Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün

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khh:
@str_eik, das ist doch naheliegend ;):

Vermutlich wurde aufgrund des Mehrverbrauchs 2013 für 2014 ein größeres Paket zugrundegelegt, jedenfalls zeitanteilig für Jan. 2014 = 6XX kWh.
Die 6XX kWh hat @Energieblitz im Jan. 2014 um 3X kWh überschritten. Besonders interessant ist dieser Mehrverbrauch m.E. nicht, da die Mehrkosten nur wenige Euro ausmachen.

Gruß, khh

str_eik:
@khh
Diese Vermutung hatte ich auch in meiner Frage formuliert.

--- Zitat von: str_eik am 22. März 2014, 20:51:04 --- Hat immergrün die vom Paket erfassten kWh einfach durch 12 geteilt?

--- Ende Zitat ---

Dies wäre ja auch nachvollziehbar. Wenn man 6400 durch 12 teilt oder von mir aus auch durch 365 Tage und das Ergebnis mit den 31 auf Januar fallenden Tage multipliziert, kommt man jedoch nicht auf einen anteiligen kWh-Anteil von

--- Zitat von: Energieblitz am 22. März 2014, 16:19:38 ---...01.01.2014 31.01.2014 0,21397000 € 6XX kWh

--- Ende Zitat ---

Wie berechnet sich also der kWh-Anteil am Paket?

stromer51:
Hallo,

Entschuldigung ich habe Position 2 nicht genau gelesen.
Die Position 4 ist Betrug.  Das gebuchte Strompaket von 6400 kWh bezieht sich auf ein Versorgungsjahr,
also innerhalb von 365 Tagen.
Die 365 Tage sind korrekt berechnet. (ohne Bonus). Wie ein 2. Versorungsjahr berechnet wird entnehmen
sie wieder der Mail mit den 3 guten Nachrichten.
Somit  wäre eigentlich ein Grundpreis von 19,95 EUR für den Januar 2014 fällig.
Das geht aber nicht weil sie ja der Preiserhöhung widersprochen haben.
Somit begann am 1.1.2014 wieder ein neues Versorgungsjahr wieder mit dem Paket Strom von
6400 kWh/Jahr. So ihr Vertrag.  Mit der Position 2 ist der Monat Januar 2014 vollständig bezahlt.
mfg

str_eik:

--- Zitat von: stromer51 am 26. März 2014, 13:46:10 ---...Das gebuchte Strompaket von 6400 kWh wurde im Laufe des ersten Versorgungsjahres vollständig verbraucht. Der weitere Verbrauch an kWh wird mit 40 Cent berechnet.

--- Ende Zitat ---

Dies ist unproblematisch und ergibt sich aus den Pos. 1 und 3.


--- Zitat von: stromer51 am 26. März 2014, 13:46:10 ---...Und den Januar 2014 hat man einfach mit draufgehauen...Man hat also mit einer voraussichtlichen Sonderkündigung gerechnet um den 13. Monat mit 40 Cent abzukassieren...

--- Ende Zitat ---

Wäre dem so, gäbe es keinen anteiligen Paketverbrauch für den Monat Januar (Pos. 2), sondern nur einen Mehrverbrauch, der sich dann allerdings auf alle im Januar verbrauchten kWh beziehen würde. Dies ist jedoch offensichtlich nicht der Fall.


--- Zitat von: stromer51 am 26. März 2014, 13:46:10 ---...die Berechnung ist doch ganz einfach...Ist doch ganz einfach zu verstehen...

--- Ende Zitat ---

Ganz so einfach scheint es folglich nicht zu sein.


--- Zitat von: stromer51 am 26. März 2014, 13:46:10 ---
...Somit  wäre eigentlich ein Grundpreis von 19,95 EUR für den Januar 2014 fällig.

--- Ende Zitat ---

Nein, die Grundpreiserhöhung gilt ab dem 01.02.2014. Bis zum 31.01.2014 war der Preis "fixiert". @Energieblitz hat wegen dieser Erhöhung auch von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und zum 31.01.2014 gekündigt (siehe


--- Zitat von: Energieblitz am 25. März 2014, 16:39:55 ---
...Ich habe die Informationsmail mit den "drei GUTE Nachrichten" erhalten. Darin wurde eine Anpassung der Kosten (ohne Nennung des Betrags) durch die EEG-Umlage ab dem 01.01.2014 und eine Erhöhung der Grundgebühr von 0€ auf 19,95€ ab dem 01.02.2014 mitgeteilt.
Die geplante Erhöhung der Grundgebühr habe ich als Sonderkündigungsgrund angeführt...

--- Ende Zitat ---

stromer51:
Hallo str_eik,

mein unrsprünglicher Beitrag war nicht korrekt. Nach ein paar Minuten habe ich das korrigiert.
Leider waren sie schneller.

Was ich bei ihrem Vertrag  übersehen hatte, ist der Beginn mit dem 03.01.2013.
Demnach wäre das erste Jahr am 02.01.2014 24 Uhr beendet.  Das wäre auch der Zeitpunkt
einer ordentlichen Kündigung zum Ablauf der Mindesvertragslaufzeit gewesen.

Warum die Preiserhöhung des Grundpreis nicht am 03.01.2014 mitgeteilt wurde, bleibt das Geheimnis
von immergrün. Ein vergleichbarer Fall den ich online gestellt habe, da endet  die Mindesvertragslaufzeit am 23.04.2014.  Einen Tag später beginnt die Preiserhöhung des Grundpreises, also mitten im Monat.

Immergrün zählt also die verbleibenden 29 Tage bis zum Schluss einfach dem ersten Versorgungsjahr
hinzu. Es bleibt bei meinem Verdacht für die zusätzlichen 29 Tage soll doppelt abkassiert werden.
Es wäre demnach ohne weiters möglich gewesen den Beginn der Preiserhöhung auch auf den
03.01.2014 zu legen.  Wenn mit der Position 2 der Verbrauch im Januar 2014 vollständig erfasst ist,
dann ist Position 4 falsch. Begründung: Das erworbene Strompaket gilt nur für 365 Tage = ein Jahr .

mfg

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