Hallo blueeye,
wie @h.terbeck schon schrieb, hätte immergrün wohl gleich nach Kenntnis des Zweitarifzählers kündigen müssen und nicht erst nach 9,5 Monaten, was den Anschein von "Abzocke" erweckt.
Einen "Rat" was jetzt zu tun ist, kann Ihnen nur ein sachkundiger Anwalt erteilen. Und Sie allein müssen entscheiden, ob Sie sich weiter mit dieser leidigen Angelegenheit befassen wollen!
Vielleicht auch mal Ihre RS-Versicherung prüfen, ob eine SB vereinbart ist und ob Anwalt/Anwältin ein über die Gebühren-ordnung hinausgehendes Honorar verlangt (das wäre Ihre Kostenrisiko, falls Sie in einem Rechtsstreit nicht obsiegen).
Gruß, khh
PS: Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung eine kostenlose Anwalts-Hotline hat, dann holen Sie sich dort vorab eine telefonische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten!