Energiepreis-Protest > ExtraEnergie
Machenschaften der ExtraenergieGmbH
khh:
Off-Topic
--- Zitat von: Stromfraß am 17. September 2013, 16:24:44 ---[...]
Was habe ich nun für "falsche Fährten" gelegt?
[...]
--- Ende Zitat ---
@Stromfraß
Falls Sie Ihre bzgl. Sonderverträge mit „Wenn Sie diese Mail erhalten hätten und ihr nicht widersprochen haben, wäre diese Erhöhung akzeptiert“ und „In den AGB ist auch nachzulesen, ob und welche Preisanpassungen ... erfolgen dürfen“ gelegten ‚falschen Fährten’ noch immer nicht realisieren, dann ist Ihnen wohl kaum noch zu helfen! ::)
Und wenn Sie zu Ihren vorstehend zitierten Aussagen anderslautende Entscheidungen von Gerichten kennen, dann bitte her damit und benennen!
Im Übrigen zitiere ich die Fußnote eines anderen Users: "Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!" (Cicero)
Off-Topic ENDE !
dattelner:
Alle Töchter scheinen auch bei den Gasverträgen sehr seltsame Bedingungen zu haben, die ich noch in keinen anderen AnbieterAGBs gefunden habe.
So wird die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten beim Paketpreis dadurch konterkariert, dass (etwas umständlich verklausuliert) in den AGBs steht, die Kündigung muss 6 Wochen vorher erfolgen - aber erst zum Ende des Monats gültig wird, in dem die Belieferung begann - .
Falls man also ein Gaspaket auf 12 Monate kalkuliert, wird spätestens zur Kündigung unter Umständen ein 13-Monatsvertrag daraus, wenn die Belieferung an einem 1. aufgenommen wurde. Selbst wenn man mehr als 1 Jahr bei dem Anbieter bleibt, ist man im letzten Jahr wieder in diesem Schema, wenn man kündigt.
Und so ein 13. Monat mitten im Winter bringt dann ordentlich Gewinn in die Kassen, da jede kwh über dem Paketvolumen gut 80% teurer ist.
bolli:
--- Zitat von: dattelner am 17. September 2013, 19:33:34 ---Alle Töchter scheinen auch bei den Gasverträgen sehr seltsame Bedingungen zu haben, die ich noch in keinen anderen AnbieterAGBs gefunden habe.
So wird die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten beim Paketpreis dadurch konterkariert, dass (etwas umständlich verklausuliert) in den AGBs steht, die Kündigung muss 6 Wochen vorher erfolgen - aber erst zum Ende des Monats gültig wird, in dem die Belieferung begann - .
--- Ende Zitat ---
Fals man das so sehen will, dürfte das "in die Hose" gehen, denn in den meisten Vertragsbedingungen ist von "12 Monaten Lieferzeit" bei einem Jahresvertrag die Rede. Da kann man wohl kaum "künstlich" einen Monat dranstricken.
--- Zitat von: dattelner am 17. September 2013, 19:33:34 ---Und so ein 13. Monat mitten im Winter bringt dann ordentlich Gewinn in die Kassen, da jede kwh über dem Paketvolumen gut 80% teurer ist.
--- Ende Zitat ---
In vielen Fällen, so auch bei Hitenergie (zumindest war das 2012/13 so), ist auch beim Paketpreis eine Schwankungsbreite erlaubt, bei der der Paketpreis gilt. Bei Hitenergie war das seinerzeit +- 20%. Genaueres ergibt sich aus dem individuellen Vertrag. Es steht meist nicht in den AGB sondern im Einzel-Vertrag. Erst darüber greift ein teurerer Preis. Da ließe sich auch so ein Monat abfangen. Im übrigen hat es schon seine Gründe, warum vor Pakettarifen meist eher gewarnt wird. Billig ist nicht immer gut, das gilt manchmal auch bei der Energie ! ;)
Stromfraß:
@khh: Sie können es wohl nicht lassen?!?
Ehe Sie andere User als "Dummköpfe" titulieren (verklausuliert, indem Sie die Fußnote eines anderen Users zitieren), sollten Sie die Beiträge mal richtig lesen.
Sowohl felixr als auch ich haben die Aussage zur Preiserhöhung und wann diese möglich ist, aus Sicht der Stromlieferanten dargestellt.
Da ist doch ein Satz von mir eindeutig:
--- Zitat ---Das ist Sichtweise dieser EVU und ich gehe davon aus, auch die von Hitgas.
--- Ende Zitat ---
[/b]
Und wenn ich dann weiterhin schreibe:
--- Zitat ---Ich kenne anderslautende Entscheidungen von Gerichten.
--- Ende Zitat ---
Dann ist doch wohl klar, dass ich nicht die Auffassung dieser EVU teile!
khh:
--- Zitat von: Stromfraß am 18. September 2013, 08:21:37 ---[...]
Sowohl felixr als auch ich haben die Aussage zur Preiserhöhung und wann diese möglich ist, aus Sicht der Stromlieferanten dargestellt.
Da ist doch ein Satz von mir eindeutig:
--- Zitat ---Das ist Sichtweise dieser EVU und ich gehe davon aus, auch die von Hitgas.
--- Ende Zitat ---
[...]
--- Ende Zitat ---
@Stromfraß
Das haben Sie in Ihren Antworten #1 und #5 so nicht dargestellt! Erst nach den erfolgten Beanstandungen Ihrer Aussagen zu einem Sondervertrag [„zulässige Preiserhöhung“, „Preis nicht widersprochen = Erhöhung akzeptiert“ und „dürfen“ lt. AGB] haben Sie in Antwort #9 mit dem oben zitierten Satz versucht, Ihre anfänglichen Fehleinschätzungen zu kaschieren bzw. zu relativieren.
Wie Sie sehen, lese ich Ihre Beiträge schon richtig. Und die von mir in meinem vorherigen Beitrag zitierte Fußnote eines anderen Users besagt nach meinem Verständnis nichts anderes, als dass man als „Nicht-Dummkopf“ einen Irrtum auch mal eingestehen sollte.
Damit ist diese eigentlich überflüssige 'Streiterei' für mich beendet !
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln