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Autor Thema: Preisgarantie 12 Monate, aber nur 3 Monate Vertragslaufszeit?  (Gelesen 14539 mal)

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Offline Didakt

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Re: Preisgarantie 12 Monate, aber nur 3 Monate Vertragslaufszeit?
« Antwort #15 am: 10. Dezember 2013, 12:43:39 »
...@RR-E-ft, danke für die klärende Beurteilung. Das habe ich so befürchtet. Man könnte als einfacher Verbraucher eine solche Preisgarantie ohne eine entsprechend angepasste Kündigungsklausel (siehe Beispiel LOGO) auch als Täuschung empfinden.

@ PLUS, ach so, das haben Sie so befürchtet? Den Eindruck hatte ich, was jedenfalls Ihren ersten Beitrag angeht, nicht!

Dass es erst dieser intensiven Überzeugungsarbeit durch @ RR-E-ft bedurfte, gerade Sie darüber aufklären, welche Hinterhältigkeit in den hier diskutierten Vertragsbedingungen steckt, wundert mich schon sehr, da Sie doch sonst alles zu wissen glauben.

Aber noch mehr bin ich darüber verwundert und verärgert, dass VERIVOX dem Rat suchenden @ ToxSox auf seine gezielte Nachfrage eine derart unqualifizierte Auskunft gibt.

Und angesichts dieser gegenständlichen akademischen Diskussion, die Otto Normalverbraucher - wie man an den Folgebeiträgen sieht - kaum nachvollziehen kann, muss man sich nicht wundern, dass es leider immer noch ca. 40% grundversorgte Verbraucher gibt, die sich den Fragen im Zusammenhang mit einem Versorgerwechsel nicht stellen wollen, weil sie wegen der vielfachen dubiosen Angebote befürchten, über den Tisch gezogen zu werden. Dass dies nicht von der Hand zu weisen ist, bestätigt sich leider immer wieder.

Und schließlich: Na klar, jeder muss selbst entscheiden, was er aus dem Angebot annehmen will. Was anderes habe ich @ ToxSox weiter oben auch nicht empfohlen.

Offline Hans Hans

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Re: Preisgarantie 12 Monate, aber nur 3 Monate Vertragslaufszeit?
« Antwort #16 am: 10. Dezember 2013, 15:33:02 »
....Und angesichts dieser gegenständlichen akademischen Diskussion, die Otto Normalverbraucher - wie man an den Folgebeiträgen sieht - kaum nachvollziehen kann, muss man sich nicht wundern, dass ...
Eine Vertändnisfrage: Sind Sie jetzt in den Kreis der Akademiker aufgestiegen oder nach wie vor "Otto Normal" ?? Ha.Ha.

Offline PLUS

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Re: Preisgarantie 12 Monate, aber nur 3 Monate Vertragslaufszeit?
« Antwort #17 am: 10. Dezember 2013, 16:00:44 »
@ PLUS, ach so, das haben Sie so befürchtet? Den Eindruck hatte ich, was jedenfalls Ihren ersten Beitrag angeht, nicht!

Dass es erst dieser intensiven Überzeugungsarbeit durch @ RR-E-ft bedurfte, gerade Sie darüber aufklären, welche Hinterhältigkeit in den hier diskutierten Vertragsbedingungen steckt, wundert mich schon sehr, da Sie doch sonst alles zu wissen glauben.
@Didakt, jetzt machen Sie mal halblang.  Was für eine "intensive Überzeugungsarbeit"? Ich habe nach der juristischen Bewertung gefragt. Die wurde beantwortet, von Hinterhältigkeit habe ich da nichts gelesen. @ToxSox will offensichtlich kein Risiko eingehen und das besteht, wenn im genannten Fall wie von @RR-E-ft beurteilt, die Kündigung vor Beendigung der Preisgarantie möglich ist.

Das Risiko besteht! Ob die Sachlage von jedem Juristen und vor jedem Gericht immer so gesehen wird, steht auf einem anderen Blatt. Es könnte auch so gesehen werden wie die gestellte Frage von @wechselprofi. Es gibt ja da den allbekannten §307 BGB:
"Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist."

Wie versteht ein Verbraucher eine befristete Preisgarantie, insbesondere unter dem Aspekt von Treu und Glauben, also dem Verhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen, ist da die Frage. Eine Preisgarantie von z.B. 12 Monaten, die durch Kündigung bereits nach Beginn zum nächsten Monatsende quasi egalisiert wird!? Das könnte vor Gericht u.a. auch als unklar und unverständlich beurteilt werden. Wer will darauf wetten? Darum geht es aber nicht. Es ist dazu noch nichts entschieden. Wie die Beurteilung von @RR-EE-ft zeigt, besteht das rechtliche Risiko.

@Didakt, wenn Sie dann noch von Hinterhältigkeit schreiben, nochmal die Frage, kennen Sie einen derartigen Fall in der Praxis. Wo wurde ein Kündigung vor Ablauf der Preisgarantie ausgesprochen? 

Man kann den Versorgern, die mit Preisgarantien arbeiten, nur empfehlen einen entsprechenden Passus zusätzlich in die AGB aufzunehmen, damit der Vorwurf der Hinterhältigkeit keinen Grund mehr findet:
"Ist eine Preisgarantie zugesagt bzw. vereinbart, so kann der Versorger erst zum Ende des Preisgarantiezeitraums kündigen."


Offline Didakt

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Re: Preisgarantie 12 Monate, aber nur 3 Monate Vertragslaufszeit?
« Antwort #18 am: 10. Dezember 2013, 18:19:12 »
@ PLUS

Zu fraglicher Thematik hat @ RR-E-ft   ‒ meine Ausführungen bestätigend ‒ entscheidend ausgeführt:
Zitat
Der Wert einer sog. Preisgarantie erschöpft sich im Übrigen - wie zutreffend erkannt wurde - auf die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit, die vorgibt, wie lange der Lieferant an den Vertrag gebunden ist, ohne sich aus diesem lösen zu können.
Der Lieferant kann sich unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist durch ordentliche Kündigung aus dem Vertragsverhältnis lösen.

Darum geht es, um nicht mehr und nicht weniger. Ich habe @ ToxSox für seine Entscheidungsfindung als Empfehlung mit auf den Weg gegeben, diesen Tatbestand zu berücksichtigen.

Bei mir steht vorausschauend pragmatisches Handeln im Vordergrund und nicht, über aufwendige Maßnahmen zu theoretisieren, die zu ergreifen wären, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“.

Das Beispiel „almado AG“ zeigt, welchen Ärger sich die Verbraucher mit diesem Versorger wegen seines zweifelhaften Vorgehens einhandeln/eingehandelt haben.
Ja, und auch ich bin vor zwei Jahren einem fragwürdigen Lockangebot - allerdings nicht ganz in Form der gegenständlichen Offerte - von LogoEnergy auf den Leim gegangen. Das passiert mir kein zweites Mal.

Aber es gibt sehr wohl auch eine Übereinstimmung mit Ihnen:

Zitat
Man kann den Versorgern, die mit Preisgarantien arbeiten, nur empfehlen einen entsprechenden Passus zusätzlich in die AGB aufzunehmen, damit der Vorwurf der Hinterhältigkeit keinen Grund mehr findet:

"Ist eine Preisgarantie zugesagt bzw. vereinbart, so kann der Versorger erst zum Ende des Preisgarantiezeitraums kündigen."

Diese Ausführung findet meine uneingeschränkte Zustimmung! :)

Offline Didakt

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Re: Preisgarantie 12 Monate, aber nur 3 Monate Vertragslaufszeit?
« Antwort #19 am: 10. Dezember 2013, 18:35:38 »
@ Hans Hans,

leider muss ich feststellen, dass Ihre Frage keine Verständnisfrage ist, sondern eher eine sogenannte Doppelfrage. Und zudem auch eine "blöde Frage", die allerdings in den Katalog der gängigen Frageformen ebenso wenig eingeordnet werden kann wie die landläufige Verständnisfrage.
Ihnen sehe ich inzwischen aber jeden Fauxpas nach! ;D

Offline Hans Hans

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Re: Preisgarantie 12 Monate, aber nur 3 Monate Vertragslaufszeit?
« Antwort #20 am: 10. Dezember 2013, 19:00:12 »
@Didakt, ist Ihre Feststellung nun eine gegenständlich akademische?
Ihre Einordnung der Frageform verdeutlicht geradezu: Es gibt keine blöde Fragen sondern nur "blöde Antworten". MfG

Offline PLUS

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Re: Preisgarantie 12 Monate, aber nur 3 Monate Vertragslaufszeit?
« Antwort #21 am: 12. Dezember 2013, 12:57:58 »
Zu fraglicher Thematik hat @ RR-E-ft   ‒ meine Ausführungen bestätigend ‒ entscheidend ausgeführt:
Zitat
Der Wert einer sog. Preisgarantie erschöpft sich im Übrigen - wie zutreffend erkannt wurde - auf die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit, die vorgibt, wie lange der Lieferant an den Vertrag gebunden ist, ohne sich aus diesem lösen zu können.
Der Lieferant kann sich unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist durch ordentliche Kündigung aus dem Vertragsverhältnis lösen.
Darum geht es, um nicht mehr und nicht weniger.
@Didakt, offensichtlich haben Sie nicht gelesen was ich geschrieben habe.

Was soll denn diese unsinnige Rechthaberei? Es besteht bei solchen Festpreisen, die für einen längeren Zeitraum garantiert wurden als die mögliche Vertragslaufzeit, ein Risiko. Das wurde festgestellt und um das geht es!

Sorry, aber ob die Meinung von @RR-E-ft im konkreten Fall vor Gericht auch so gesehen wird, steht auf einem anderen Blatt. Ich sehe diese Meinung noch nicht in Stein gegossen und habe da meine begründeten (s.o.) Zweifel, dass sie Bestand hat.

Offline Didakt

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Re: Preisgarantie 12 Monate, aber nur 3 Monate Vertragslaufszeit?
« Antwort #22 am: 12. Dezember 2013, 16:02:08 »
@ PLUS,

Nun gut, es ist genug gesagt. Lassen wir es dabei. Ich streite mit Ihnen nicht um das letzte Wort. :)

Offline Stanley

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Re: Preisgarantie 12 Monate, aber nur 3 Monate Vertragslaufszeit?
« Antwort #23 am: 17. Dezember 2013, 09:41:54 »
Bitte nicht streiten, dass lohnt sich doch nicht, wir sind eine GEMEINSCHAFT!

 

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