Energiepreis-Protest > EWE
Androhung der Versorgungseinstellung
heidelberger33:
Habe auch mit meinem Versorger diverse Probleme mit deren EDV Standard Text Bausteinen, da schaut ja vor dem Versand des EDV Systems sowieso keiner hin.
Die EDV ist nur dazu da die Kunden "in Brand" zu schiessen-
Habe ähnliche EDV Schreiben erhalten (keine Liquitiätsprobleme !! sondern es weichen einfach die berechneten Preise von den vertraglich vereinbarten Preisen ab).
Schriftliche Anfrage (kein Telefon Bla Bla) nach der vertraglichen Berechtigung der Belastung mit geänderten (logischerweise erhöhten)" Preisen wurde entweder überhaupt nicht oder mit der Formulierung;
> Unsere Preise gaben bisher noch keinen Grund zur Beanstandung und sind damit gütlig < !!!
Vermute, darüber kann ein Jurist noch nicht einmal die Stirne runzeln.
Vielleicht sollten wir mal eine direkte tlefonische Besprechung vornehmen.
Bei Interesse kann ich die Handy Nummer dafür mitteilen, diese würde ich dann temporär für SMS freischalten.
PS; wer sich nicht wehrt hat bereits verloren
khh:
--- Zitat von: heidelberger33 am 31. August 2013, 17:22:02 ---[...]
Habe ähnliche EDV Schreiben erhalten (keine Liquitiätsprobleme !! sondern
es weichen einfach die berechneten Preise von den vertraglich vereinbarten Preisen ab).
[...]
--- Ende Zitat ---
Was hat denn Ihr "Problem" mit dem Thema dieses Threads zu tun ?
heidelberger33:
Habe keine "Probleme"
Sorry falls es mir nicht gelungen sein sollte in diesen kurzen Zeilen zu verhindern, dass Leser diese mißinterpretieren. Ist wohl Kommunikationsfehler meinerseits.
Trotzdem recht herzlichen Dank, dass Sie sich die Mühe machten für Ihren Beitrag.
PS: Wie muss Ihrer Meinung nach die (rechtlich sichere unzweifelhafte) Formulierung einer Sperrandrohung gestaltet sein? Welche textlichen Elemente (Worte bzw. Begriffe) sind zwingend erforderlich?
Muss die "Sperrandrohung" dem Kunden (Vertragsparter des Lieferanten) Ihrer Meinung nach in Schriftform, oder reicht Textform, zugehen?
Reicht eine Formulierung des Versorgers wie:
... werden wir den Netzbetreiber xxx am yyy mit der Versorgungseinstellung beauftragen.
Sollten Sie weitere Informationen zu meinen Formulierungen, um eine (evtl. klare) Stellungnahme beziehen zu können benötigen, geben Sie mir bitte einen hilfreichen Hinweis.
DANKE und Gruss aus Heidelberg
khh:
--- Zitat von: heidelberger33 am 01. September 2013, 18:21:52 ---[...]
Wie muss Ihrer Meinung nach die (rechtlich sichere unzweifelhafte) Formulierung einer Sperrandrohung gestaltet sein? Welche textlichen Elemente (Worte bzw. Begriffe) sind zwingend erforderlich?
Muss die "Sperrandrohung" dem Kunden (Vertragspartner des Lieferanten) Ihrer Meinung nach in Schriftform, oder reicht Textform, zugehen?
Reicht eine Formulierung des Versorgers wie: ... werden wir den Netzbetreiber xxx am yyy mit der Versorgungseinstellung beauftragen.
Sollten Sie weitere Informationen zu meinen Formulierungen, um eine (evtl. klare) Stellungnahme beziehen zu können benötigen, geben Sie mir bitte einen hilfreichen Hinweis.
--- Ende Zitat ---
Für mich ist nicht ersichtlich, worauf Sie hinaus wollen und wieso Sie meinen, dass hier „Informationen zu ... Formulierungen“ notwendig sind?
In diesem Forum wurde doch besonders das Thema ‚Anschluss-Sperre' wiederholt sehr umfassend behandelt (zu finden mit der ‚Suchfunktion’).
Zudem sind dazu im Netz vielfältige Informationen veröffentlicht - Beispiele:
http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__19.html
http://www.energieverbraucher.de/de/Stromsperre__1163/
http://de.wikipedia.org/wiki/Stromsperre
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