EWE-Reaktion auf Gaspreis-Rückforderungen:
Nach telefonischer Drohung folgen Ablehnung und schriftliche Kündigung!Mit telefonischen
„Drohanrufen“ zu kündigen, reagiert EWE auf die Rückforderung von Gaspreiserhöhungen seit 2010 wegen intransparenter Preisklauseln. Anschließend wird ein
Formular übersandt, auf dem der Kunde die Rücknahme seines Widerspruchs bestätigen soll. Wer das nicht unterschreibt, bekommt tatsächlich die schriftliche
Kündigung seines Gasvertrags zum nächstmöglichen Termin.
Nach diesem gleichlautenden, von vielen als erpresserisch empfundenen Muster laufen derzeit alle Verfahren von Verbrauchern ab, die eine Rückzahlung der Preiserhöhungen seit 2010 verlangen und heute noch EWE-Kunde im Tarif Classic, Trio oder Online sind. Der Verein Bezahlbare Energie betreut derzeit über 100 solcher Rückforderungen und täglich kommen welche hinzu. Wer zuletzt nicht mehr EWE-Kunde war, aber die Preiserhöhungen bis zu seinem Ausscheiden zurückfordert, bekommt natürlich keine Kündigung von EWE mehr. Diese Kunden erhalten „nur“ eine
Ablehnung mit dem Verweis, dass EWE sich vom BGH-Urteil zur Unrechtmäßigkeit von Preisklauseln für Gassonderkunden vom 31.7.2013 nicht betroffen sieht.
In allen Ablehnungsschreiben von EWE fehlt übrigens der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis, dass sich der Kunde mit diesem abschlägigen Bescheid an die Schlichtungsstelle Energie wenden kann.Den Hinweis auf
kosten- und risikolose Einschaltung der Schlichtungsstelle gibt es dafür vom Verein Bezahlbare Energie, verbunden mit einer
Formulierungshilfe für die Eingabe dort. Außerdem bekommen alle eine
Empfehlung, von welchen seriösen Anbietern sie notfalls oder aus freien Stücken
Gas und Strom 20% preiswerter beziehen können als bei EWE. Eine Kündigungsdrohung von EWE muss daher nicht wirklich schrecken - mit einer Empfehlung von Bezahlbare Energie kann es nur günstiger werden.
Die ersten von uns betreuten Schlichtungsverfahren laufen bereits seit 3 Wochen. Die Schlichtungsstelle hat alle Eingaben im ersten Verfahrensschritt für
zulässig und sich für
zuständig erklärt und EWE zur gütlichen Beilegung bzw. Stellungnahme aufgefordert. Für den Ausgang – einen endgültigen Schlichterspruch erwarten wir, wenn EWE nicht vorher einlenkt, in etwa 2 Monaten - sind wir genauso optimistisch.
Denn in der Sache sind sich alle Verbraucherschützer von Verbraucherzentralen über Stiftung Warentest bis hin zu Fachjuristen einig: Die Preisänderungsklausel von EWE war und ist genauso intransparent und rechtsunwirksam wie die vom BGH kassierte RWE-Klausel. Folglich haben alle Gaskunden mit den Tarifen Classic, Trio und Online
Anspruch auf Rückzahlung der Preiserhöhungen für die letzten 3 Jahre. Bei einem jährlichen Durchschnittsverbrauch von 20.000 kWh sind das heute bereits
750 € und täglich kommt etwas hinzu.
Vermutlich sieht EWE die Kundenansprüche genauso und gibt dies nur nicht öffentlich zu. Denn warum sonst kündigt EWE alle Gasverträge, für die eine Rückforderung gestellt wird? Wenn die Verträge in Ordnung wären, wenn es keine Ansprüche gäbe und wenn diese nicht täglich anwachsen würden, müsste EWE aus diesen Verträgen nicht heraus. Die
Kündigungen verraten die wahren Befürchtungen von EWE!
www.bezahlbare-energie.de