Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Care-Energy: Netznutzung für Jedermann?
SabbelMR:
So ganz das letzte Wort scheint im Thema "eigene Netznutzungsverträge für Jedermann" noch nicht gefallen.
Jedenfalls muß seitens der Netzbetreiber teilweise ausreichender Informationsbedarf bestehen, sodaß die in Branchenkreisen bekannte Kanzlei BBH nun gleich drei "Brennpunkt-Seminare" hintereinander für Fachpublikum zum Thema Care Energy und eigene Netznutzungsverträge in Hamburg (26.11.), Berlin (03.12.) und Köln (12.12.) veranstaltet.
Um welche einzelnen Themen es dabei geht, siehe Agenda:
Netznutzung für Jedermann? - Neue Geschäftsmodelle von Care Energy & Co. -
Dem Endkunden, der mit dem Thema "eigener Netznutzungsvertrag" konfrontiert wird, sei die Lektüre der Presseinformation der Verbraucherzentrale Sachsen vom 16.10.2013 ans Herz gelegt:
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/im-energienetz-verstrickt-1
SabbelMR:
http://www.rheinpfalz.de/cgi-bin/cms2/cms.pl?cmd=showMsg&tpl=rhpMsg_thickbox.html&path=/rhp/welt/wirtschaft&id=91_15401810
Otto Normal:
Ich hab da mal zwei Fragen zu.
1. Gibt es denn überhaupt schon (CE)-Kunden mit eigenem Netznutzungsvertrag (Privat-/Gewerbekunden)? Und wenn ja, wo? Vielleicht mal hier einhaken.
2. Hätten Abnehmer überhaupt eine Lieferantenalternative zu CE? Die Strom- und Gaspreise anderer Lieferanten sind doch alle inkl. NN_Entgelte - oder?
Vielleicht wurde das ja auch schon im Forum diskutiert. Dann wäre ein Link fein :)
Danke.
SabbelMR:
Zu 1.)
Gute Frage. Ich würde mal wetten, nein.
Von dem, was so zwischen den Zeilen zu lesen war, lief es wohl bisher so, daß diverse Kunden (gedrängt wurden) dieses "Anforderung Netznutzungsvertrag"-Musterformular von Care ausgefüllt und Care überlassen haben. In diesem Formular heißt es, daß der ausgefertigte Netznutzungsvertrag und sämtliche Korrespondenz an Care als Dienstleister gehen soll.
Bei Care sollen dann wohl kistenweise Netznutzungsverträge seitens einiger Verteilnetzbetreiber eingegangen sein, die Care aber größtenteils zurückgewiesen hat, weil darin z.B. von den Letztverbrauchern der elektronische Datenaustausch (GPKE) gefordert wurde, was nach Ansicht von Care ja nicht rechtens sei (§ 22 StromNZV sieht das aber anders ;)).
Also ich bezweifele, daß irgendein Privatkunde von Care sich realistisch bereits im Abrechnungsmodell "Netznutzung durch Letztverbraucher" seitens des Verteilnetzbetreibers befindet.
Angeblich ist es so, daß Real- und Professional-Neukunden erstmal in den "19,90"-Tarif eingestuft wurden, bis der eigene Netznutzungsvertrag "steht". Ist rechtlich natürlich auch fraglich, war preislich hier aber wohl eher kein Nachteil. Mit den "24,90" sähe es anders aus..
2.)
Naja - nehmen wir mal an Care kriegt das mit der "Netznutzung durch Letztverbraucher" durch, dann würde der neue Lieferant bei einem Lieferantenwechsel einfach mit "Netznutzung durch Lieferant" anmelden, womit alles wieder beim alten wäre. Der Netzbetreiber hätte in dem Fall bestimmt nichts dagegen einzuwenden!
SabbelMR:
PS:
Sollte Care die Forderungen der Übertragungsnetzbetreiber aus den (vorläufig vollstreckbaren) Urteilen vom 28.10. nicht begleichen können, mag es sein, daß Care die Bilanzkreisverträge bei den betroffenen ÜNBs verliert.
Ohne Bilanzkreisvertrag kann Care im Gebiet des ÜNB (und davon gibt es in Deutschland nur 4) nirgends mehr liefern, egal wie die Netznutzung mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber geregelt wird!
Dann wäre viel"ganz aus"..
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