Energiepreis-Protest > Infra Fürth

Nachzahlung 2006 zu erhöhten Gaspreisen trotz Einspruch?

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diefragende:
Als Kundin der infra Fürth stellt sich für mich folgende Situation dar:

Gegen die 2 Gaspreiserhöhungen in 2005 habe ich anhand von Musterbriefen Einspruch eingelegt. Die infra Fürth reagierte erwartungsgemäß mit den bekannten Argumenten von Ölpreisbindung etc. und meinte dadurch ihre Billigkeit nachgewiesen zu haben.

Meine monatlichen Abschlagszahlungen laufen unverändert weiter. Ich habe diese nicht unter Zahlungsvorbehalt gestellt da ich gelesen hatte, daß im Zweifelsfall die Beweislastumkehr einsetzen würde und ich dem Versorger Unbilligkeit bei der Preisgestaltung nachweisen müsste.

Die faktischen \"Preisanpassungen\" erfolgen also erst im Januar 2006 wenn ich meine Jahresabrechnung, sprich Nachzahlung, für 2005 erhalte. Ich vermute stark, daß der Versorger dann mit den jeweils erhöhten Preisen abrechnen und den Differenzbetrag letztlich abbuchen wird. Der Vertrag sieht grundsätzlich vor, daß die Abschlags- und Ausgleichszahlungen über Einzugsermächtigung laufen MÜSSEN. Wie kann ich verhindern, daß im Januar erstmal zu erhöhten Preisen abgerechnet und abgebucht wird - ich  daraufhin dem Geld hinterherlaufen kann?

Danke ... Marianne

BerndA:
Hallo Marianne,

so werden Sie leider immer Ihrem Geld vergeblich hinterherlaufen !

Sie müssen unbedingt nach einem Widerspruch Ihre Abschläge auf die alten Abschlagshöhen vor der Preiserhöhung, der Sie widersprechen, kürzen ![/b]

Das dürfen Sie, und müssen Sie, sonst nutzt Ihnen Ihr Widerspruch rein garnichts ! Solange Sie nicht selbst klagen, liegt die Beweislast auch immer bei Ihrem Versorger !

Und weil es sehr riskant ist für Ihren Versorger Sie auf Zahlung der Rückstände zu verklagen, wird er es zu 99,9 Prozent nicht machen !!!

Ich bin Sprecher einer Regionalgruppe aus dem Münsterland, und bisher ist seit immerhin einem Jahr niemand von uns verklagt worden !!!


Schauen sie unbedingt nochmal hier nach :

http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1384&

und hier :

http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1384&

Wenn Sie sich genau an diese Anleitungen halten, dann kann Ihnen nichts passieren !

Nur Mut, wir machen mit jetzt 500 Leuten alle genau das Gleiche hier !


Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:

B. Ahlers

RR-E-ft:
@BerndA

Man darf die alte Abschlagshöhe nur dann wählen, wenn sich der Verbrauch gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht hat.

Richtig ist es, anhand der alten Preise und des Vorjahresverbrauches die neuen Abschläge selbst zu ermitteln und die Abschhlagsbeträge entsprechend zu kürzen.

Hatte sich gegenüber dem Vorjahr der Verbrauch erhöht, kann dies auch berechtigterweise zu höheren Abschlägen führen.

Es bedarf deshalb  genauer und differenzierter Formulierungen, damit keine Missverständnisse aufkommen können.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

diefragende:
Entschuldigung, ich habe mich vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt.

- Die Erhöhungen waren zum 1. Juli & 1. Oktober.

- Meine Abschlagszahlungen waren jedoch das ganze Jahr über konstant; d.h. sie wurden im Juli & Oktober NICHT entsprechend angehoben. Die Jahresverbrauchsabrechung 2005 wird aber doch sicherlich basierend auf den neuen Tarifen, trotz Einspruch, erfolgen (meine Vermutung!).

Wobei sich eine weitere Frage ergibt: da der Versorger keine unterjährige Ablesung durchführte kann doch objetkiv nicht festgestellt werden, welche Mengen wann in 2005 verbraucht wurden? -> Durschnittsverbauch als Basis???

Danke Marianne

RR-E-ft:
@Marianne

Sie können doch selbst den Jahresverbrauch anhand der tatsächlichen Zählerstände ermitteln.

Sie können anhand der alten Preise und des vorhergehenden Jahresverbrauchs sodann auch die zutreffenden Abschläge selbst ermitteln und müssten diese und deren Ermittlung dem Versorger mitteilen und nur diese zahlen.

Zur Ermittlung der Abschlagshöhe gibt es hier viele Beiträge im Forum. Bitte die Suche- Funktion verwenden.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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