Energiepreis-Protest > ExtraEnergie
Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Stromfraß:
Da war ich wohl mit meiner Antwort ein wenig zu weit gegangen.
Eine sachlich fundierte Antwort kann man nur geben, wenn man die Art des Vertrages sowie die AGB genau kennt.
In den AGB ist auch nachzulesen, ob und welche Preisanpassungen -selbst bei engeschränkter Preisgarantie- erfolgen dürfen.
@khh: eine Erhöhung der MWSt würde z.B. nicht unter die Preisgarantie fallen und müsste vom Verbraucher getragen werden.
@bolli: ich habe den Beitrag von felixr so gelesen, dass er nicht nur höhere Abschläge zahlen sollte, sondern auch ein Preiserhöhung angekündigt wurde:
--- Zitat ---In einem späteren Schreiben behauptete die Extraenenergie GmbH, sie hätten mir ein Mail zugesandt mit Ankündigung einer Preiserhöhung. Da ich nicht widersprochen habe, wäre diese Erhöhung wirksam.
--- Ende Zitat ---
Was nun die angekündigte Preiserhöhung anbelangt, halte ich 40% in jedem Fall für unangemessen, ansonsten siehe oben.
@wechselprofi: Abschlagszahlungen werden bei solchen Verträgen auf 11 oder 12 Monate umgerechnet und zwar ohne Bonusberücksichtigung.
Discounter sind selbstverständlich nicht a priori schwarze Schafe. Aber sie sind eben auch nicht immer seriös. Der Tip mit der Geschäftsführung hilft mitunter, zumindest sollte es versucht werden.
Die Schiedsstelle Energie hat allerdings mit der Bundesnetzagentur nichts zu tun.
Allerdings darf man auch bei der Schiedsstelle keine Wunder erwarten. Das sagen einschlägige Beiträge aus und ich selbst habe da auch keine guten Erfahrungen gemacht. Sie haben 5 Monate genau eines gemacht: nämlich nichts.
khh:
--- Zitat von: Stromfraß am 16. September 2013, 21:01:16 ---Da war ich wohl mit meiner Antwort ein wenig zu weit gegangen. ... In den AGB ist auch nachzulesen, ob und welche Preisanpassungen
-selbst bei eingeschränkter Preisgarantie- erfolgen dürfen. ...
--- Ende Zitat ---
Mit Ihrer Antwort und Ihren Beiträgen liegen Sie häufiger eher ziemlich daneben: Bspw. ist in den vom jeweilgen Versorger verwendeten AGB
lediglich nachzulesen, ob und welche Preisanpassungen der Anbieter beabsichtigt.
Ob die verwendete Preisanpassungsklausel den rechtlichen Vorgaben oder höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt und überhaupt wirksam ist,
steht -wie hier im Forum nachzulesen ist- oftmals auf einem ganz anderen Blatt !!!
Diesbzgl. können/sollten Sie sich hier im Forum insbesondere unter "Grundsatzfragen" und "Gerichtsurteile zum ..." mal umfassend informieren
(zu empfehlen sind die qualifizierten Kommentare von RR-E-ft).
Nachtrag:
Und mit der 'Schlichtungsstelle Energie e.V.' haben viele Verbraucher durchaus sehr gute Ehrfahrungen gemacht - davon zeugen u.a. auch die
auf der Homepage der Schlichtungsstelle beispielhaft veröffentlichten Schlichtungsempfehlungen! Wenn es (ohne Kostenrisiko!) nicht immer so
gelaufen ist wie erhofft, dann lag es womöglich auch am Beschwerdeführer selbst oder an dessen unzutreffender Sachverhaltseinschätzung.
Stromfraß:
khh schreibt:
--- Zitat ---Mit Ihrer Antwort und Ihren Beiträgen liegen Sie häufiger eher ziemlich daneben: Bspw. ist in den vom jeweilgen Versorger verwendeten AGB lediglich nachzulesen, ob und welche Preisanpassungen der Anbieter beabsichtigt.
--- Ende Zitat ---
Ich kann da nur empfehlen, sich weniger mit denen zu befassen, die hier Beiträge schreiben, sondern mehr mit den Themen.
Die USER hier können sehr gut selber entscheiden, ob ihnen die Beiträge helfen oder nicht.
--- Zitat ---Und mit der 'Schlichtungsstelle Energie e.V.' haben viele Verbraucher durchaus sehr gute Ehrfahrungen gemacht - davon zeugen u.a. auch die auf der Homepage der Schlichtungsstelle beispielhaft veröffentlichten Schlichtungsempfehlungen! Wenn es (ohne Kostenrisiko!) nicht immer so gelaufen ist wie erhofft, dann lag es womöglich auch am Beschwerdeführer selbst oder an dessen unzutreffender Sachverhaltseinschätzung.
--- Ende Zitat ---
Ich habe nichts gegen die Schlichtungsstelle an sich.
Es ist aber schon ein wenig anmaßend, als Außenstehender beurteilen zu wollen, ob ich als Beschwerdeführer eine unzutreffende Sachverhaltseinschätzung gegeben habe.
Es ging schlicht darum, dass mein EVU die Schlussrechnung nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 6 Wochen gefertigt hatte, sondern 12 !!! Wochen benötigte.
Es wäre höchst interessant gewesen, von der Schiedsstelle in dieser Frage eine Schlichtungsempfehlung zu erhalten. Nachdem ich zwischenzeitlich gemahnt hatte -die selbst gegebene 3-Monatsfrist war bereits rum- tat sich weiterhin nichts.
Eigentlich ging es nur darum, ob eine gesetzlich festgelegte Frist eingehalten werden muss oder nicht ...
Dann ging es plötzlich ganz schnell, indem das gegnerische EVU klagte - und damit war die Schlichtungsstelle außen vor.
khh:
Off-Topic
--- Zitat von: Stromfraß am 17. September 2013, 08:20:16 ---khh schreibt [Einfügung durch khh: bezugnehmend auf den unten zitierten 2. Beitrag von Stromfraß!]:
--- Zitat ---Mit Ihrer Antwort und Ihren Beiträgen liegen Sie häufiger eher ziemlich daneben: Bspw. ...
--- Ende Zitat ---
Ich kann da nur empfehlen, sich weniger mit denen zu befassen, die hier Beiträge schreiben, sondern mehr mit den Themen. Die USER hier können sehr gut selber entscheiden, ob ihnen die Beiträge helfen oder nicht.
--- Ende Zitat ---
@Stromfraß
Mit Ihren Beiträgen muss man sich (leider häufiger) befassen, da diese mit IHREN rechtlichen Bewertungen alles andere als hilfreich sein können! :(
Wenn Sie hier beispielsweise schreiben
--- Zitat von: Stromfraß am 16. September 2013, 09:48:46 ---Was nun die Preiserhöhung per Mail anbelangt: ... Wenn Sie diese Mail erhalten hätten und ihr nicht widersprochen haben, wäre diese Erhöhung akzeptiert.
--- Ende Zitat ---
oder
--- Zitat von: Stromfraß am 16. September 2013, 21:01:16 ---Da war ich wohl mit meiner Antwort ein wenig zu weit gegangen. ... In den AGB ist auch nachzulesen, ob und welche Preisanpassungen -selbst bei eingeschränkter Preisgarantie- erfolgen dürfen. ...
--- Ende Zitat ---
dann stehen einem die Haare wirklich zu Berge! ::)
Hier im Forum wird seit Jahren rechtliches Grundwissen bis hin zu höchstrichterliche Entscheidungen vermittelt. Dann ist es besonders ärgerlich, wenn jemand einen solchen Unsinn -wie vorstehend zitiert- herausposaunt. Um wenig erfahrene User nicht erneut auf eine ‚falsche Fährte’ zu bringen, bedarf es insofern durchaus ein „befassen“ wie oben z.B. durch den User Bolli oder durch mich!
Und wenn Ihre heutige Äußerung in einem anderen Thread
--- Zitat --- Ich grase gerade die Beiträge über extraenergie und deren Töchter ab und habe auch diese etwas älteren Beiträge gefunden.
--- Ende Zitat ---
zu ähnlichen rechtlichen Bewertungen Ihrerseits führt, dann lassen Sie das „abgrasen“ besser! ;)
Stromfraß:
Khh schreibt:
--- Zitat ---Um wenig erfahrene User nicht erneut auf eine ‚falsche Fährte’ zu bringen, bedarf es insofern durchaus ein „befassen“ wie oben z.B. durch den User Bolli oder durch mich!
--- Ende Zitat ---
Da ist es ja gut, dass wir solche rechtskundigen USER wie bolli und natürlich khh haben.
Was habe ich nun für "falsche Fährten" gelegt?
In meinem ersten Beitrag vom 16.09. habe ich deutlich meine Meinung zu Billiganbietern und deren unlauteren Mitteln geschrieben.
Für den konkreten Fall habe ich ein Beispiel genannt:
--- Zitat ---Was nun die Preiserhöhung per Mail anbelangt: verschiedene EVU bieten ihre Tarife ausschließlich online an. D.h., auch alle Geschäfte werden nicht per Post abgewickelt, sondern eben ausschließlich online. Auch Preisveränderungen werden per Mail mitgeteilt. Ob dies rechtlich in Ordnung ist, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Wenn Sie diese Mail erhalten hätten und ihr nicht widersprochen haben, wäre diese Erhöhung akzeptiert.
--- Ende Zitat ---
Das ist Sichtweise dieser EVU und ich gehe davon aus, auch die von Hitgas.
Ich kenne anderslautende Entscheidungen von Gerichten.
Aber muss man es darauf ankommen lassen und erst vor ein Gericht ziehen, wenn man es mit einem Widerspruch regeln kann?
Auch manche Verbraucherzentralen sehen es nicht so einfach:
--- Zitat ---Strompreiserhöhung – was ist zu tun?
Hier haben wir zusammengefasst, wie man am besten bei Erhalt einer Preiserhöhung vorgeht. Stromanbieter müssen Preiserhöhungen sechs Wochen im Voraus ankündigen. Verbraucher, die ein entsprechendes Schreiben oder eine Ankündigung per E-Mail erhalten, haben verschiedene Möglichkeiten zu reagieren.
Bei Sonderkunden ist eine Preiserhöhung nur zulässig, wenn der Vertrag eine wirksame Preisanpassungsklausel enthält. Das dürfte in vielen Fällen fraglich sein. Davon abgesehen muss eine Preiserhöhung sachlich gerechtfertigt sein und gegenüber allen Kunden plausibel begründet werden.
--- Ende Zitat ---
Nachzulesen unter: http://www.vz-nrw.de/strompreis
Damit wäre auch der weitere Angriffspunkt in meinem Beitrag behandelt:
--- Zitat ---In den AGB ist auch nachzulesen, ob und welche Preisanpassungen -selbst bei eingeschränkter Preisgarantie- erfolgen dürfen. ...
--- Ende Zitat ---
Damit habe ich doch keine rechtliche Bewertung vorgenommen!
Schon in meinem ersten Beitrag hatte ich geschrieben, dass eine Erhöhung um 40% ausgeschlossen ist, eine Erhöhung um wenige Prozent aber denkbar wäre.
Im übrigen habe ich nicht das Gefühl, dass felixr ein unbedarfter User ist.
Er weiß sich sehr wohl selbst zu helfen und sein Beitrag war eher als Warnung vor Hitstrom und ähnlichen Anbietern aufzufassen.
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