Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Gabriel will Privilegien für Unternehmen beschneiden
Energiesparer51:
@plus: Ihre Schlussfolgerungen sind nicht korrekt. Der Strompreis der entlasteten Unternehmen hängt auch dann mit dem Börsenpreis zusammen, wenn er nicht mit diesem identisch ist und noch weitere Preiskomponenten enthält. Von der Umlage befreite Unternehmen profitieren in jedem Fall von den niedrigeren Börsenpreisen.
superhaase:
--- Zitat von: PLUS am 03. Februar 2014, 20:24:38 ---Das sind auch keine "Stromrabatte" wie von interessierter Seite gerne Stimmung gemacht wird. Die Entlastung erfolgt weil die Belastungen Wettbewerbsnachteile darstellen.
--- Ende Zitat ---
Schon diese Behauptung von Ihnen ist schlicht falsch.
Es ist insgesamt Konsens, dass zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen bestimmte Unternehmen weiterhin befreit werden sollen.
Bei der Diskussion geht es also um die Reduzierung der Befreiungen auf das notwendige und somit gerechtfertigte Maß.
Diese Reduzierung dient eben gerade auch zur Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen und Wettbewerbsverzerrungen, wie ich in meinem vorherigen Beitrag hervorgehoben habe.
Und dass Sie hier nun bestreiten, die Industrie hätte keinen Vorteil durch die gesunkenen Börsenstrompreise, ist bezeichnend.
Ihre alte Masche des Verleugnens von Tatsachen entlarvt Sie wieder einmal.
PLUS:
--- Zitat von: Energiesparer51 am 04. Februar 2014, 08:36:34 ---@plus: Ihre Schlussfolgerungen sind nicht korrekt. Der Strompreis der entlasteten Unternehmen hängt auch dann mit dem Börsenpreis zusammen, wenn er nicht mit diesem identisch ist und noch weitere Preiskomponenten enthält. Von der Umlage befreite Unternehmen profitieren in jedem Fall von den niedrigeren Börsenpreisen.
--- Ende Zitat ---
@Energiesparer51 welche "Schlussfolgerungen sind nicht korrekt"? Was ist falsch?
Wenn die Unternehmen profitieren, warum profitieren dann nicht die privaten Haushalte von dem niedrigen Börsenpreis? Erklären Sie das bitte.
Was die befreiten Unternehmen angeht, das ist bereits ausreichend erklärt. Die Entlastungen gibt es aus gutem Grund, sie erfolgt nicht aus Jux und Tollerei. Dass es Missbrauch gibt oder andere Gründe für die Entlastung als den Wettbewerbsnachteil angeführt werden (Bahn, öffentlicher Nahverkehr ...) ist auch klar, das gesamte EEG besteht aus Missbrauch. Die Entlastungen zahlen die nicht privilegierten Stromverbraucher mit. Deshalb ist das EEG unsozial und rechtswidrig. Man muss es immer wieder deutlich machen. Klima-, Umweltschutz und Zukunftsicherung sind allgemeine Aufgaben, die aus den Staatsäckeln zu finanzieren sind. Das ist keine explizite Aufgabe der nicht privilegierten Stromverbraucher.
superhaase:
--- Zitat von: PLUS am 04. Februar 2014, 10:01:28 ---@Energiesparer51 welche "Schlussfolgerungen sind nicht korrekt"? Was ist falsch?
Wenn die Unternehmen profitieren, warum profitieren dann nicht die privaten Haushalte von dem niedrigen Börsenpreis? Erklären Sie das bitte.
--- Ende Zitat ---
Weil Unternehmen als Großabnehmer eine ganz andere Wettbewerbssituation haben und ihre Verträge wirklich aushandeln. Bei privaten Haushalten ist das nicht der Fall und der Wettbewerb erwiesenermaßen unzureichend.
Tun Sie doch nicht so, als ob Sie das nicht wüssten. Das war schon etliche Male Thema hier im Forum.
Oder ist das wieder Ihr bekanntes Schema "Tatsachen verleugnen" bzw. "Tarnen und Täuschen" wie Sie immer sagen?
--- Zitat ---Was die befreiten Unternehmen angeht, das ist bereits ausreichend erklärt. Die Entlastungen gibt es aus gutem Grund, sie erfolgt nicht aus Jux und Tollerei.
--- Ende Zitat ---
Das ist eben so pauschal nicht richtig. Die Ausnahmen werden nach falschen Kriterien gewährt, so dass es zu vielen ungerechtfertigten Befreiungen kommt.
Das ist doch gerade der Vorwurf von EU-Kommision und von deutschen Unternehmen.
--- Zitat ---Dass es Missbrauch gibt oder andere Gründe für die Entlastung als den Wettbewerbsnachteil angeführt werden (Bahn, öffentlicher Nahverkehr ...) ist auch klar, das gesamte EEG besteht aus Missbrauch.
--- Ende Zitat ---
Soso, das gesamte EEG besteht aus Missbrauch.
Mit solchen unqualifizierten Äußerungen machen Sie sich doch nur lächerlich.
--- Zitat ---Die Entlastungen zahlen die nicht privilegierten Stromverbraucher mit. Deshalb ist das EEG unsozial und rechtswidrig.
--- Ende Zitat ---
Und eben genau deshalb müssen diese unsozialen und ungerechten Befreiungen auf ein gerechtes und somit sozial verträgliches Maß reduziert werden.
Warum sind Sie dann gegen die Reduzierung dieser ungerechtfertigten Befreiungen?
Eines Ihrer Markenzeichen ist der dauernde Widerspruch innerhalb Ihrer Aussagen. Darin sind Sie ein wahrer Meister. ;)
--- Zitat ---Man muss es immer wieder deutlich machen. Klima-, Umweltschutz und Zukunftsicherung sind allgemeine Aufgaben, die aus den Staatsäckeln zu finanzieren sind.
--- Ende Zitat ---
Das ist Unsinn, der durch ständiges Wiederholen nicht wahrer wird.
Die Kosten für Umweltschutzauflagen von Konsumgütern werden in allen Wirtschaftsbereichen ganz normal über die Konsumgüterpreise auf die Konsumenten gewälzt. Beim Strom muss das nicht anders sein, der Stromverbraucher soll für die Kosten seines Stroms auch bezahlen. Das Verursacherprinzip wird somit angewendet und das ist gut so. Nur in besonderen Ausnahmefällen sollte davon abgewichen werden - eben z.B. mittels berechtigter Befreiungen, die auch wirklich notwendig sind.
Energiesparer51:
--- Zitat von: PLUS am 04. Februar 2014, 10:01:28 ---...
Wenn die Unternehmen profitieren, warum profitieren dann nicht die privaten Haushalte von dem niedrigen Börsenpreis? Erklären Sie das bitte.
...
--- Ende Zitat ---
@plus: Das wissen Sie selbst doch ganz genau und ist doch im Prinzip auch ganz einfach. Aber dennoch ganz kurz, weil Sie es sind: Unternehmen profitieren ja nicht grundsätzlich. Nur von der EEG-Umlage befreite Unternehmen profitieren, da sie auf der anderen Seite nicht durch die steigende EEG-Umlage belastet werden. Unternehmen, die die auch EEG-Umlage zahlen, werden wie der Haushaltskunde ja nicht nur ent- sondern auch belastet. So standen der letzten EEG-Umlagerhöhung gesunkene Börsenpreise in etwa gleicher Höhe gegenüber. Der normale Haushaltskunde hätte also gar nicht mehr belastet werden müssen, hätte aber auch nicht entlastet werden können. Wenn Stromhändler trotzdem die Haushaltskundenpreise erhöht haben, dann müssen Sie die fragen, warum sie das gemacht haben.
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