als Beispiel. Und nicht jeder hat allerdings freien Zugang zu den Stromzählern. Beispiel Mehrfamilienhaus oder Wohnanlage. In diesem Falle muß der Ortsbeauftragte des Netzbetreibers hinzugezogen werden.
Geschätzte Zählerstände sind auch meiner Auffassung nach keineswegs Grundlage für eine korrekte Jahresabrechnung!
Hurraapostel:
--- Zitat von: scooter44 am 05. Juni 2014, 21:57:18 ---Für mich ist das leider nicht logisch. Es sollte stets eine Aufforderung zur Zählerstandsmitteilung erfolgen. Immergrün fordert übrigens im Juli auf, obwohl der Vertrag erst seit Dezember letzten Jahres läuft. Nur als Beispiel. Und nicht jeder hat allerdings freien Zugang zu den Stromzählern. Beispiel Mehrfamilienhaus oder Wohnanlage. In diesem Falle muß der Ortsbeauftragte des Netzbetreibers hinzugezogen werden.
Geschätzte Zählerstände sind auch meiner Auffassung nach keineswegs Grundlage für eine korrekte Jahresabrechnung!
--- Ende Zitat ---
Also, zum einen sollte jeder heutzutage Zugang zu seinem Stromzähler haben - in älteren Mehrfamilienhäusern, oder Wohnanlagen, befinden sich daneben auch meistens die Sicherungskästen und ggf. der sogenannte FI-Schalter, denn Sie benötigen, wenn aus "was weiss ich" für Gründen in Ihrem Stromkreis eine Fehlschaltung stattgefunden hat und dieser abgeschaltet hat.
Soweit ich da unterrichtet bin, gibt es da auch Vorschriften - bei uns (Mehrfamilienhaus) war der Sicherungskasten nicht frei zugänglich(da hatte jemand Gerümpel vor geräumt), unser Elektriker hat die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und gemeint, ich muss den Mietern die Möglichkeit geben, den eigenen Stromzähler jederzeit abzulesen oder zu überprüfen. Der ortsansässige Netzbetreiber ist Inhaber dieses Zählers, das ist richtig - dies entbindet jedoch nicht von seiner und des Hausbesitzers Pflicht, dem Verbrauchen diesen zugänglich zu gestalten.
Was die geschätzten Zählerstände angeht, werden Sie sowohl von Ihrem Netzbetreiber (falls Sie den Strom von diesem beziehen) oder von Ihrem alternativen Anbieter darauf hingewiesen, dass Sie bis zum Datum "x" die Zählerstände mitzuteilen haben. In allen Schreiben steht auch jedesmal: "Sollten Sie dies unterlassen, müssen wir auf Grundlage unserer Schätzung abrechnen". Jeder Verbraucher ist somit für sich selbst verantwortlich und ganz im Ernst, selbst wenn ich mehrere Verträge habe, weiß ich genau, wann jeder Vertrag ausläuft, ich lese die Zählerstände schon für mich automatisch ab und wenn irgendwer zwischendurch einen Zählerstand benötigt, muss er mich anschreiben.
khh:
--- Zitat von: scooter44 am 05. Juni 2014, 21:57:18 ---... Es sollte stets eine Aufforderung zur Zählerstandsmitteilung erfolgen. Immergrün fordert übrigens im Juli auf, obwohl der Vertrag erst seit Dezember letzten Jahres läuft. ...
Geschätzte Zählerstände sind auch meiner Auffassung nach keineswegs Grundlage für eine korrekte Jahresabrechnung!
--- Ende Zitat ---
Prüfen Sie, was in der bei Abschluss Ihres Vertrages verwendeten AGB diesbzgl. bestimmt ist. Eine Zählerstands-mitteilung im Juli ist bei Ihrem Vertrag jedenfalls absolut unsinnig.
Wenn Sie nicht aufgefordert wurden, den Zählerstand zum Ablauftermin des ersten Lieferjahres mitzuteilen, dann halte ich das auch für sehr fragwürdig (vgl. bspw. BGH-Urteil v. 16.10.2013 - VIII ZR 243/12).
Mit dem o.g. "Praxis-Tipp" Antwort #7 und #9 erspart man sich aber viel Ärger :) !
--- Zitat von: scooter44 am 05. Juni 2014, 21:57:18 ---... Und nicht jeder hat allerdings freien Zugang zu den Stromzählern. Beispiel Mehrfamilienhaus oder Wohnanlage. In diesem Falle muß der Ortsbeauftragte des Netzbetreibers hinzugezogen werden. ...
--- Ende Zitat ---
Der Zugang zum Zähler muss ermöglicht werden - vgl. hier: http://www.energieverbraucher.de Artikel vom 02.06.2014 "Freiheit für alle Zähler" !
scooter44:
--- Zitat --- Eine Zählerstands-mitteilung im Juli ist bei Ihrem Vertrag jedenfalls absolut unsinnig.
Wenn Sie nicht aufgefordert wurden, den Zählerstand zum Ablauftermin des ersten Lieferjahres mitzuteilen, dann halte ich das auch für sehr fragwürdig (vgl. bspw. BGH-Urteil v. 16.10.2013 - VIII ZR 243/12).
--- Ende Zitat ---
Danke, genau das ist in meinem Falle zutreffend und das BGH-Urteilv. 16.10.2013 - VIII ZR 243/12 ist natürlich hochinteressant! Vor allem wenn Immergrün-Energie im Zuge eines Widerspruchs gegen ein solches Abrechnungsverfahren in Sachen Jahresabrechnung jede Stellungnahme verweigert! Auch meinem Rechtsanwalt gegenüber!
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