Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Versuch einer Sonderkündigung bei 365 Almado Immergrün

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khh:

--- Zitat von: Energieblitz am 19. Dezember 2013, 10:53:00 ---... Das von mir genannte Datum 02.01.2014 hat sich nicht auf den Vertrags- oder Belieferungsbeginn/ende bezogen, sondern stellt vielmehr das Datum dar, an dem ich meine Kündigung per Einschreiben verschicken werde. Die Kündigung wird in Form einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung zum Ablauf des 31.01.2014 ausgesprochen. ...

--- Ende Zitat ---

@ Energieblitz

So wie vorstehend beschrieben kündigen Sie richtig, wobei nichts dagegen spricht, die Sonderkündigung sofort auf den Weg zu bringen. Versenden Sie diese per Einwurf-Einschreiben und verlangen Sie eine entsprechende Kündigungsbestätigung innerhalb von längstens 2 Wochen zugehend. Um den bekannten „Spielchen“ dieser Chaos-Anbieter vorzubeugen kündigen Sie Immergrün gleich an, dass Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden und einen Anwalt beauftragen werden, wenn die Sonderkündigung nicht korrekt bestätigt wird !

Und nicht vergessen: Für die Belieferung ab 01.02.2014 einen neuen Versorger beauftragen  –  Anregungen für die Versorgerauswahl findet man bspw. hier www.bezahlbare-energie.de . 

pk85:

--- Zitat von: khh am 27. Dezember 2013, 10:11:26 ---So wie vorstehend beschrieben kündigen Sie richtig...

--- Ende Zitat ---

@khh

Haben Sie das "vorstehend" auf meinen Beitrag bezogen?

Beste Grüße!

khh:

--- Zitat von: pk85 am 27. Dezember 2013, 00:50:22 ---... Ich habe somit am 23.12.2013, diesmal per Einschreiben und Rückschein, mit Verweis auf die Preiserhöhung zum Ablauf des 01.01.2014 gekündigt, denn die Preiserhöhung tritt am 02.01.2014 in Kraft....
--- Ende Zitat ---

@ pk85

Diese Sonderkündigung (= außerordentliche Kündigung) war absolut korrekt, ist wirksam und muss so von Immergrün innerhalb von längstens 2 Wochen bestätigt werden. Siehe dazu die Ausführungen von Immergrün in der Mail 14.09.13

--- Zitat ---... Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz ...
--- Ende Zitat ---

Eine vorgesehene Kündigungsfrist ist allein bei einer ordentlichen Kündigung einzuhalten. Die in Ziff. 8 der AGB bestimmte Frist für eine Vertragskündigung aufgrund einer Preiserhöhung entspricht nicht den rechtlichen Erfordernissen (u.a. § 41 EnWG) und ist daher unwirksam.

Kündigen sollte man sicherheitshalber immer per Einwurf-Einschreiben, damit die Zustellung von der Post dokumentiert wird (vgl. dazu meine Ausführungen im 365AG-Thread „Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage“ Antwort #10 !).

Ansonsten siehe meine vorstehende Antwort #5 .

pk85:
@ khh

Besten Dank für Ihre Antwort! Ich werde berichten, wie sich immergrün in diesem Fall verhält.

pk85:
Guten Morgen,

soeben habe ich die Kündigungsbestätigung von immergrün erhalten, hier der exakte Wortlaut:

[EMail entfernt]

immergrün bestätigt mir die Kündigung zum 01.01.2014, obwohl ich mit Ablauf des 01.01.2014, also streng genommen zum 02.01.2014 gekündigt habe. Dies, weil die Preiserhöhung auch erst zum 02.01.2014 stattfindet.
Entsteht mir hierdurch ein Nachteil, insbesondere was den Bonus angeht? Dieser wird mir nach 12 Monaten Belieferungszeit gewährt, Lieferbeginn war der 01.01.2013. Meine Meinung nach wäre diese Tatsache mit Ablauf des 31.12.2013 erfüllt - korrekt?

Vielen Dank im Voraus und Mit freundlichen Grüßen,
pk85

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