Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

Beendigung des Wärmespeicher-Vertrages

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fortunato:


Hallo in die Runde 

Ich habe gestern von RWE Vertrieb AG eine „Kündigung“ per Einschreiben erhalten (bin bestimmt nicht der einzige) :



BEENDIGUNG IHRES BISHERIGEN STROMLIEFERVERTRAGES
Neuer Vertrag mit transparenteren und kundenfreundlicheren Bedingungen

(…)

wir haben gute Nachrichten für Sie: Die aktuelle Rechtsprechung stärkt Ihre Rechte, dadurch werden unsere AGB noch transparenter und kundenfreundlicher. Zur Umstellung beenden wir daher hiermit den mit Ihnen bestehenden Stromliefervertrag zum 31.12.2013.

Zugleich bieten wir Ihnen den neuen Stromliefervertrag RWE KLASSIK STROM WÄRMESPEICHER an, für den ab dem 01.01.2014 die beigefügten Vertragsbedingungen und Preise wirksam werden. Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Rückseite.

WICHTIG: Bitte senden Sie uns den beiliegenden Auftrag bis zum 15.12.2013 zurück. (…)

Weitere Details hierzu finden Sie auf der Rückseite.

Die Rückseite:  www.prl-soup.de/ava/Info.pdf


Ich gehöre zu den Protest-Kunden. Kann ich das Schreiben einfach ignorieren und die Rechnungen wie bisher kürzen oder muss ich hier etwas beachten ?

Vielen Dank!


RR-E-ft:
Durch die Kündigung endet der bisherige Vertrag, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde zum 31.12.13, sonst zum Ablauf der Kündigungsfrist.

Wird zum 01.01.14 ein neuer Sondervertrag abgeschlossen, gilt dessen Anfangspreis dann als vereinbart und muss als vereinbarter Preis grundsätzlich bezahlt werden.

Wird kein neuer Sondervertrag abgeschlossen, kann duch die bloße Energieentnahme eines Haushalstkunden ein Grundversorgungsvertrag begründet werden, bei dem der bei Vertragsbeginn geltende, veröffentlichte  (höhere) Allgemeine Preis als vereinbart gilt.

khh:
@fortunato,

mit der Kündigung hat RWE vermutlich auf die Unwirksamkeit der bisher für Ihren Sondervertrag verwendeten Preisänderungsklausel analog AVBEltV § 4 Abs. 2 bzw. StromGVV § 5 Abs. 2 reagiert (vgl. EuGH-Urteil vom 21.03.2013, Az C-92/11 und BGH-Urteil vom 31.07.2013, Az VIII ZR 162/09 - beide Urteile wurden hier im Forum ausführlich behandelt).

Da die Grundversorger für HT-/NT-Tarife quasi nach wie vor ein Monopol haben (akzeptable Alternativangebote anderer Anbieter gibt es praktisch nicht), bleibt Ihnen leider wohl keine Alternative zur Versorgung durch RWE - es sei denn, der NT-Stromanteil ist sehr gering (ansonsten siehe Beitrag von @RR-E-ft).

Etwas verwunderlich ist, dass (lt. Rückseite des Schreibens) das "Standardprodukt" angeboten wird, mit dem Sie auch versorgt werden (sofern RWE Ihr Grundversorger ist), wenn Sie den Vertrag nicht unterschrieben zurückschicken. Hat RWE eventuell eine preisgünstigere Alternative in der Angebotspalette?

fortunato:

@RR-E-ft @khh Danke für die Antwort!

Wenn ich den (neuen) Vertrag nicht unterschreibe, kann ich dann weiterhin die Rechnungen kürzen ?

khh:
Leider  N E I N  (s.o.) !  :( 

Sie werden dann im Rahmen der Grundversorgung beliefert, was der Tarif "RWE KLASSIK STROM WÄRMESPEICHER" zu sein scheint.

Nachtrag:
Abzuwarten bleibt, was mit künftigen Preiserhöhungen beim vorgenannten Tarif ist. Gibt es dazu eine AGB und falls ja, wie sieht die Preisänderungsklausel aus?

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