Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Ich will kündigen - wie rette ich meinen Bonus?

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stromer51:
Hallo Shangrila09,

sie haben eine Kündigungsbestätigung per Mail erhalten. Das ist Standard, die erhält jeder mit gleichem Text. Weitere  Mitteilungen erfolgen an dieser Stelle nicht.

Ob der Geldeinzug im Mai oder schon im April eingestellt wird werden sie sehen. Ich würde nicht auf Überweisung umstellen.
Meine Vorgehensweise wäre, warten auf Mahnung - Widerspruch -vertragsgerechtes Verhalten verlangen und  die sollen weiter Geld von meinen Konto einziehen. So wie es der Vertrag vorsieht.

Dieses Vorgehen gilt aber nicht bei einem Pakettarif. Hier würde die Gefahr bestehen bei vorzeitiger Netzabmeldung trotzdem den Paketpreis bezahlen zu müssen.

Machen sie sich keine Hoffnung das ihre Schlussrechnung den versprochenen Bonus enthält. Es gehört zum Geschäftsmodell den zwar zu versprechen, aber dann lieber zu behalten.
Sie schicken also einen Widerspruch und fordern den Bonus ein.

Daraufhin bietet man ihnen einen Scheck zur Einlösung des Guthabens an und sendet einen Text das mit der Einlösung alle Ansprüche erledigt sind. Den Bonus haben sie nicht erhalten.
Die Überlegung warten auf Scheck , wieder Widerspruch senden, oder aufgeben und als Erfahrung abhaken, kann ich ihnen nicht abnehmen.

Einfacher ist es wenn noch eine Nachzahlung ansteht.
Widerspruch auf Schlussrechnung - gleich eigenen Gesamtbetrag  aufmachen und sollte sich ein Guthaben ergeben Termin zur Zahlung aufs Konto angeben. 14 Tage halte ich für angemessen. (keinen Roman schreiben - kurz und bündig)
Danach haben sie immer noch kein Geld, dann ist eine Mahnung fällig. Ist die Frist verstrichen können sie ein Mahnverfahren einleiten.

Auf ihre Widersprüche werden vorgefertigte Textbausteine ausgewürfelt. Diese helfen ihnen nicht den Bonus zu erhalten.
Sie sollen sie ruhigstellen.
Sie stehen wieder bei Null. Regen sie sich wieder auf, erhalten sie wieder einen neuen Textbaustein, aber keinen Bonus. Das Spiel geht so weiter bis sie aufgeben.

Ein Mahnverfahren können sie online selber einleiten. Kostet aber Geld. Besser ist es natürlich das einem Rechtsanwalt machen zu lassen, der weis wie es geht und  wie man zu seinem Geld kommt.

Ich geben aber zu, das Anwalt Geld kostet bei ungewissen Ausgang.
Auch bei Flexstrom hat nicht jeder Kunde der einen Anwalt beauftragt hat gewonnen.

Auch so, auf die fehlende Nachzahlung erhalten Sie Mahnungen.  Nach ihrem Widerspruch gehts dann zügig zum eigenen Inkasso. Hier gibt es wieder Widerspruch mit Hinweis auf fehlenden Bonus.
Lassen sie sich nicht einschüchtern. Die ziehen nicht vor Gericht. Wenn sie den Bonus einrechnen und es besteht immer noch eine Nachforderung müssen sie diese natürlich bezahlen.

Ich habe hier aufgezeigt was ich machen würde.  Was sie machen oder jeder ander Kunde in gleicher Lage,  ist seine eigene Entscheidung.




khh:
Zufällig bin ich über eine Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie e.V. vom 08.03.2012 gestolpert und greife daher noch einmal den Beitrag von @uwes (Antwort #17) auf:


--- Zitat von: uwes am 17. Februar 2014, 18:36:58 ---... Die Bonusregelung in den Geschäftsbedingungen von Almado-Energy ist inhaltlich und rechtlich kompliziert.
Zum einen hat man den Bonus erst verdient bei 12-monatiger ununterbrochener Versorgung und zum anderen ist Voraussetzung, dass der Vertrag nicht innerhalb der 12- Monate gekündigt wird. (Es heißt nicht, "zum Ablauf gekündigt...").
Die Klausel ist etwas anders als die berühmte Flexstromklausel (siehe hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=64985&pos=11&anz=591)
obwohl ich sie für ähnlich (un-)anwendbar halte, aber ich glaube nicht, dass man ohne Gericht an das Geld kommt. ...
--- Ende Zitat ---


Die Almado-Klausel in der für Neuverträge aktuell verwendete AGB 2014 lautet  -  Auszug:

--- Zitat --- 9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde ...
--- Ende Zitat ---

Im Einzelfall muss jede/r Betroffene prüfen, ob die für ihren/seinen Vertrag geltende Almado-AGB eine identische Klausel beinhaltet!


Die o.g. Schlichtungsempfehlung besagt  -  Auszug:

--- Zitat ---Die AGB dieses Vertrages enthielten in Nr. 7.3 die Klausel:
„Wenn sie als Neukunde einen Vertrag mit [der Beschwerdegegnerin] schließen, bietet Ihnen [die Beschwerdegegnerin] einen einmaligen Bonus. Damit dieser fällig wird, darf Ihr Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder [der Beschwerdegegnerin] gekündigt werden.“

Die Schlichtungsstelle ist der Ansicht, dass aufgrund der Formulierung der AGB-Klausel im vorliegenden Fall kein Anspruch auf Bonuszahlung besteht. Es wurde im Verlaufe der ersten zwölf Versorgungsmonate der Vertrag gekündigt. Der Wortlaut der AGB-Klausel ist klar, weder intransparent noch mehrdeutig oder irreführend.

Die vorliegende Klausel muss daher anders beurteilt werden als die AGB-Klausel der Versorgerin, die im Dezember 2011 von der Schlichtungsstelle als unwirksam erachtet wurde. Dort lautete die Klausel „Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit [der Beschwerdegegnerin] schließen, gewährt Ihnen [die Beschwerdegegnerin] einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.“ Der dortige letzte Halbsatz („... es sei denn ...“) ist hier nicht vorhanden.
--- Ende Zitat ---


Besonders hinweisen möchte ich auf die unterschiedlichen Formulierungen: die Almado-AGB beinhaltet „beendet“, die von der Schlichtungsstelle beurteilte AGB „gekündigt“. In diesem Zusammenhang haben „beendet“ und „gekündigt“ m.E. schon eine andere Bedeutung (auch wenn @uwes das scheinbar anders sieht, oder hat er sich nur in der Wortwahl vertan?). Zumindest ist „beendet“ m.M. nach mehrdeutig oder irreführend und deshalb die AGB-Klausel nach § 305c Abs. 2 auszulegen (vgl. BGH v. 17.04.2013 Az. VIII ZR 246/12 Rn. 11). 

Didakt:

--- Zitat von: khh am 14. März 2014, 15:02:30 ---Zufällig bin ich über eine Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie e.V. vom 08.03.2012 gestolpert und greife daher noch einmal den Beitrag von @uwes (Antwort #17) auf:....

Besonders hinweisen möchte ich auf die unterschiedlichen Formulierungen: die Almado-AGB beinhaltet „beendet“, die von der Schlichtungsstelle beurteilte AGB „gekündigt“. In diesem Zusammenhang haben „beendet“ und „gekündigt“ m.E. schon eine andere Bedeutung (auch wenn @uwes das scheinbar anders sieht, oder hat er sich nur in der Wortwahl vertan?). Zumindest ist „beendet“ m.M. nach mehrdeutig oder irreführend und deshalb die AGB-Klausel nach § 305c Abs. 2 auszulegen (vgl. BGH v. 17.04.2013 Az. VIII ZR 246/12 Rn. 11). 

--- Ende Zitat ---

@ khh,

darüber bin ich auch schon gestolpert. Ich sehe es genau so wie Sie und habe bereits an anderer Stelle darauf hingewiesen, den § 305c in diesem Zusammenhang zu beachten und sich ggf. darauf zu berufen. Ich wundere mich über die Sinnveränderung des Satzes durch die Schlichtungsstelle. Nur, die hat im Fall der Fälle zunächst mal das Sagen! Und ein Gericht entscheidet auch nicht nach eigenem Wunschdenken! ;)

khh:

--- Zitat von: Didakt am 14. März 2014, 16:31:55 ---... Ich wundere mich über die Sinnveränderung des Satzes durch die Schlichtungsstelle. ...
--- Ende Zitat ---

@ Didakt, das bekomm ich nicht ganz auf die Reihe, was meinen Sie denn damit ?  :-\

Didakt:
@ khh, das ist doch einfach: Die Begriffe Kündigung und Beendigung haben doch wohl eine unterschiedliche Bedeutung! Wenn in einem Satz der Begriff Beendigung durch "Kündigung" ersetzt wird, ergibt das doch einen anderen Sinn.
Ich betrachte die Almado-Klausel für einen "Normalo" als intransparent!

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