Energiepreis-Protest > ExtraEnergie

Machenschaften der ExtraenergieGmbH

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felixr:
Ich warne ausdrücklich vor ExtraenergieGmbH mit all seinen Töchtern wie Hitgas ....

Hatte einen 24Monate Preisgarantievertrag bei Hitgas, erhielt aber nach 12 Monate eine 40% erhöhte Abschlagszahlungsaufforderung, wogegen ich Einspruch erhob.  Erst keine Reaktion, dann wurde der Einspruch  negiert, zuerst mit Hinweis auf die AGBs, wo angeblich eine Preiserhöhung erlaubt wäre, was nachweisbar nicht zutrifft. In einem späteren Schreiben behauptete die Extraenenergie GmbH, sie hätten mir ein Mail zugesandt mit Ankündigung einer Preiserhöhung. Da ich nicht widersprochen habe, wäre diese Erhöhung wirksam. Ich hatte kein derartiges Mail erhalten, diesem hätte ich selbstverständlich widersprochen, auch wäre ein Mailschreiben mit Erhöhungsverlangen nicht rechtskräftig.
 So kam es, daß ich den Bankeinzug aufkündigte und ordnungsgemäß zum 31.7.2013 den Gasliefervertrag kündigte. Beides wurde angenommen und bestätigt. 
Ab Mai 2013 stellte ich meine Vorauszahlungen ein, da ich ansonsten wegen den ungebührlich zu hohen Vorauszahlungen Gefahr lief, dieses Geld nicht mehr wieder zu sehen. Daraufhin kamen Mahn- und Inkassoschreiben, denen ich immer widersprach.
Als letztes ungebührliche Verhalten dieses Gaslieferanten kündigten sie mir fristlos zum 29.7.2013 (welcher ich natürlich auch widersprach) mit der Folge, daß ich jetzt zwischen 30.7. und 31.7.2013 bei der ESB als Grundversorger gelandet bin. Auch die ESB ist über diese Machenschaften empört!
 
Sollte die Extraenergie GmbH auch mit der Schlußabrechnung weiter gegen mich Mahnverfahren betreiben, übergebe ich diese Angelegenheit meinem Rechtsanwalt. Da ich eindeutig im Recht bin, werde ich auch keine weiteren Zahlungen befürchten müssen.

Ich kann also nur ausdrücklich vor ExtraenergieGmbH mit all seinen Töchtern warnen.
 

Stromfraß:
@felixr: Ihre Verärgerung ist verständlich. Leider ist es so, dass diese sogen. Billiganbieter schnell mal zu unlauteren Mitteln greifen. Irgendwie müssen sie ja auch zu Geldern kommen ...
Wenn Sie einen 24-Monate-Preisgarantievertrag haben, kann selbstverständlich nicht nach 1 Jahr eine derartige Preiserhöhung kommen.
Erhöhungen, die vom EVU nicht beeinflussbar sind, wären natürlich zulässig, dürften sich aber max. im 5- 10%-Prozentbereich bewegen.
Was nun die Preiserhöhung per Mail anbelangt: verschiedene EVU bieten ihre Tarife ausschließlich online an. D.h., auch alle Geschäfte werden nicht per Post abgewickelt, sondern eben ausschließlich online. Auch Preisveränderungen werden per Mail mitgeteilt. Ob dies rechtlich in Ordnung ist, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Wenn Sie diese Mail erhalten hätten und ihr nicht widersprochen haben, wäre diese Erhöhung akzeptiert. Das Problem dürfte hier im Nachweis darüber liegen.
Es ist eine vertrackte Angelegenheit. Hitgas wird weiterhin auf seinen Forderungen bestehen.
Helfen kann da wohl nur ein Rechtsanwalt.
Ich wünsche Ihnen da viel Erfolg!

khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 16. September 2013, 09:48:46 ---... Wenn Sie einen 24-Monate-Preisgarantievertrag haben, kann selbstverständlich nicht nach 1 Jahr eine derartige Preiserhöhung kommen.
Erhöhungen, die vom EVU nicht beeinflussbar sind, wären natürlich zulässig, ...
--- Ende Zitat ---

Es ist nicht ersichtlich, warum eine solche Erhöhung "natürlich" zulässig sein sollte!?

1. Muss man sich die Preisänderungsklausel zunächst mal genauer ansehen; handelt es sich womöglich um eines sogen. "eingeschränkte" Preisgarantie?
und
2. Wäre eine Erhöhung wohl auch nur zulässig im Rahmen der Gesamtkostenentwicklung, d.h. rückläufige andere Preiskomponenten ( z.B. Beschaffungs-kosten) sind zu berücksichtigen = der Gewinnanteil des Versorgers darf nicht erhöht werden!
 

bolli:
@khh
wie würde unser Rechtsanwalt jetzt sagen: Als erstes ist mal zu prüfen, ob überhaupt eine Preisänderungsklausel rechtswirksam vereinbart wurde. Sprich, sind die AGB mit einer solchen Klausel überhaupt Vertragsbestandteil geworden. Erst dann komme ich überhaupt zu den inhaltlichen Prüfungspunkten.


--- Zitat von: Stromfraß am 16. September 2013, 09:48:46 ---Wenn Sie einen 24-Monate-Preisgarantievertrag haben, kann selbstverständlich nicht nach 1 Jahr eine derartige Preiserhöhung kommen.
--- Ende Zitat ---
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat er auch keine Preiserhöhung bekommen, sondern sollte nur deutlich höhere Abschläge bezahlen. Die Formel, nach der Abschläge berechnet werden, gibt der Anbieter meist zu Vertragsbeginn bekannt, überlicherweise wird die gemäß den Vorjahresverbrauch geschätzte Vertragssumme für ein Jahr durch 11 oder 12 Abschläge geteilt. Wenn da was komisches beim Anbieter rauskommt, muss man nachfragen und wenn der nicht reagiert, umgehend den Lastschrifteinzug kündigen und manuell weiterzahlen, natürlich nur den alten Betrag. Sollte bei einem 24-Monatsvertrag im ersten Bezugsjahr ein deutlich verändertes Verbrauchsverhalten festzustellen sein, dürfte wohl der Versorger für das zweite Vertragsjahr Anpassungen der Abschläge vornehmen. Ansonsten aber wohl eher nicht.


--- Zitat von: Stromfraß am 16. September 2013, 09:48:46 ---Was nun die Preiserhöhung per Mail anbelangt: verschiedene EVU bieten ihre Tarife ausschließlich online an. D.h., auch alle Geschäfte werden nicht per Post abgewickelt, sondern eben ausschließlich online. Auch Preisveränderungen werden per Mail mitgeteilt. Ob dies rechtlich in Ordnung ist, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Wenn Sie diese Mail erhalten hätten und ihr nicht widersprochen haben, wäre diese Erhöhung akzeptiert.
--- Ende Zitat ---
DAS sollten Sie aber nicht so weiterverbreiten. Wir reden hier über einen SONDERVERTRAG (ich wüsste auf jeden Fall kein Gebiet, wo die ExtraEnergie Grundversorger wäre). Und da kenne ICh nur die Rechtssprechung des BGH, die u.a. besagt, dass Vertragsänderungen incl. der vertraglich vereinbarten Preise
1. eine entsprechende vertragliche Grundlage haben müssen (also eine wirksam in den Vertrag eingebundene Preisanpassungsklausel, die selbst auch noch wirksam sein muss) oder
2. die Vertragspartner übereinstimmende Willenserklärungen zu dieser Änderung abgeben müssen, wobei Schweigen nicht als konkludente Zustimmung gewertet werden darf. Lediglich für die Rückforderung von etwaig zuviel gezahlten Rechnungsbeträgen hat der BGH mit seiner 3-Jahres-Rückforderungsregelungderzeit eine zeitliche Grenze gesetzt, was aber an der grundsetzlichen Festlegung zur Wirksamkeit von "mitgeteilten" Vertragsänderungen nichts ändert.

wechselprofi:
@Stromfraß:
1. Wenn  der Bonus im ersten Jahr bereits auf die Abschläge umgelegt wurde, ergibt sich sofort ein exorbitante Erhöhung der Abschläge im zweiten Jahr (bei manchen Tarifen automatisch von 25%)! Dazu kommen Erhöhungen durch EEG-Umlage und eventuell wegen einer ungünstigen Jahresverbrauchsprognose.
2. Discounter sind nicht apriori die schwarze Schafe, Regionalversorger und kommunale Unternehmen die weißen. Es gibt in diesem Forum genug Beschwerden zu den letzteren. Freilich sollte man, bevor man sich für einen Discounter entscheidet, nicht nur den Preis als alleinige Entscheidungsgrundlage heranziehen. Seriosität lässt sich oft an zufriedenen Kunden und deren Meinung ableiten, wenn sie schon eine Lieferperiode überstanden haben.
3. Discounter sind in aller Regel schwer zu erreichen. Das muss keine böse Absicht sein, sie sind mit dem hohen Aufwuchs an Kunden regelmäßig überfordert.
4. Die Auskünfte der Hotline sind mit Vorsicht zu genießen. Es handelt sich in der Regel um angelernte Servicemitarbeiter eines dritten Dienstleisters.  Die Fehlerquote der Agents wird oft durch Softwaremängel noch erhöht.   

Tip: In aller Regel hilft eine Beschwerde an die Geschäftsführung mit der Androhung inklusive Fristsetzung, den Fall an die Schiedsstelle der Bundesnetzagentur zu übergeben. Der Rechtsweg bleibt immer noch offen.

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