Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün
str_eik:
Ich habe am heutigen Tage meine Schlussrechnung von immergrün erhalten, welche, wie ich erwartet habe, in nahezu allen Punkten falsch ist. Natürlich ist auch der Neukundenbonus unberücksichtigt geblieben.
In der mir zugegangenen Rechnung findet sich in der Fußnote 1 folgendes:
--- Zitat ---¹ Paketverbrauch
Ihr Paket immergrün! ökosiegel 3400 beinhaltet einen Jahresverbrauch von 3400 kWh. Auf den aktuellen Abrechnungszeitraum 03.01.2013 bis 20.02.2014 entfallen hiervon laut SLP 3926,0 kWh. Das Standardlastprofil (SLP) des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) berücksichtigt die saisonbedingten Schwankungen der Energieabnahme.
--- Ende Zitat ---
(Hervorhebungen durch mich)
Dies dürfte im Hinblick auf die Unklarheiten bezüglich der Abrechnung bei nur anteiligem Paketverbrauch hilfreich sein. Ob die Berechnung korrekt ist, weiß ich nicht. Ich werde dies auch nicht prüfen, da ich in diesem konkreten Punkt nicht beschwert bin.
khh:
Bei 3400 kWh Jahres-Paket = nach SLP zeitanteilig 3926 kWh (115,47 %) im Abrechnungs-zeitraum 03.01.2013 bis 20.02.2014 (414 Tage = 113,42 %) könnte durchaus hinkommen.
Wer Gewissheit haben möchte, kann das vllt. telefonisch mit seinem Netzbetreiber klären.
Didakt:
@ str_eik
--- Zitat von: Ihnen im vorstehenden Beitrag ---Dies dürfte im Hinblick auf die Unklarheiten bezüglich der Abrechnung bei nur anteiligem Paketverbrauch hilfreich sein. Ob die Berechnung korrekt ist, weiß ich nicht. Ich werde dies auch nicht prüfen, da ich in diesem konkreten Punkt nicht beschwert bin.
--- Ende Zitat ---
Es mag sein, dass ich ein wenig begriffsstutzig bin! Weshalb sind Sie aus welchem Grund nicht beschwert? Ich bitte zu berücksichtigen, dass ich mich mit den Abrechnungsmodalitäten eines Pakettarifs noch nicht im engeren Sinne vertraut gemacht habe. Ist dies die Schlussrechnung, die Sie aufgrund Ihres Widerspruchs gegen die erste Abrechnung erhalten haben? Wenn ja, was gedenken Sie jetzt zu tun?
str_eik:
@Didakt
--- Zitat von: Didakt am 28. März 2014, 10:54:11 ---Ist dies die Schlussrechnung, die Sie aufgrund Ihres Widerspruchs gegen die erste Abrechnung erhalten haben?
--- Ende Zitat ---
Ich hatte die Schlichtungsstelle Energie (SE) angerufen, da ich bisher gar keine Abrechnung erhalten hatte. Nunmehr ist mir am gestrigen Tage die Schlussrechnung zugegangen, in welcher das erste Vertragsjahr, der erste Monat des zweiten Vertragsjahres (Januar 2014), zu dessen Ablauf ich fristlos wegen einer angekündigten Preiserhöhung gekündigt hatte, und auch ein Zeitraum, in welchem ich zwar von immergrün beliefert wurde, jedoch kein Vertragsverhältnis mehr bestand (01.02. bis 20.02.2014), abgerechnet werden.
Die Abrechnungen bezüglich des ersten Vertragsjahres und des Januar sind, abgesehen von der Tatsache, dass der Neukundenbonus fehlt, korrekt.
Für den Zeitraum vom 01.02. bis 20.02.2014 wird ein anteiliger Paketverbrauch auf Grundlage des SLP berechnet. Dies wäre an sich auch ok, wenn in diesem Zeitraum das Vertragsverhältnis noch bestanden hätte. Da dies aber nicht der Fall ist und ich etwas weniger verbraucht habe, bin ich lediglich bereit, die Kosten des tatsächlichen Verbrauchs zu bezahlen. Natürlich wurden für diesen Zeitraum auch die anteiligen Kosten des Grundpreises (19,95 €/Monat) berechnet, welcher im Vorfeld 0 €/Monat betrug. Dass ich dies nicht bezahlen werde, versteht sich von selbst.
--- Zitat von: str_eik am 27. März 2014, 23:35:48 ---Ob die Berechnung korrekt ist, weiß ich nicht. Ich werde dies auch nicht prüfen, da ich in diesem konkreten Punkt nicht beschwert bin.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: Didakt am 28. März 2014, 10:54:11 ---Weshalb sind Sie aus welchem Grund nicht beschwert?
--- Ende Zitat ---
Interessant wird dies meines Erachtens nur, wenn ein Mehrverbrauch abgerechnet wird. Dies ist bei mir jedoch nicht der Fall.
--- Zitat von: Didakt am 28. März 2014, 10:54:11 ---...was gedenken Sie jetzt zu tun?
--- Ende Zitat ---
Ich widerspreche der Abrechnung, führe die falschen Angaben auf und übersende den Widerspruch an immergrün. Ich fordere den Zugang einer berichtigten Rechnung unter Berücksichtigung des Neukundenbonus und die Überweisung des von mir konkret bezeichneten Guthabenbetrages auf mein Konto unter Fristsetzung von 14 Tagen. Nachrichtlich werde ich das Schreiben auch an die SE senden, da ich mein Beschwerdeziel etwas umfassender beschrieben hatte und u.a. die Berücksichtigung des Neukundenbonus mit aufgeführt hatte.
Mein in meinem Antrag angegebenes Beschwerdeziel lautet:
--- Zitat ---Ich fordere den Zugang einer Verbrauchsabrechnung für das erste Belieferungsjahr (Zeitraum: 03.01.2013 bis 02.01.2014) unter Berücksichtigung des zugesagten Neukundenbonus in Höhe von 25% auf den Rechnungsbetrag und der geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von XXX,- Euro. Weiterhin fordere ich sodann innerhalb von 14 Tagen die Überweisung des Guthabenbetrages auf mein Konto (IBAN: XXX; BIC: XXX).
--- Ende Zitat ---
Der Grund, warum ich das Schreiben nicht ausschließlich an die SE übersende, ist folgender Passus in der Mitteilung über die Annahme des Schlichtungsantrags:
--- Zitat ---Nach erster Prüfung Ihres Antrags auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens gemäß der Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle Energie möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir uns mit Ihrem Anliegen an Ihren Energieversorger gewandt haben. Das Energieversorgungsunternehmen hat nun drei Wochen Zeit, Ihre Beschwerde zu prüfen und dieser abzuhelfen bzw. sich mit Ihnen einvernehmlich zu einigen. Wir bitten Sie darum, die Korrespondenz in dieser Zeit zunächst ausschließlich mit dem Versorger zu führen. Sollte eine einvernehmliche Einigung erzielt werden, bitten wir um entsprechende Mitteilung.
--- Ende Zitat ---
(Hervorhebungen durch mich)
@Didakt
Haben Sie ggf. andere Vorschläge?
Didakt:
@ str_eik,
Kompliment. Schlüssige, nachvollziehbare Darlegung. Nun ist zunächst die Reaktion des Versorgers auf Ihren Widerspruch abzuwarten. Davon ist abhängig, ob die Schlichtungsstelle Ihren schon eingereichten Schlichtungsantrag weiterbearbeitet, den Sie aus bekannten Gründen (wegen nicht zeitgerecht ergangener Abrechnung) schon im Vorfeld der erst jetzt bei Ihnen eingegangenen Schlussrechnung der SE vorgelegt hatten, und den Sie vielleicht - soweit nicht schon geschehen - später noch auf die Bonusgewährung hin ergänzen müssten.
Logisch ist, dass die SE sich erst dann weitergehend einschalten wird, wenn Sie ggf. den Anlass dazu geben, weil der Versorger Ihrem Widerspruch (Ihrem Antrag auf Gewährung des Bonus) nicht stattgibt. Schließlich heißt das, dass Sie die SE mit den übrigen Ungereimtheiten der fragwürdigen Abrechnung für den Zeitraum Februar 2014 zunächst gar nicht konfrontieren wollen/werden. Im Moment keine weiteren Vorschläge! Viel Erfolg ist Ihnen zu wünschen! :)
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln