Energiepreis-Protest > ENTEGA
Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Stromfraß:
--- Zitat ---Mahnbescheid widersprechen und abwarten.
--- Ende Zitat ---
Klar, das ist erst mal richtig. Das hatte ich bereits geschrieben. Aber, was dann? Entega wird auf die Forderung nicht verzichten. So, wie es sich darstellt, ist doch zumindest ein Teil der Forderungen berechtigt, vielleicht auch alles. Genau das gilt es abzuklären.
Wie jan_pb schreibt, hat er zwar den Preiserhöhungen widersprochen, d.h. doch aber nicht, dass sie trotzdem berechtigt waren. Da kommt von 2007 - 2010 einiges zusammen.
Falls sich entega tatsächlich seit 2010 nicht mehr gerührt hat, wäre, wie khh schreibt, tatsächlich die Frage der Verjährung zu prüfen. Da kann man sich zunächst selbst sachkundig machen (BGB). Falls diese ernsthaft ansteht, lohnt es sich auch, sachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen (Anwalt).
khh:
--- Zitat von: Stromfraß am 02. August 2013, 11:38:31 ---... So, wie es sich darstellt, ist doch zumindest ein Teil der Forderungen berechtigt, ...
--- Ende Zitat ---
Woher wollen Sie das wissen? ::) - aufgrund der spärlichen Angaben von @ jan_pb kann das doch nicht mal ansatzweise beurteilt werden!
--- Zitat von: Stromfraß am 02. August 2013, 11:38:31 ---... Da kommt von 2007 - 2010 einiges zusammen. ... wäre tatsächlich die Frage der Verjährung zu prüfen. ...
--- Ende Zitat ---
Ja, aber die etwa 1500 Euro dürften kaum allein aus Zahlungskürzungen in 2010 resultieren. Die nach Ansicht des Versorgers bestehenden
(Teil)Forderungen, welche erstmalig bereits vor 2010 fällig waren, sind jedenfalls längst verjährt!
Nachtrag
Sicher ist auch: Wenn @ jan_pb dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht fristgemäß widerspricht (Kreuz an der richtigen Stelle), dann ist das Thema durch
und Entega wird vollstrecken!
Alles Weitere kann in Ruhe bspw. mit einem Anwalt, der VZ oder dem BdEV geklärt werden (vllt. gemeinsam mit anderen Betroffenen lt. Unterforum?),
spätestens dann, falls der Versorger Klage erheben sollte (was zu bezweifeln ist - siehe Unterforum Entega! :) ).
jan_pb:
danke für die vielen Hinweise / Antworten. Der Brief ist gestern angekommen, d.h. ich werde ihn natürlich rechtzeitig angekreuzt zurücksenden.
Zur Forderung: Die ursprüngliche Forderung (Hauptforderung) von Entega belief sich im ersten Mahnschreiben seitens Entega auf 523 Euro (Juni 2010). Im November 2010 hat Entega über den Anwalt nochmal zusätzlich 71 Euro (Sperrversuch) und 238 Euro Verzugsschaden drauf gefordert. Seit dem war nichts mehr bis wie gesagt Mitte dieses Jahres.
Stromfraß:
Wenn ich die 3 Beträge addiere, komme ich auf 832 Euro.
Da blieben noch knapp 700 Euro bis 1500 Euro.
Nach den hier veröffentlichten Angaben wären das für 6 Monate Grundgebühr und weitere Anwaltskosten.
Ich kann diese Beträge nicht nachvollziehen.
Das erste Mahnschreiben seitens Entega kam tatsächlich erst im Juni 2010, obwohl sie seit 2007 zu geringe Abschläge erhielten, die sie akzeptiert haben?
Für mich stellt sich das zumindest sehr mysteriös dar, um nicht zu dagen unglaubwürdig.
jan_pb:
Hallo Stromfass,
ja das war mein Fehler, der vom Gericht geforderter Gesamtbetrag beläuft sich auf 1314 Euro (nicht 1500). Entega hat komischerweise in der diesjährigen Forderung komischerweise auch noch bis Ende Mai 2011 (wo ich schon seit mehr als einem halben Jahr ausgezogen bin) weiterhin Strom berechnet, wodurch die Hauptforderung (inkl. Verzugszins, Mahnkosten, Anwaltskosten) sich auf 1006 Euro sich summierte.
Ich werde dann erstmal das ganze widersprechen und eine rechtliche Beratung aufsuchen. Das Problem dabei ist nur, daß soweit ich mich erinnere, in 2007 / 2008 wo ich damals der Preiserhöhung widersprochen habe und mich nebenbei absichern wollte durch eine rechtliche Beratung, man mir dazu in etwa nur gesagt hat "besser Sie bezahlen einfach das was Entega fordert".
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