Energiepreis-Protest > EWE
EWE zu Rückforderungen: Drohung - Ablehnung - Kündigung
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--- Zitat von: Silke am 25. Februar 2014, 09:52:35 ---Sind das nun Forderungen aus einem Kontokorrent? Auf den Mahnungen steht jedenfalls nur ein Betrag „den mein Konto inzwischen ausweist …“ und wenn ich mir diesen anschaue, sind da natürlich Forderungen aus gekürzten Rechnungen vor 2011 dabei. ...
--- Ende Zitat ---
Die Saldierung, der eine ausgewiesene Betrag, entspricht einer Kontokorrentrechnung. Das muss ausdrücklich vereinbart sein. Ist das nicht der Fall ist eine Saldierung nicht zulässig.
Ein Kontokorrentverhältnis besteht in aller Regel bei Haushaltskunden mit dem Versorger nicht.
Jede einzelne Forderung aus den gekürzten Rechnungen ist deshalb separat zu betrachten. Es dürfen auch keine Sparten (Gas, Wasser, Strom), deren Verbräuche und die Abschläge untereinander verrechnet oder saldiert werden. Jede einzelne Forderung ist schon wegen der Verjährung getrennt von den anderen aufzuführen und zu berechnen. Wenn das der Versorger nicht tut, muss man es selbst tun.
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