Energiepolitik > Erneuerbare Energie

Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt

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PLUS:

--- Zitat von: RR-E-ft am 08. Januar 2014, 23:57:15 ---Es käme wohl darauf an, Kohlendioxid- Zertifikate und damit insbesondere die Kohleverstromung zu verteuern. Dadurch steigende Großhandelspreise hätten nach der AusglMechV eine Verringerung derjenigen Kosten zur Folge, welche durch die EEG- Umlage abzudecken sind.
--- Ende Zitat ---
EEG? Ist der Zertifikatehandel nicht eine Maßnahme gegen die globale Erwärmung? Es soll damit doch die Reduzierung der globalen Emissionsmengen an Treibhausgasen erreicht werden.

Offensichtlich gab es Erfolge, Effizienzgewinne oder warum auch immer, es werden weniger Zertifikate benötigt, daher sind die Preise im Keller. So wirkt das System nun mal. Man kann die Rahmenbedingen verändern, optimieren, aber der deutsche Einfluss ist da wohl mehr als marginal. Was wäre die Alternative, Zentralverwaltungswirtschaft, Preisbestimmung? Wer entscheidet, wer setzt die Ziele. Deutsche Ziele?! Wohl kaum. Der Zertifikatehandel ist doch kein Ausgleichs-Reparaturkit für diese verkorkste deutsche Energiewendenpolitik?

Mit dem EEG wird extrem subventioniert. Es ist doch lange bekannt, dass derart massive Eingriffe in das Marktgeschehen Folgen hat. Wir sehen aktuell die Auswirkungen dieser stark ideologisierten Energiewendenpolitik wie im Lehrbuch beschrieben. Wir geben immer noch Gas auf unübsichtlicher Strecke. Bremst der neue Energieminister noch rechtzeitig ab und schafft er die kommenden scharfen Kurven oder landet die Fahrt demnächst am Baum, das ist die Frage.

RR-E-ft:
Derzeit wird soviel Braunkohlestrom erzeugt wie seit 1990 nicht mehr:

http://www.dw.de/braunkohlestrom-auf-rekordhoch/a-17345298

Mit der zunehmenden Kohleverstromung sind unerwünschte CO2- Emissionen verbunden.
Die zunehmende Kohleverstromung hat wohl nichts mit einem steigenden Energiebedarf in Deutschland, sondern vielmehr mit steigenden Stromexportmengen zu tun. Es wird wohl mehr - in Deutschland nicht benötigter -  Kohlestrom exportiert.

Wenn man gegen diese Entwicklung steuern will, so geht dies wohl nur durch eine Verteuerung der Kohleverstromung, sei es durch eine Verteuerung der CO2-Zertifikate auf das wirtschaftlich notwendige Maß, sei es durch eine Sondersteuer wie etwa die Brennelementesteuer bei der Kernenergie.

Würde man die gesamte EEG- Strommenge, die bisher bei der merit-order-Preisbildung mit Grenzkosten null daherkommt, vom Markt drängen [durch ersatzlose Streichung des EEG], würden sich durch die Verschiebung der merit order wohl auch wieder höhere Großhandelspreise einstellen. Dadurch würde die Kohleverstromung wieder noch profitabler, als sie jetzt offensichtlich immer noch ist, und die Kohleverstromung würde noch weiter ausgeweitet als dies bisher schon der Fall ist. Das wäre dann wohl der worst case.

Wenn man demnach wie oben aufgezeigt notwendigerweise die Kohleverstromung verteuert, um geringere CO2-Emmissionen zu erreichen,  so steigen wohl die Großhandelspreise, wenn die dadurch bewirkten Zusatzkosten der Kohleverstromung eingepreist werden. Früher hatten RWE & Co. sogar unentgeltlich zugeteilte CO2- Zertifikate als sog. Opportunitätskosten eingepreist, was zu steigenden Großhandelspreisen für Strom geführt haben soll.

Bei der derzeitigen AusgleichMechV führen steigende Großhandelspreise bei gleichbleibender EEG- Einspeisemenge zu geringeren Kosten, die von den ÜNB über die EEG- Umlage auf die Stromvertriebe abgewälzt werden.

Die Verringerung der EEG-Umlage ist demnach ein Nebeneffekt, wenn man die Kohleverstromung notwendig verteuert. Die komplette Streichung des EEG hätte wohl nur zur Folge, dass die Kohleverstromung weit profitabler und deshalb noch viel weiter ausgeweitet wird.

Nachdem das BVerfG ein "Recht auf Heimat" versagt hat, muss man, wenn das Grundstück über einem Kohleflöz liegt, damit rechnen, dass man im Interesse der Kohleverstromung enteignet und abgebaggert wird.  Sieht danach schicker aus, als wenn irgendwo im Abstand zum Grundstück ein Windpark errichtet wird. 

PLUS:

--- Zitat von: RR-E-ft am 09. Januar 2014, 11:14:36 ---Mit der zunehmenden Kohleverstromung sind unerwünschte CO2- Emissionen verbunden.
--- Ende Zitat ---
Bekannt!

--- Zitat von: RR-E-ft am 09. Januar 2014, 11:14:36 ---Wenn man gegen diese Entwicklung steuern will, so geht dies wohl nur durch eine Verteuerung der Kohleverstromung, sei es durch eine Verteuerung der CO2-Zertifikate auf das wirtschaftlich notwendige Maß, sei es durch eine Sondersteuer wie etwa die Brennelementesteuer bei der Kernenergie.
--- Ende Zitat ---
"nur"?! Wenn der Gesetzgeber selbst die Herstellung von Glühlampen regeln oder gar verbieten kann, nehme ich das "nur"nicht ab.

--- Zitat von: RR-E-ft am 09. Januar 2014, 11:14:36 ---Nachdem das BVerfG ein "Recht auf Heimat" versagt hat, muss man, wenn das Grundstück über einem Kohleflöz liegt, damit rechnen, dass man im Interesse der Kohleverstromung enteignet und abgebaggert wird.  Sieht danach schicker aus, als wenn irgendwo im Abstand zum Grundstück ein Windpark errichtet wird.
--- Ende Zitat ---
"Recht auf Heimat", bitte nicht schon wieder missbrauchen. Enteignungen sind an jedem Ort möglich, rechtsstaatlich und unter engen Bedingungen. Wenn sie für die Allgemeinheit nichts nutzen sind sie rechtswidrig. Dagegen kann man klagen! 

Sollte man auf den Kohleflöz dann besser Windräder stellen? Wieviel Tausende? Ist das die Lösung, die Alternative? Bei Flaute stehen die Spargel still. Das "Recht auf Heimat", hat Grenzen, nicht nur auf Kohleflözen.

superhaase:

--- Zitat von: PLUS am 09. Januar 2014, 12:12:33 ---Sollte man auf den Kohleflöz dann besser Windräder stellen? Wieviel Tausende? Ist das die Lösung, die Alternative?
--- Ende Zitat ---
Ja, das ist die Alternative.
Oder kennen Sie eine bessere?

PLUS:

--- Zitat von: superhaase am 09. Januar 2014, 12:32:39 ---
--- Zitat von: PLUS am 09. Januar 2014, 12:12:33 ---Sollte man auf den Kohleflöz dann besser Windräder stellen? Wieviel Tausende? Ist das die Lösung, die Alternative?
--- Ende Zitat ---
Ja, das ist die Alternative. Oder kennen Sie eine bessere?
--- Ende Zitat ---
Mit Augenmaß und Geduld passiert das schon: http://geschaeftspartner.stadtwerke-essen.de/index.php?id=29&tx_ttnews[tt_news]=58&cHash=8385ef53d9257ee565e3901c2d98661eDazu FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag

Überall nur Wahrheiten nicht alternativlos aber ohne wirkliche Alternativen von Ihnen @superhaase bis zur FDP-Sachsen. ;)

PS Heimat und Vertreibung

Was für eine befremdende Instrumentalisierung, man kennt keine Grenzen mehr.   

Heimat in Landesverfassungen:
--- Zitat ---Artikel 2
(1) Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Recht.
(2) Das Volk von Baden-Württemberg bekennt sich darüber hinaus zu dem unveräußerlichen Menschenrecht auf die Heimat.

Artikel 5 [Das Volk des Freistaates Sachsen]
(1) Dem Volk des Freistaates Sachsen gehören Bürger deutscher, sorbischer und anderer Volkszugehörigkeit an. Das Land erkennt das Recht auf die Heimat an.
(2) Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung.
(3) Das Land achtet die Interessen ausländischer Minderheiten, deren Angehörige sich rechtmäßig im Land aufhalten.
--- Ende Zitat ---
Heimat - Charta der deutschen Heimatvertriebenen
Bundesverfassungsgericht Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler"

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