PS: Gibt´s denn überhaupt Kunden, die einen eigenen NN-Vertrag wollen? Oder ist das nur CE-PR?
Für den Kunden ist m.E. kein Vorteil zu erkennen.
Jeder normale Stromversorger ist verpflichtet, die Kosten für die Netznutzung auf jeder Stromrechnung auszuweisen. Soviel zur Transparenz.
Für 99% der Privatverbraucher und Kleingewerbe ist sicherlich ein All-Inclusive-Tarif besser verständlich und handlebar. Gegen variable marktabhängige Tarife gibts ja prinzipiell nichts einzuwenden. Nur könnte man das Ganze genausogut All-Inclusve Regeln.
Vielmehr hat Care erhebliche Vorteile dadurch, wenn es tatsächlich gelänge, daß die Kunden ihre Netznutzung alle selbst abwickeln und begleichen müssten. Care Energy hatte seit Sommer des Jahres mit fast einem Dutzend Netzbetreiber Streitigkeiten wegen verspäteter Zahlungen oder anderer Vertragspflichtverletzungen. Das führte dann seitens der Netzbetreiber zur Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags, womit die betroffenen Kunden erstmal in der Luft hingen mit der Aussicht, beim Grundversorger in die Ersatzversorgung zu fallen.
Obwohl Care in diesem Zusammenhang einige Gerichtsverfahren zu seinen Gunsten entscheiden konnte, sind derzeit die Kunden im Gebiet der Bayernwerk AG beim Grundversorger (gerichtlich abgesiegelt). In der Region Hannover (Netz von enercity) ist die Übergabe der Kunden an die Grundversorger angekündigt und eventuell auch schon vollzogen.
Schlussendlich wird das mit der Netznutzung durch den Letztverbraucher nicht so klappen, wie Care sich das vorstellt.
Care beruft sich zwar breitspurig auf das Umsatzsteuergesetz, wenn es darum geht, daß eine Rechnung in Papierform seitens des Netzbetreibers erfolgen soll. Die Auffassung mag zutreffend sein und der Netzbetreiber verpflichtet, beispielsweise bei der jährlichen Abrechnung eine Papierrechnung auszuschreiben.
Die Anbahnung und laufende Abwicklung der Netznutzung hat allerdings elektronisch zu erfolgen, per Gesetz und ausdrücklich auch für Letztverbraucher! §22 StromNZV (den Care gerne verschweigt).Da hilft auch die von Care vollbrüstig angekündigte Klage gegen die Bundesnetzagentur nichts. Da müsste Care schon eine Gesetzesänderung, konkret hier der StromNZV anstreben, die nur politisch erfolgen könnte.
Faktisch kann also kein Letztverbraucher in Deutschland seine Netznutzung selbst abwickeln, sofern er nicht über die entsprechenden elektronischen Schnittstellen verfügt (für Privatleute und Kleingewerbe unmöglich) oder sich für die sogenannte Marktkommunikation, also den elektronischen Datenaustausch unter den Marktteilnehmern, eines Dienstleisters bedient. Auch, wenn Care gern das Gegenteil behauptet. §22 StromNZV ist diesbezüglich eindeutig und steht auch nicht im Widerspruch zu §20 EnWG (diskriminierungsfreier Netzzugang). Es war der Wille des Gesetzgebers, daß der Netzbetrieb massengeschäftstauglich und so effizient wie möglich ist.
Wenn aber wiederum Care für den Kunden sowieso als Marktkommunikations-Dienstleister einspringt, könnte Care auch gleich die Netznutzung "konventionell" (Variante "Netznutzung durch Lieferant") regeln.
Der Unterschied zu der derzeit von Care angedachten Variante der "Netznutzung durch den Letztverbraucher" wäre dann lediglich, wer bezahlen muss und am Ende haftbar ist. Und, daß möglicherweise mit "Netznutzung durch den Letztverbraucher" auch in Gebieten weitergeliefert werden könnte, in denen Care seinen Lieferantenrahmenvertrag mit dem örtlichen Netzbetreiber schon verloren hat - solange der Bilanzkreisvertrag mit dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber (einer von den vieren in D) noch steht, was derzeit allerdings auch gefährdet sein könnte (Urteile vom 28.10.).