Es bewahrheitet sich immer wieder, wem der Schuh passt, zieht in sich an! Oder auch anders gesagt und erwartet: Getroffene Hunde bellen! Und stets einer davon immer ganz besonders schrill! Es ist zum Schlapplachen!
Die berühmten getroffenen Hunde werden wieder bemüht. Langweilig.
Sie übersehen dabei, dass ich in der Wortwahl nur Ihre eigenen Worte zurückgegeben habe.
Sind Sie also der Hund, der zuerst gebellt hat?
@ superhaase, Ihr Papperlapapp hätten Sie sich sparen können. Es trifft nicht den Kern der Sache.
Mein Papperlapapp war ja nur die Replik auf Ihren Papperlapapp, der mich angreifen sollte.
Wenn Sie nun sagen, dass Ihre Polemik neben der Spur war und am Kern der Sache vorbei ging, dann stimme ich dem zu.
Wir können solchen Streit also besser lassen, da er zutiefst unsachlich ist. Dazu müssten Sie nur solche Polemik in Zukunft unterlassen.
Die Finanzierungsform der Energiewende steht zur Frage. Die Kritik an der jetzigen EEG-Umlagenfinanzierung und ihren Folgen ist berechtigt.
Kritik an der jetzigen Form der EEG-Umlage wird auch von mir geteilt, allerdings nicht pauschal.
Dass die Lasten aus dem EEG bzw. der Energiewende ungerecht verteilt sind, weil z.B. die Gruppe der privilegierten Stromverbraucher immer größer wird, ist wohl wahr.
Außerdem werden dem nicht privilegierten Stromverbraucher unter dem Deckmäntelchen der Energiewende mittels EEG-Umlage und Netzentgelten auch etliche Kosten aufgeladen, die mit der Energiewende nichts zu tun haben. Siehe z.B. Reservekraftwerke, die wegen unnötig eingegangener Exportverpflichtungen von Braunkohle- und Atomkraftwerksbetreibern aktiviert werden mussten, zulasten der Netzentgelte der nicht-privilegierten Stromverbraucher. Oder z.B. Netzausbau zum Stromexport, wobei für Exportstrom keine Netzentgelte gezahlt werden müssen.
Auch das wurde hier im Forum schon mehrfach diskutiert.
Diese Gemeinwohlaufgabe hat der Staat in anderer Form zu finanzieren und nicht hauptsächlich der private, nicht privilegierte Verbraucher ausschließlich über den Strompreis und unabhängig von seinen Einkommensverhältnissen.
Das Märchen, dass die Energiewende eine Gemeinwohlaufgabe sein soll, hält sich hartnäckig.
Die Energiewende ist genausowenig eine Gemeinwohlaufgabe wie die Entgiftung der Autoabgase oder die umweltgerechte Entsorgung von giftigen Abfällen aus der Industrieproduktion.
Oder fordern Sie etwa, Ihr Altöl aus Ihrem Auto soll der Staat kostenlos annehmen und kostelos entsorgen, also finanziert über Steuermittel, damit der Preis für frisches Motoröl im Handel niedriger sein kann?
In allen Fällen ist es angemessen und geboten, den Verursacher bzw. den Verbraucher der Konsumgüter die Kosten für die dem Produkt zugeordneten Umweltschutzmaßnahmen bezahlen zu lassen. Das Verursacherprinzip ist ein wichtiger Maßstab, der so weit als möglich eingehalten werden muss. Ohne Verursacherprinzip werden sonst falsche Anreize gesetzt.
Die viel zu großzügigen Befreiungen der Industrie von EEG-Umlage und sogar Netzentgelten geht hier in die falsche Richtung. Dies muss auf die wirklich notwenigen Fälle beschränkt bleiben.
Auch der 2010 eingeführte Wälzmechanismus der AusglMechV ist ungerecht und eine Hauptquelle des Übels. Diese Reform des EEG gehört rückgängig gemacht.
Die Meinung, dass die Energiewende als Gemeinwohlaufgabe komplett aus Steuermitteln zu finanzieren ist, ist keineswegs gut begründet.
Sie ist nur eine Meinung, der andere Meinungen wohl besser begründet gegenüberstehen.