Derzeit wird soviel Braunkohlestrom erzeugt wie seit 1990 nicht mehr:
http://www.dw.de/braunkohlestrom-auf-rekordhoch/a-17345298Mit der zunehmenden Kohleverstromung sind unerwünschte CO2- Emissionen verbunden.
Die zunehmende Kohleverstromung hat wohl nichts mit einem steigenden Energiebedarf in Deutschland, sondern vielmehr mit steigenden Stromexportmengen zu tun. Es wird wohl mehr - in Deutschland nicht benötigter - Kohlestrom exportiert.
Wenn man gegen diese Entwicklung steuern will, so geht dies wohl nur durch eine Verteuerung der Kohleverstromung, sei es durch eine Verteuerung der CO2-Zertifikate auf das wirtschaftlich notwendige Maß, sei es durch eine Sondersteuer wie etwa die Brennelementesteuer bei der Kernenergie.
Würde man die gesamte EEG- Strommenge, die bisher bei der merit-order-Preisbildung mit Grenzkosten null daherkommt, vom Markt drängen [durch ersatzlose Streichung des EEG], würden sich durch die Verschiebung der merit order wohl auch wieder höhere Großhandelspreise einstellen. Dadurch würde die Kohleverstromung wieder noch profitabler, als sie jetzt offensichtlich immer noch ist, und die Kohleverstromung würde noch weiter ausgeweitet als dies bisher schon der Fall ist. Das wäre dann wohl der worst case.
Wenn man demnach wie oben aufgezeigt notwendigerweise die Kohleverstromung verteuert, um geringere CO2-Emmissionen zu erreichen, so steigen wohl die Großhandelspreise, wenn die dadurch bewirkten Zusatzkosten der Kohleverstromung eingepreist werden. Früher hatten RWE & Co. sogar unentgeltlich zugeteilte CO2- Zertifikate als sog. Opportunitätskosten eingepreist, was zu steigenden Großhandelspreisen für Strom geführt haben soll.
Bei der derzeitigen AusgleichMechV führen steigende Großhandelspreise bei gleichbleibender EEG- Einspeisemenge zu geringeren Kosten, die von den ÜNB über die EEG- Umlage auf die Stromvertriebe abgewälzt werden.
Die Verringerung der EEG-Umlage ist demnach ein Nebeneffekt, wenn man die Kohleverstromung notwendig verteuert. Die komplette Streichung des EEG hätte wohl nur zur Folge, dass die Kohleverstromung weit profitabler und deshalb noch viel weiter ausgeweitet wird.
Nachdem das BVerfG ein "Recht auf Heimat" versagt hat, muss man, wenn das Grundstück über einem Kohleflöz liegt, damit rechnen, dass man im Interesse der Kohleverstromung enteignet und abgebaggert wird. Sieht danach schicker aus, als wenn irgendwo im Abstand zum Grundstück ein Windpark errichtet wird.