Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Widerspruch gegen die Billigkeit
RR-E-ft:
Siehe hier:
http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18685.0
Didakt:
--- Zitat von: berghaus am 13. Dezember 2013, 03:28:42 ---Mich stört, dass die Mitarbeiter nicht davon abgehalten werden, wiederholte massive Sperrandrohungen auf den Weg zu bringen, um Zahlungen zu erzwingen.
Mich stört noch mehr, dass es keine Institution gibt, die den Versorger davon abbringt.
--- Ende Zitat ---
@ berghaus,
wie aus dem von RR-E-ft verlinkten Text ersichtlich ist , wird auf jeden Pott ein Deckel gelegt. ;D Am schnellsten geht das bei folgendem Tatbestand:
--- Zitat ---Findet § 19 Abs. 2 StromGVV auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung, so kann der Stromlieferant in Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts die Stromversorgung noch leichter einstellen.
--- Ende Zitat ---
Und User @ tangocharly hat bei seiner kritischen Betrachtung des besagten BGH-Urteils mit seiner folgenden Feststellung den "Punkt" getroffen:
--- Zitat ---Es wirft vielmehr wieder einmal mehr einen Schatten auf den Eindruck einer unheiligen Allianz zwischen der Versorgerwirtschaft und dem VIII. Senat.
--- Ende Zitat ---
Es stellt sich also die Frage, welche Institution sollte - nicht dem Versorger - denn dem BGH Einhalt gebieten?
userD0010:
@berghaus
Mit einem Sondervertrag aus 1999 und auf dieser Basis gutgeschrieben/korrigierten JAHRESABRECHNUNG gibt es zwar jährlich Briefgeplänkel, aber nichts Ernsthaftes. Nun traf ein Brief einer Dependance meines Versorgers ein mit folgendem Text, den ich doch zum Besten geben möchte, da er Ihre Vermutungen bestätigt:
Da heißt es u.a. "Ihre Beschwerde bezüglich unserer zurückliegenden Preisanpassungen nehmen wir ernst. Unsere Preise werden verantwortungsbewusst und differenziert kalkuliert. Die Preiserhöhung ist damit begründet und angemessen. Ihren Widerespruch nehmen wir zur Kenntnis. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, die fälligen Zahlungsbeträge auch unter Vorbehalt an uns zu leisten. Bitte haben Sie Verständnis, dfass wir Ihnen zu Ihrem Gasliefervertrag keine internen Geschäftsunterlagen über die Kalkulation unserer Preise übersenden."
Da erübrigt sich jegliche Antwort, oder?
Didakt:
--- Zitat von: h.terbeck am 14. Dezember 2013, 11:18:51 ---...Da erübrigt sich jegliche Antwort, oder?
--- Ende Zitat ---
Ja, das stimmt. Für eine Antwort fehlen einem die Worte! :D Einen tollen, nachsichtigen Versorger haben Sie. Da kann Neid aufkommen. :)
Das Entgegenkommen sei Ihnen gegönnt. Der Versorger weiß wohl, dass Sie es nötig haben. ;D
userD0010:
@Didakt
"Ja, das stimmt. Für eine Antwort fehlen einem die Worte! Einen tollen, nachsichtigen Versorger haben Sie. Da kann Neid aufkommen.
Das Entgegenkommen sei Ihnen gegönnt. Der Versorger weiß wohl, dass Sie es nötig haben."
Wie widersprüchlich Sie sich doch hervorzutun versuchen ?
Nach Ihrem ersten Satz hätten Sie sich jede weitere noch so unsinnige Wortwahlo ersparen können !
Und was ich "nötig" habe, sind intelligente und sachbezogene Antworten, nicht mehr, aber auch nicht weniger!
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