Jetzt kommt aber noch die Frage in mir auf, ob alle diejenigen, die in den CE-Real-Tarif wechseln w(s)ollen auch berechtigte an einem eigenen Netznutzungsvertrag sind. Sind sie nicht, wenn sie nicht der Eigentümer des Netzanschlusses (also des Hausanschlusses) sind, meine ich. Richtig? CE lässt sich das ja auch so in den AGB´s bestätigen.
Netznutzungsvertrag ungleich Netzanschlussvertrag
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Netznutzer kann jeder Stromverbraucher mit eigenem Zählpunkt (= "offizieller" Stromzähler) sein. Wenn er denn die elektronische Marktkommunikation abwickeln und einen Energielieferanten mit gültigem Bilanzkreisvertrag benennen kann.
Das geht insoweit schon klar.
Kritischer ist die "Beistellung" der Kundenanlagen zu sehen, die sich Care unterschreiben lässt. Also den Leitungen, Lichtschaltern usw., die nach dem Stromzähler kommen. Und ja dem jeweiligen Haus- / Wohnungseigentümer gehören.
Wenn dem so ist, löst sich für alle "normalen Anschlussnehmer" der 19,90-Preis in Luft auf - oder? Kann möglicherweise ein CE-Berater was dazu sagen?
Siehe
http://www.netznutzungsvertrag.de/index.php/2013-11-17-17-00-08/windowsIn welchem Netzgebiet sollen bitte 19,90 bei einem durchschnittlichen Börsenpreis möglich sein? Das müsste schon ein sehr, sehr günstiges Netz (von den Netznutzungskosten und der Konzessionsabgabe) sein.
PS:Der o.a. Rechner verschweigt die jährlichen verbrauchsunabhängigen Netznutzungskosten (Netznutzungs-Jahresgrundpreis, Jahresentgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung). Sind immerhin auch je nach Netz für eine Standardlastprofil-Abnahmestelle mit gewöhnlichem Eintarizähler 30-50€ Jahr..