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Netzentgelte für Strom - sinken und steigen ?

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Netznutzer:

--- Zitat ---dass Netzbetreiber nicht rückwirkend ihre Forderungen ändern können. Wer weiß, um wieviel höher - aus Gründen der kalkulatorischen Vorsicht - die Preise angesetzt werden.
--- Ende Zitat ---

Kein Netzbetreiber kann rückwirkend Netzentgelte ändern. Es werden am 15.10. eines Jahres vorläufige für das nächste Kalenderjahr veröffentlicht, und bis zum 31.12.des laufenden Jahres endgültige für das nächste Jahr. Da ist nichts rückwirkend, ausschliesslich in die Zukunft. Da siese Preise diskriminierungsfrei für alle Lieferanten gleichzeitig sichtbar veröffentlicht werden, gibt es für keinen Lieferanten einen Nachteil.

Gruß

NN

RR-E-ft:
Wenn die ab dem 01.01. des jeweiligen Folgejahres geltenden Netzentgelte früher endgültig feststünden, so könnten entsprechende aus der Unsicherheit resultierenden Risiken der Lieferanten bei der Preiskalkulation minimiert werden.  Die Lieferanten mögen bisher diesem  Risiko mit entsprechenden  Risikoaufschlägen begegnen können, welche jedoch zugleich  für die Marktgegenseite, nämlich die Energieabnehmer, die Energiepreise unnötig entsprechend verteuern.

Bei noch vollintegrierten Versorgern könnte deren Vertriebssparte früher als deren Wettbewerber Zugriff auf Daten ihres internen Netzbetreibers haben, was dieser deshalb gegenüber allen anderen Lieferanten einen Vorteil dadurch verschaffen könnte, dass alle anderen mit  höheren  Risikoaufschlägen operieren müssen.

Letzters mag vornehmlich bei netzbetreibenden Versorgern mit weniger als 100.000 Kunden (in der Regel Stadtwerke) zu besorgen stehen.   

wechselprofi:
Wenn der Nickname "Netznutzer" Programm ist, dann beantworte bitte Dir selbst die Frage:
Wann muss ein Lieferant seine Einstandskosten (z.B. NN-Entgelte) spätestens kennen, um einen Kunden zum 01.01. des neuen Jahres zu einem verbindlichen Preis zu beliefern?
Sicher kommt für das Preisangebot des Lieferanten die Fixierung des Netznetgeltes nicht "rückwirkend", aber nachträglich und entfaltet seine Wirkung u. U. für ein ganzes Jahr!

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