Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Kündigung wird nicht akzeptiert (Sonderkündigung wegen EEG)
Peter85:
Hallo Gemeinde,
leider habe ich erst nach dem Vertragsabschluss mich über den Anbieter informiert. Ich bin noch ganz frisch bei Almado seit dem 1.1.13. Die Sepa Email habe ich auch bekommen und ignoriert. Im Begleitblatt steht folgendes.
--- Zitat ---"Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches
Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu
beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert
durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG)."
--- Ende Zitat ---
Den Antrag habe ich schon im September gestellt. Nach dem Ablauf des Wiederrufsrecht kam dann die Bestätigung und die Mitteilung der Abschlagszahlung. 40€!, vorher war ich so bei 25 bis 30€.
Also habe ich am 9.12.13 ein Einwurfschreiben mit Kündigungsvordruck abgeschickt. Mit der Begründung das ich mein Sonderkündiungsrecht am 31.12.2013 warnehmen möchte. Daraufhin kam dann jetzt tatsächlich eine Antwort wie folgt:
[EMail entfernt]
Ja was soll man noch sagen. Hab ich jetzt ein Sonderkündigungsrecht (außerordentliches) oder was? Und dan den 1.1.14 als Kündigunsdatum?
In den AGB´s steht übrigens nichts von Sonderkündigungsrechten (bzw. "ein grundsätzliches
Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu
beenden"), aber halt in dem Begleitschreiben was hier ja wohl jeder bekommen hat, wenn auch in unterschiedlichsten variationen...
In dem Schreiben steht das mein Arbeitspreis von 24,61 cent auf 25,6 cent erhöht wird. Entschludigung mit fällt jetzt grad noch ein das die EEG Umlage ja eventuell schon im Preis mit drin sein könnte. Zumindest steht das doch in diesen Vergleichportalen immer. Aber warum wird dann jetzt der Preis erhöht. In meinen (per Email) erhaltenen Vertragsunterlagen steht davon zumindestens nichts. Verwirrend finde ich auch folgendes. Ab wann weiß den der Anbieter wie die neuen Preise sind? Man beachte im Zitat "ab 1.1.13" und das Bild.
--- Zitat ---"Die variablen, hoheitlich festgelegten und teils gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir, wie in
folgender Abbildung illustriert, ab 01.01.2013 weitergegeben, soweit diese nicht von einer ggf. vereinbarten
Preisgarantie umfasst waren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Stromliefervertrag."
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---"Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es
Verringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpassen, der
hiernach bei 25,60 Cent/kWh liegt. Den gegenwärtigen Stand der Umlagen entnehmen Sie bitte der Grafik.
Nach offizieller Bekanntgabe der Höhe der Änderungen werden wir Ihnen diese auf der Webseite
www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014 <http://www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014> bekannt
geben."
--- Ende Zitat ---
Ich plane jetzt noch eine Kündigung zu senden. Sofern den immernoch berechtigt? Das wäre jetzt gerade meine dringenste Frage!!!
So soll die aussehen. Vorab schon per Email wenn Ihr mein Vorhaben unterstützen würdet?
--- Zitat ---"Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für Ihre Rückmeldung.
In Ihrer Email-Mitteilung vom 28.11.2013 zur Erhöhung des Arbeitspreises wegen EEG-Umlage ab dem 01.01.2014 steht, dass ich grundsätzlich das Recht habe Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen. Ich würde also gerne meinen Vertrag zum Ablauf des 31.12.2013 um 24 Uhr Kündigen.
Bitte bestätigen Sie mir die Beendigung des Vertrages innerhalb der nächsten 10 Tage.
Mit freundlichen Grüßen"
--- Ende Zitat ---
Was ich noch gerne Wissen würde.
Was passiert wenn ich zum 1.1.14 meinen Abschlag schon bezahlt haben müsste und ich noch keine Kündigungsbestätigung erhalten habe. Unter vorbehalt zahlen? Was bedeutet das eigentlich?
Ist es problematisch das meine Vertragslaufzeit erst gut 2 Wochen alt ist? Eigentlich doch nicht?
Ich brauche dann ja einen neuen Stromanbieter. Ab wann würdet Ihr euch darum kümmern?
Oh man eine Menge Fragen. Es wäre sehr nett wenn die eine oder andere Beantwortet werden könnte. Hoffe ich bin euch nicht zu abwegig.
--- Ergänzung! Chronologie---
Vertragsabschluss am: 04.09.2013
Mail erhalten (Auftragsbestätigung): 09.09.2013
1. Sepa Mitteilung per Mail bekommen 2. mit Frist zur Rücksendung am: 1.) 28.11.2013 2:) 23.12.2013
Widerspruch Preiserhöhung abgesendet am: 03.12.2013
Antwort erhalten am: 16.12.2013
Versorgungsbeginn: 01.12.2013
stromer51:
Hallo Peter85,
ihrem Post entnehme ich das sie ganz frisch bei diesem Anbieter sind, so ihre Worte.
Bei mir wäre das schon lange.
Ganz zuletzt schreiben sie
Ist es problematisch das meine Vertragslaufzeit erst gut 2 Wochen alt ist? Eigentlich doch nicht?
Vielleicht ist es besser sie ordnen das noch einmal.
Vertragsabschluss am....
Mail erhalten.... am
Sepa Mitteilung per Mail bekommen mit Frist zur Rücksendung am......
Widerspruch Preiserhöhung abgesendet am.......
Antwort erhalten am.....
Versorgungsbeginn:
Was ich nicht verstehe ist, sie wollen wegen der mitgeteilten Preiserhöhung in Form der erhöhten EEG Umlage kündigen. Die höhere Umlage müssen sie aber doch bei vielen Anbietern auch bezahlen.
Ansonsten gilt AGB 8.8 zum Sonderkündigungsrecht.
Ich weis nicht wie sie ihren Widerspruch formuliert haben.
Würde mich das betreffen gebe es diesen Text.
Betreff: Ablehnung Widerspruch Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung
Am .... habe ich fristgerecht von meinem Sonderkündigungsrecht nach AGB 8.8. Gebrauch gemacht.
Dem wollen sie entsprechend Mitteilung vom .... nicht entsprechen.
Ich fordere Sie auf:
Mir innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung zu senden.
Mich am 31.12.2013 24:00 Uhr beim Netzbetreiber abzumelden.
Den Schlussstand am 31.12.2013 teile ich meinem Netzbetreiber mit.
Ab Januar 2014 erhalten sie von mir keine Abschlagszahlungen mehr.
----------
Der Text gilt aber nur wenn auch der erste Widerspruch richtig formuliert wurde.
zb. Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung zum 01.01.2014 entspechend AGB 8.8.
mfg
Mit freundlichen Grüßen
Peter85:
Hallo Stromer51,
danke für die schnelle Antwort. Ich habe zum Ende des posts nochmal chronologiesiert.
Ja ich will wegen der EEG Umlage kündigen. Soweit ich das verstanden habe ist das möglich. Bei dem was man so über den Anbieter liest möchte ich mir schererein ersparen. Und wenn es da eine ordentliche möglichkeit git den Vertrag zu beenden will ich es versuchen.
Danke für die verweisung auf die AGB Punkt 8.8. Auch hier versteh ich das so das ich die Möglichkeit zu kündigen habe! Richtig?
Der Text der Kündigung lautet:
Kündigung Stromliefervertrag => außerordentliche Kündigung wegen Strompreiserhöhung.
"aufgrund Ihres Schreibens vom 28.11.2013 und der damit von Ihnen angekündigten Strompreiserhöhung zum 01.01.2014 mache ich hiermit von meinem Sonderküngiungsrecht Gebrauch und kündige den mit Ihrem Unternehmen geschlossenen Stromliefervertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Dies ist der 31.12.2013."
Es gibt keinen verweis auf die AGB 8.8. Die Kündigung sollte doch aber in Ordnung sein? (End Datum)? Es ist ein Vordruck.
Danke für den vorgeschlagenen Text. Wenn ich ab Januar keine Beiträge mehr zahlen sollte werde ich wohl ein Inkasso schreiben bekommen?
Ab 4 Wochen nach der 1. Kündigung kann ich mit der Energie Schlichtungsstelle zusammenkommen richtig?
Fragen nochmal aufgelistet:
1. Kündigung rechtens?
2. 1.Kündigung korrekt?
3. Inkasso schreiben ist zu erwarten?
4. Schlichtungsstelle kann eingeschaltet werden und dann sollte alles ordentlich ein ende finden ohne das ich etwas falsch gemacht habe?
Beste Grüße
KKRUBIN:
Moin,
das Szenario hatten wir hier im Forum auch schon. Mal nachlesen und noch mal prüfen, ob die dort aufgeführten Fristen eingehalten wurden.
Thema: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
und die dann folgenden Antworten.
Peter85:
Nein die 6 Wochen frist wegen Preiserhöhung wurde nicht eingehalten. Email ist vom 28.11.2013
Wenn ich jetzt wegen der EEG-Umlage so wie von Stromer51 vorgeschlagen widerspreche, die Preiserhöhung aber gar nicht rechtzeitig angekündigt wurde und somit ungültik ist, wie formuliere ich den widerspruch? sollte ich dieser 6 Wochen frist also beachtung schenken? Dann könnte ich stromer´s Vorschlag folgen. Würde dann aber quasi der Preiserhöhung zustimmern. Was ich ja wiederum muss um meine Kündigung zu rechtfertigen die ja voraussichtlich sowieso nicht angenommen wird. Soll ich es trozdem weiter versuchen?
Ist es wichtig das ich in der Kündigung nicht auf den Punkt AGB 8.8 hingewiesn habe? Ich habe nur Sonderkünigungsrecht wegen Preiserhöhung geschrieben.
Allmählich blick ich ein bisschen durch wie dieser Verein tickt. Ist doch unerhört >:( und wenn man dann noch den ganzen ärger der anderen liest. kann man sich ja bei jedem versuch was zu erreichen nur noch mehr ärgern.
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