Energiebezug > Strom (Allgemein)

Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?

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khh:
Es ist wenig hilfreich, wenn jetzt einzelne Anbieter (auch noch ohne nachvollziehbare Begründung :() benannt werden. Dann tauchen hier womöglich ganz schnell auch die "Chaoten" wieder auf.

Um einen individuell passenden Anbieter zu finden, sowie um Ärger und Probleme möglichst auszuschließen, sollte allen Verbrauchern die zu beachtenden wichtigsten Auswahl-Kriterien geläufig sein!

echtgut:
Ich weiß jetzt gar nicht mehr, was ich machen soll.
Der dynamische Tarif gefällt mir gut, aber wo sind die Haken?
Über dies von khh genannten Verein wurde mir Emil-Energie empfohlen.

Noch eine Frage: Der erste Abschlag nach der Jahresrechnung vom Grundversorger ist in 2 Wochen fällig. Wenn ich heute noch kündige, wäre die Abschlagszahlung an den alten Versorger doch hinfällig oder sehe ich das falsch?

khh:

--- Zitat von: echtgut am 24. Oktober 2013, 19:30:08 ---Ich weiß jetzt gar nicht mehr, was ich machen soll. ...
--- Ende Zitat ---

Hinweise haben Sie jetzt doch reichlich bekommen, entscheiden müssen Sie sich schon selbst.  ;)


--- Zitat von: echtgut am 24. Oktober 2013, 19:30:08 ---Noch eine Frage: Der erste Abschlag nach der Jahresrechnung vom Grundversorger ist in 2 Wochen fällig. Wenn ich heute noch kündige, wäre die Abschlagszahlung an den alten Versorger doch hinfällig oder sehe ich das falsch?
--- Ende Zitat ---

Ja, das sehen Sie falsch! Seit dem mit der Jahresabrechnung abgerechneten Verbrauchszeitraum bis zum Lieferbeginn durch einen eventuellen neuen Versorger verbrauchen Sie doch Strom, der zu bezahlen ist. Vom derzeitigen Lieferanten erhalten Sie eine Schlussrechnung, in der Abschlagszahlungen angerechnet werden.

Und die Kündigung des Grundversorgungsvertrages sollten Sie besser dem neuen Lieferanten überlassen, damit Sie zwischenzeitlich nicht unnötigerweise in die Ersatzversorgung fallen. Wenn Sie künftig jährlich wechseln wollen, kann dann eine Eigenkündigung jeweils angebracht sein (siehe verlinktes Wechselkonzept!).

echtgut:
Jetzt habe ich eben auch noch das hier gefunden

--- Zitat ---Können Mieter und Vermieter unterschiedliche Energielieferanten haben?

Ja. Das setzt jedoch voraus, dass der Mieter einen eigenen Zähler in seiner Wohnung/ seinem Haus hat, um einen eigenen Liefervertrag abschließen zu können.

Stand: 06.05.2013
--- Ende Zitat ---
Quelle:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/Vertragsarten/vertragsarten-node.html

Ich wohne in einem Mehrparteienhaus und die Zähler für jede Wohnung sind im Keller. Also habe ich zwar einen "eigenen" Zähler, aber nicht in der Wohnung. Macht hoffentlich keinen Unterschied.

khh:

--- Zitat von: echtgut am 24. Oktober 2013, 21:30:27 ---Ich wohne in einem Mehrparteienhaus und die Zähler für jede Wohnung sind im Keller. Also habe ich zwar einen "eigenen" Zähler, aber nicht in der Wohnung. Macht hoffentlich keinen Unterschied.
--- Ende Zitat ---

Sie können Fragen stellen :)  -  Antwort: NEIN, das macht wirklich KEINEN Unterschied !

Übrigens, die Emil Energie GmbH, Berlin  - ein Unternehmen der GDF-Gruppe  http://de.wikipedia.org/wiki/GDF_Suez -  welches derzeit Strom nur in einigen Großstädten anbietet, scheint ein seriöser und sehr interessanter Anbieter zu sein.

Ergänzung:

Beispiel/e für Bremen (3.600 kWh angenommener Verbrauch)

Tarif:         EmilStrom
Grundpreis:      brutto 3,99 €/Mon.
Verbrauchspreis:   brutto 23,67 ct/kWh

oder

Tarif:         EmilStrom+
Grundpreis:      brutto 4,03 €/Mon.
Verbrauchspreis:   brutto 23,87 ct/kWh
Treuebonus:      100 Euro (nach Ablauf eines Lieferjahres)
Nicht ganz klar ist, ob der Treuebonus zum Ablauf jeden Lieferjahres vergütet wird (die Erläuterung lautet „Der Treuebonus wird nach Ablauf eines vollständigen Belieferungsjahres dem Kundenkonto des Kunden gut geschrieben und jeweils im Rahmen der darauf folgenden Jahresabrechnung ...“).

Beide Tarifvarianten leider mit ‚eingeschränkter’ Preisgarantie bis zum 31.12.2014 :(.

Die Zusammensetzung des Strompreises ist auf der Internetseite des Anbieters abrufbar :) !!!

Die AGB sind fair. Allerdings dürfte die AGB-Preisänderungsklausel Ziff. 3.3 (Stand 1.9.12) rechtlich unwirksam sein [entspricht § 5 (2) StromGVV], was die Kunden ja für sich nutzen können ;).

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