Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

Beendigung des Wärmespeicher-Vertrages

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fortunato:

Ja, es gibt eine Anlage mit AGB:

http://www.prl-soup.de/ava/agb1.jpg

http://www.prl-soup.de/ava/agb2.jpg

queeniepaul:
Guten Abend,

zwar war ich länger nicht im Forum, aber habe ich da etwas grundlegendes verpasst?

Wärmespeicher- bzw. Nachtstrom-Verträge wurden doch immer als Sonderverträge eingestuft.

Mein Versorger teilt mir ganz aktuell eine Änderung des (wörtlich) Sondervertrags "Tarif Wärmespeicher" mit. Auf der Rückseite ebenfalls die Information, dass ich den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum 31.12.2013 kündigen könne. Bei Fortsetzung des Energiebezugs nach Kündigung erfolge die Belieferung zu den Konditionen des "Grundversorgungstarifs".

Ich habe zwar nicht vor, den Vertrag zu kündigen, frage mich aber, welcher "Grundversorgungstarif" dann zum tragen käme? Weder in den erhaltenen Preisblättern noch auf der Homepage des Versorgers finde ich einen "Grundversorgungstarif Wärmespeicher"!

Momentan bin ich etwas verwirrt und für Hinweise sehr dankbar.





khh:

--- Zitat von: queeniepaul am 21. November 2013, 20:09:16 ---Ich habe zwar nicht vor, den Vertrag zu kündigen, ...
--- Ende Zitat ---

Ist Ihr Versorger auch RWE ?  Falls ja, dann dürfte RWE gekündigt haben  -  s.o. !

khh:

--- Zitat von: fortunato am 21. November 2013, 19:36:29 ---Ja, es gibt eine Anlage mit AGB:
http://www.prl-soup.de/ava/agb1.jpg
http://www.prl-soup.de/ava/agb2.jpg

--- Ende Zitat ---

OK, das ist zweifelsfrei ein Sondervertrag. Ob die AGB-Preisanpassungsklausel den EU-Transparenzanforderungen genügt, beantworten ja vielleicht die hier schreibenden Juristen.

Interessant ist die Aussage (Rückseite des Schreibens):

--- Zitat ---Was ändert sich zum 01.01.2014, wenn ich den beigefügten Vertrag nicht zurückschicke?
Auch wenn Sie nichts unternehmen, ist Ihre Stromversorgung durch Ihren örtlichen Grundversorger sichergestellt. Soweit dies die RWE Vertrieb AG ist, werden Sie ab dem 01.01.2014 mit unserem Standardprodukt RWE Klassik Strom Wärmespeicher zu den beigefügten Preisen und Bedingungen beliefert. ...
--- Ende Zitat ---

Das ist der selbe Tarif wie der angebotene  -  Frage: Warum möchte RWE eine Unterschrift haben ?  :-\

Da die Kündigung per Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein?) erfolgte, kann die wirksame Einbeziehung
der AGB in das Vertragsverhältnis (§ 305 BGB) doch nicht der Grund sein, oder ?

fortunato:
@ khh

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