Hallo Hboy,
wenn der Altvertrag wirksam beendet ist (siehe Vor-Beitrag), dann fordern Sie den in Ihrer Region zuständigen Gas-Netzbetreiber umgehend auf, den Gaszähler so rechtzeitig wieder zu installieren, dass Ihr neuer (dem NB ja bekannter) Versorger ab dem 02.12.2013 überhaupt liefern kann. Damit es bis nächsten Montag überhaupt noch klappt, am Besten noch heute telefonisch! Ich würde parallel (aus Beweisgründen) mindestens auch eine EMail auf den Weg bringen.
Die Kosten des Aus- und Einbaus werden Sie tragen müssen, da kein (Rechts)Anspruch auf Ratenzahlung berechtigter Forderungen eines Versorgers besteht.
Gruß, khh