Energiepreis-Protest > ENTEGA
Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Stromfraß:
--- Zitat ---Ich werde dann erstmal das ganze widersprechen und eine rechtliche Beratung aufsuchen.
--- Ende Zitat ---
So sehe ich es auch.
--- Zitat ---Das Problem dabei ist nur, daß soweit ich mich erinnere, in 2007 / 2008 wo ich damals der Preiserhöhung widersprochen habe und mich nebenbei absichern wollte durch eine rechtliche Beratung, man mir dazu in etwa nur gesagt hat "besser Sie bezahlen einfach das was Entega fordert".
--- Ende Zitat ---
Einer Preiserhöhung widersprechen?
Entweder sie war berechtigt oder nicht. Im Normalfall akzeptiere ich eine Preiserhöung oder ich mache von meinem Recht der Sonderkündigung Gebrauch.
Ansonsten schulde ich dem Lieferanten Geld, was er irgendwann einzutreiben versucht.
Eine ungerechtfertigte Preiserhöhung mag es aus Sicht des Kunden sein, aber dann muss ich mich wehren. Und wenn die rechtliche Beratung so war wie dargelegt ("besser Sie bezahlen ...") dann ist aus meiner Sicht alles klar.
jan_pb:
--- Zitat von: Stromfraß am 02. August 2013, 22:10:36 ---Einer Preiserhöhung widersprechen?
Entweder sie war berechtigt oder nicht. Im Normalfall akzeptiere ich eine Preiserhöung oder ich mache von meinem Recht der Sonderkündigung Gebrauch.
Ansonsten schulde ich dem Lieferanten Geld, was er irgendwann einzutreiben versucht.
Eine ungerechtfertigte Preiserhöhung mag es aus Sicht des Kunden sein, aber dann muss ich mich wehren. Und wenn die rechtliche Beratung so war wie dargelegt ("besser Sie bezahlen ...") dann ist aus meiner Sicht alles klar.
--- Ende Zitat ---
Aber das würde doch wiederrum heisen, daß alle Stromlieferanten beliebig ihre Preise erhöhen könnten, und die Verbraucher alles mitmachen müssen. Wozu gibt es dann noch die Preisproteste ?
http://www.energieverbraucher.de/de/site__1705/
khh:
--- Zitat von: Stromfraß am 02. August 2013, 22:10:36 ---Einer Preiserhöhung widersprechen?
Entweder sie war berechtigt oder nicht. Im Normalfall akzeptiere ich eine Preiserhöung oder ich mache von meinem Recht der Sonderkündigung Gebrauch.
Ansonsten schulde ich dem Lieferanten Geld, was er irgendwann einzutreiben versucht.
Eine ungerechtfertigte Preiserhöhung mag es aus Sicht des Kunden sein, aber dann muss ich mich wehren. Und wenn die rechtliche Beratung so war wie dargelegt ("besser Sie bezahlen ...") dann ist aus meiner Sicht alles klar.
--- Ende Zitat ---
@ Stromfraß
Mit Verlaub, aber was schreiben Sie denn jetzt wieder für einen Quatsch? Ihre Handlungsweise ist für User dieses Forums keineswegs der "Normalfall". Bevor Sie hier mit solchen 'Weisheiten' rüberkommen, sollten Sie sich vllt. in diesem Forum oder auf den Seiten des BdEV erst mal richtig informieren. Viele User haben den Preiserhöhungen ihres Versorgers jahrelang widersprochen und diese nicht bezahlt - ich bspw. praktiziere das nach wie vor sehr erfolgreich! :)
@ jan_pb
Ob ihr Preisprotest berechtigt war, kann man ohne detaillierte Prüfung ihrer Vertragsunterlagen [Tarif(art), AGB etc.] nicht beurteilen. Lesen Sie zunächst mal die Beiträge im hiesigen Unterforum der Entega, möglicherweise finden Sie dort zu Ihrem "Fall" bereits wertvolle Informationen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt konsultieren wollen, dann wählen Sie möglichst eine/n mit dem Energierecht vertraute/n Anwältin/Anwalt z.B. aus dem Verzeichnis des Bundes der Energieverbraucher. Lassen Sie sich durch wenig qualifizierte Ausführungen mancher User nicht verunsichern! ;)
Ergänzung: Und bereits verjährte Forderungen müssen Sie selbst bei unberechtigten Zahlungskürzungen nicht mehr bezahlen (Einrede der Verjährung gem. § 214 BGB). Diesbzgl. ist auch zu prüfen, ob Entega unzulässigerweise ein sogen. Kontokorrent angewendet und/oder zweckbestimmte (Abschlags)Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet hat (vgl. § 366 BGB)!
jan_pb:
--- Zitat von: khh am 03. August 2013, 00:41:44 ---
Ob ihr Preisprotest berechtigt war, kann man ohne detaillierte Prüfung ihrer Vertragsunterlagen [Tarif(art), AGB etc.] nicht beurteilen. Lesen Sie zunächst mal die Beiträge im hiesigen Unterforum der Entega, möglicherweise finden Sie dort zu Ihrem "Fall" bereits wertvolle Informationen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt konsultieren wollen, dann wählen Sie möglichst eine/n mit dem Energierecht vertraute/n Anwältin/Anwalt z.B. aus dem Verzeichnis des Bundes der Energieverbraucher. Lassen Sie sich durch wenig qualifizierte Ausführungen mancher User nicht verunsichern! ;)
Ergänzung: Und bereits verjährte Forderungen müssen Sie selbst bei unberechtigten Zahlungskürzungen nicht mehr bezahlen (Einrede der Verjährung gem. § 214 BGB). Diesbzgl. ist auch zu prüfen, ob Entega unzulässigerweise ein sogen. Kontokorrent angewendet und/oder zweckbestimmte (Abschlags)Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet hat (vgl. § 366 BGB)!
--- Ende Zitat ---
danke mache ich.
Stromfraß:
khh schrieb:
--- Zitat ---@ Stromfraß
Mit Verlaub, aber was schreiben Sie denn jetzt wieder für einen Quatsch? Ihre Handlungsweise ist für User dieses Forums keineswegs der "Normalfall". Bevor Sie hier mit solchen 'Weisheiten' rüberkommen, sollten Sie sich vllt. in diesem Forum oder auf den Seiten des BdEV erst mal richtig informieren. Viele User haben den Preiserhöhungen ihres Versorgers jahrelang widersprochen und diese nicht bezahlt - ich bspw. praktiziere das nach wie vor sehr erfolgreich! :)
--- Ende Zitat ---
@khh, wenn Sie es anders sehen ...
Was ist denn der Normalfall? Der Lieferant kündigt eine "Preisanpassung" an und begründet sie in der Regel auch. Wenn ich diese akzeptiere, unternehme ich nichts. Falls ich diese nicht akzeptiere, habe ich die Möglichkeit einer Sonderkündigung. Aus meiner Sicht sind das die "Normalfälle".
Nun gibt es weiterhin die Möglichkeit, entsprechend §315 BGB gegen "unrechtmäßig hohe Strompreise" in Widerspruch zu gehen. Ich sehe dies aber als Ausnahmefall an.
Aus den Beiträgen von jan_pb ist nicht ersichtlich, ob sein Widerspruch berechtigt war oder nicht und das ist doch Voraussetzung, ob er auch berechtigt war, Zahlungen zu kürzen.
Auch die Formulierung "zwischenzeitlich hat die Entega meiner Abschlagszahlung zugestimmt" ist doch Gummi. Wann war das, in welcher Höhe und fpr welchen Zeitraum?
Eine sachliche Hilfe ist nur in Kenntnis der Sachverhalte möglich und im konkreten Fall wird die Hilfe eines Fachanwalts nötig sein. Da sind wir einer Meinung.
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