Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Care-Energy: Netznutzung für Jedermann?
khh:
--- Zitat von: Otto Normal am 19. November 2013, 10:09:40 ---[...]
PS: Gibt´s denn überhaupt Kunden, die einen eigenen NN-Vertrag wollen? Oder ist das nur CE-PR?
--- Ende Zitat ---
Nicht "nur" CE-PR, sondern insbesondere ("allein" wollte ich nicht sagen) ist das im Eigeninteresse von CE ! :(
SabbelMR:
--- Zitat von: Otto Normal am 19. November 2013, 10:09:40 ---PS: Gibt´s denn überhaupt Kunden, die einen eigenen NN-Vertrag wollen? Oder ist das nur CE-PR?
--- Ende Zitat ---
Für den Kunden ist m.E. kein Vorteil zu erkennen.
Jeder normale Stromversorger ist verpflichtet, die Kosten für die Netznutzung auf jeder Stromrechnung auszuweisen. Soviel zur Transparenz.
Für 99% der Privatverbraucher und Kleingewerbe ist sicherlich ein All-Inclusive-Tarif besser verständlich und handlebar. Gegen variable marktabhängige Tarife gibts ja prinzipiell nichts einzuwenden. Nur könnte man das Ganze genausogut All-Inclusve Regeln.
Vielmehr hat Care erhebliche Vorteile dadurch, wenn es tatsächlich gelänge, daß die Kunden ihre Netznutzung alle selbst abwickeln und begleichen müssten. Care Energy hatte seit Sommer des Jahres mit fast einem Dutzend Netzbetreiber Streitigkeiten wegen verspäteter Zahlungen oder anderer Vertragspflichtverletzungen. Das führte dann seitens der Netzbetreiber zur Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags, womit die betroffenen Kunden erstmal in der Luft hingen mit der Aussicht, beim Grundversorger in die Ersatzversorgung zu fallen.
Obwohl Care in diesem Zusammenhang einige Gerichtsverfahren zu seinen Gunsten entscheiden konnte, sind derzeit die Kunden im Gebiet der Bayernwerk AG beim Grundversorger (gerichtlich abgesiegelt). In der Region Hannover (Netz von enercity) ist die Übergabe der Kunden an die Grundversorger angekündigt und eventuell auch schon vollzogen.
Schlussendlich wird das mit der Netznutzung durch den Letztverbraucher nicht so klappen, wie Care sich das vorstellt.
Care beruft sich zwar breitspurig auf das Umsatzsteuergesetz, wenn es darum geht, daß eine Rechnung in Papierform seitens des Netzbetreibers erfolgen soll. Die Auffassung mag zutreffend sein und der Netzbetreiber verpflichtet, beispielsweise bei der jährlichen Abrechnung eine Papierrechnung auszuschreiben.
Die Anbahnung und laufende Abwicklung der Netznutzung hat allerdings elektronisch zu erfolgen, per Gesetz und ausdrücklich auch für Letztverbraucher! §22 StromNZV (den Care gerne verschweigt).
Da hilft auch die von Care vollbrüstig angekündigte Klage gegen die Bundesnetzagentur nichts. Da müsste Care schon eine Gesetzesänderung, konkret hier der StromNZV anstreben, die nur politisch erfolgen könnte.
Faktisch kann also kein Letztverbraucher in Deutschland seine Netznutzung selbst abwickeln, sofern er nicht über die entsprechenden elektronischen Schnittstellen verfügt (für Privatleute und Kleingewerbe unmöglich) oder sich für die sogenannte Marktkommunikation, also den elektronischen Datenaustausch unter den Marktteilnehmern, eines Dienstleisters bedient. Auch, wenn Care gern das Gegenteil behauptet. §22 StromNZV ist diesbezüglich eindeutig und steht auch nicht im Widerspruch zu §20 EnWG (diskriminierungsfreier Netzzugang). Es war der Wille des Gesetzgebers, daß der Netzbetrieb massengeschäftstauglich und so effizient wie möglich ist.
Wenn aber wiederum Care für den Kunden sowieso als Marktkommunikations-Dienstleister einspringt, könnte Care auch gleich die Netznutzung "konventionell" (Variante "Netznutzung durch Lieferant") regeln. Der Unterschied zu der derzeit von Care angedachten Variante der "Netznutzung durch den Letztverbraucher" wäre dann lediglich, wer bezahlen muss und am Ende haftbar ist. Und, daß möglicherweise mit "Netznutzung durch den Letztverbraucher" auch in Gebieten weitergeliefert werden könnte, in denen Care seinen Lieferantenrahmenvertrag mit dem örtlichen Netzbetreiber schon verloren hat - solange der Bilanzkreisvertrag mit dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber (einer von den vieren in D) noch steht, was derzeit allerdings auch gefährdet sein könnte (Urteile vom 28.10.).
SabbelMR:
--- Zitat von: khh am 19. November 2013, 10:28:02 ---Nicht "nur" CE-PR, sondern insbesondere ("allein" wollte ich nicht sagen) ist das im Eigeninteresse von CE ! :(
--- Ende Zitat ---
Sie waren schneller, während ich noch schrieb ;).
Genau so wie Sie sagen ist es.
Abgesehen davon ist das Vorhaben eben wohl nicht so durchführbar, wie von Care angedacht (s.o.)..
..wie z.B. auch die gescheiterte "Nummer" mit der EEG-Kompletteinsparung durch ein "gedankliches" Contracting-Modell ;) (war erstmal nix, siehe Urteile LG Hamburg aus Juli sowie die zwei vom 28.10.)..
..oder die Behauptung, auf den Energiepreisanteil, der auf die EEG-Umlage entfällt, sei im Verhältnis Versorger zu Letztverbraucher vom Versorger keine Umsatzsteuer geschuldet (schön wärs, würde Gesetzesänderungen seitens der Politik efordern)..
..oder die "Idee", Kleinkunden durch Smartmeter-Einbau stundengenau abrechnen zu wollen, obwohl sich dadurch netzbetreiberseitig nichts an der Einstufung als Standardlastproil-Kunde ändert (steht einer stundengenauen Abrechnung diametral entgegen, es sei denn Care gönnt sich "den Spaß", obwohl sie ins Netz trotzdem nach Standardlastprofil für den Kunden einspeisen müssen..)..
..oder die Aussage, es könne prinzipiell jeder vom Netzbetreiber eine Abrechnung nach HT/NT (manchen als "Nachtspeichertarif" bekannt) mit dann günstigeren Netzentgelten in der Nebenzeit fordern. (Netzbetreiber wird Nachweis der Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung verlangen..)
Einige Netzbetreiber mögen jetzt Netznutzungsverträge für Privatleute und Kleingewerbe auf Anfrage ausfertigen, um sich nicht eines Verstoßes gegen das energiewirtschaftliche Diskriminierungsverbot (§ 20 EnWG) schuldig zu machen. Die werden aber, wenn sie unterschrieben wieder beim Netzbetreiber sind, höchstwahrscheinlich allesamt von selbigem auf Basis von § 22 StromNZV i.V.m. mit dem "GPKE-Beschluss" der Netzagentur abgelehnt werden, sofern feststeht, daß die elektronische Marktkommunikation nach GPKE nicht geleistet werden kann..
Die Tagesordnungspunkte des o.a. "Brennpunkt-Seminars" für die Branche (siehe erstes Posting oben) beschreiben recht unmißverständlich die sich auftuenden rechtlichen Probleme des Vorhabens von Care mit der Netznutzung durch den Letztverbraucher.
Ich behaupte weiter mit Nichtwissen, daß bisher kein einziger solcher Netznutzungsvertrag in der von Care angedachten Form (d.h. ohne Verpflichtung des Letztverbrauchers zur Teilnahme am elektronischen Datenaustausch) steht.
SabbelMR:
--- Zitat von: Otto Normal am 19. November 2013, 10:09:40 ---Genauso ist meine Frage gemeint. In diesem Fall ist also auch ein Anbieterwechsel unmöglich, weil der "Energiedienstleister der Energiewende" plötzlich zum Monopolisten mutiert. ???
Der NN-Vertrag müsste zuerst beim Netzbetreiber gekündigt werden. Oder, man kündigt CE und muss den Strom selbst bei einem Erzeuger, kaufen - wenn das denn ginge.
--- Ende Zitat ---
Wie gesagt:
Sollte im Rahmen eines Lieferantenwechsels ein neuer Versorger beim Netzbetreiber wieder "Netznutzung durch Lieferant" (also die konventionelle Variante) anmelden, wird der Netzbetreiber ganz sicher nicht nein sagen :). Und eben notfalls den eigenen Netznutzungsvertrag des Letztverbrauchers einvernehmlich auflösen oder ruhen lassen. Der Netzbetreiber freut sich unter Garantie in so einem Fall über weniger Arbeit in der Zukunft..
Otto Normal:
@SabbelMR Ich meinte fast, dass damit wieder alles in bester Ordnung sei.
Jetzt kommt aber noch die Frage in mir auf, ob alle diejenigen, die in den CE-Real-Tarif wechseln w(s)ollen auch berechtigte an einem eigenen Netznutzungsvertrag sind. Sind sie nicht, wenn sie nicht der Eigentümer des Netzanschlusses (also des Hausanschlusses) sind, meine ich. Richtig? CE lässt sich das ja auch so in den AGB´s bestätigen.
Wenn dem so ist, löst sich für alle "normalen Anschlussnehmer" der 19,90-Preis in Luft auf - oder? Kann möglicherweise ein CE-Berater was dazu sagen?
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