Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Kündigung wird nicht akzeptiert (Sonderkündigung wegen EEG)
martino35:
Hallo zusammen,
zum Thema Schlichtungsstelle: Die ist zumindest im Falle Almado voll für`n Ar..., oder, wie es mein Anwalt etwas gewählter ausdrückte, ein zahnloser Tiger. Erstens dauert es selbst mit viel Glück mindestens ein halbes bis ein dreiviertel Jahr, bis überhaupt eine Schlichtungsempfehlung ausgesprochen wird, und selbst wenn hält sich Almado in geschätzt 0,0 % aller Fälle an diese Empfehlung. Die fälligen Gebühren zahlt Almado ohnehin nicht; somit kann man die nicht mal damit ärgern. Deshalb lieber sofort zu einem sachkundigen Anwalt und dranbleiben, bevor Almado den Weg allen irdischen geht und sich zu TelDaFax und Flexstrom gesellt.
Grüße
Martin
khh:
@martino35, grundsätzlich alles richtig, aber ...
1. Die Gebührenpflicht für den Versorger ist m.E. ein "Erziehungseffekt" dahingehend, dass Versorger wie Almado (365 AG) es sich überlegen werden, weiterhin an den "Versuchen" festzuhalten, wenn es sich finanziell nicht mehr rechnet. Wenn Almado die Gebühren nicht zahlt, dann wird die Schlichtungsstelle mit dem Haus voller Juristen schon wissen, wie sie an ihr Geld kommt.
2. Betroffene ohne eine Rechtsschutzversicherung im Rücken, bekommen mit Einschaltung der Schlichtungsstelle eine kostenlose sachkundige Einschätzung, wie die Chancen für eine gerichtliche Verfolgung stehen könnten.
3. Dass manche Anwälte von außergerichtlichen Schlichtungen nicht unbedingt begeistert sind, kann man zwar nachvollziehen (bedeutet ja womöglich weniger Mandanten), ist aber eher kein Wertmaßstab.
Fazit: Die zweckdienliche und durchaus erfolgreiche Arbeit der Schlichtungsstelle Energie e.V. bitte nicht abwerten !
martino35:
Hallo khh,
es geht mir überhaupt nicht darum, die Schlichtungsstelle insgesamt abzuwerten, aber im Falle Almado - genauso habe ichs geschrieben - ist sie wirklich für die Katz. Nenne mir einen einzigen Fall, in dem jemand nachweislich durch die Schlichtungsstelle gegenüber Almado irgend etwas erreicht hat. - Eben !
Und dass die SE hinsichtlich der Gebühren absolut hilflos ist - übrigens nicht nur bei Almado, sondern auch bei Extraenergie - hat die selbst schon öffentlich gemacht, z.B. hier: http://strom.idealo.de/news/15080-stromanbieter-extraenergie-und-almado-im-visier-der-bundesnetzagentur/ . Mehr als bei der Bundesnetzagentur zu jammern fällt der SE da auch nicht ein. Im September hiess es noch, man ziehe eine Klage in Erwägung, aber das wars dann auch.
khh:
--- Zitat von: martino35 am 21. Januar 2014, 19:34:08 ---... Und das die SE hinsichtlich der Gebühren absolut hilflos ist - übrigens nicht nur bei Almado, sondern auch bei Extraenergie - hat die selbst schon öffentlich gemacht, z.B. hier: ... . Mehr als bei der Bundesnetzagentur zu jammern fällt der SE da auch nicht ein.
--- Ende Zitat ---
Es ist nirgendwo ersichtlich, dass die SE selbst öffentlich gemacht haben soll, bzgl. der nicht bezahlten Gebühren "absolut hilflos" zu sein. Vielmehr steht in dem zitierten Artikel - Auszug:
--- Zitat ---Aufgrund der Nichtzahlung der Fallpauschalen zieht die Schlichtungsstelle nun sogar eine Klage gegen beide Stromversorger in Erwägung.
--- Ende Zitat ---
Gibt es etwa Erkenntnisse, dass die Klagen NICHT bei Gericht eingereicht worden sind ?
Und die Beschwerde der Schlichtungsstelle Energie e.V. bei der Bundesnetzagentur hat doch nichts mit der Durchsetzung der eigenen Forderungen gegen Almado und ExtraEnergie zu tun, sondern damit - § 5 EnWG / Energiewirtschaftsgesetz (Auszug)
--- Zitat ---Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.
--- Ende Zitat ---
khh:
--- Zitat von: khh am 21. Januar 2014, 19:57:10 ---
--- Zitat von: martino35 am 21. Januar 2014, 19:34:08 ---... Und das die SE hinsichtlich der Gebühren absolut hilflos ist - übrigens nicht nur bei Almado, sondern auch bei Extraenergie - hat die selbst schon öffentlich gemacht, z.B. hier: ... . Mehr als bei der Bundesnetzagentur zu jammern fällt der SE da nicht ein.
--- Ende Zitat ---
Es ist nirgendwo ersichtlich, dass die SE selbst öffentlich gemacht haben soll, bzgl. der nicht bezahlten Gebühren "absolut hilflos" zu sein. Vielmehr steht in dem zitierten Artikel - Auszug:
--- Zitat ---Aufgrund der Nichtzahlung der Fallpauschalen zieht die Schlichtungsstelle nun sogar eine Klage gegen beide Stromversorger in Erwägung.
--- Ende Zitat ---
Gibt es etwa Erkenntnisse, dass die Klagen NICHT bei Gericht eingereicht worden sind ?
--- Ende Zitat ---
Der Sachverhalt ist aufgeklärt: Einer Pressemitteilung der Schlichtungsstelle am 23.01.2014 ist u.a. zu entnehmen, dass die 365 AG (vormals almado AG) im Okt. 2013 von der SE vor dem Landgericht Köln auf Zahlung der Fallpauschalen verklagt wurde. Zum gleichen Sachverhalt hat das LG Berlin mit Urteil v. 13.01.2014 die Zahlungspflicht eines anderen Versorgers entschieden.
Nachtrag:
Was bei Verurteilung der 365 AG die Gebührennachzahlung für wohl mehrere tausend
Schlichtungsfälle bei deren ohnehin nicht üppiger Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung
bedeuten könnte, darf sich jeder gerne selbst ausrechnen. ???
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