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Entega - Gerichtliches Mahnbescheid

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jan_pb:
danke khh für die sehr hilfreiche Antwort!

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hieß der Tarif "Entega Single/Family". Irgendwann 2006/2007 wurde dieser eingestellt und ich wurde in den Tarif Entega Basis Strom eingestuft.

Wo finde ich die Liste der sachkundigen Anwälte (die einen nicht mit "besser Sie bezahlen das einfach" bei der Erstberatung abfertigen) ?

khh:

--- Zitat von: jan_pb am 04. August 2013, 19:34:35 ---Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hieß der Tarif "Entega Single/Family". Irgendwann 2006/2007 wurde dieser eingestellt und ich wurde in den Tarif Entega Basis Strom eingestuft.
--- Ende Zitat ---

@ jan_pb

Ein bestehender Vertrag kann nicht einfach so „eingestellt“ und ein Bestandskunde nicht ohne weiteres in einen anderen Tarif „eingestuft“ werden !
Wie bereits wiederholt angesprochen: Um Ihre Vertragssituation beurteilen und Ihre rechtlichen Möglichkeiten einschätzen zu können, bedarf es insbesondere einer sachkundigen Prüfung sämtlicher Vertragsunterlagen ab Beginn sowie des damit in Zusammenhang stehenden Schriftverkehrs.


--- Zitat von: jan_pb am 04. August 2013, 19:34:35 ---Wo finde ich die Liste der sachkundigen Anwälte (die einen nicht mit "besser Sie bezahlen das einfach" bei der Erstberatung abfertigen) ?
--- Ende Zitat ---

Hier:  www.energieverbraucher.de/de/Rechtsanwaelte__1713/

Nachtrag
Ich habe Ihnen eine PN geschrieben (siehe unter "Meine Mitteilungen") !

userD0010:
jan_pb
Zitat von: jan_pb am 04. August 2013, 20:34:35

    Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hieß der Tarif "Entega Single/Family". Irgendwann 2006/2007 wurde dieser eingestellt und ich wurde in den Tarif Entega Basis Strom eingestuft.

Sie zitieren einen "VERTRAGSABSCHLUSS",  bei dem ich unterstelle, dass dieser schriftlich fixiert wurde. Die dann irgendwann danach erfolgte "Einstufung"  in Basis Strom kann eigentlich nicht ohne Kündigung des bis dahin existierenden Vertrages oder das Anerbieten desselben und Umwandlung in den neuen Tarif erfolgt sein. Und darüber sollten Sie hoffentlich noch Unterlagen besitzen!

Erfahrungsgemäß versuchen Versorger immer wieder einmal, mit angeblichen Sonderangeboten, Spartarifen oder längerfristigen Neuvertrags-Laufzeiten ihre Kunden zu ködern, einer Vertragsänderung zuzustimmen, wobei diese Versorger nur Eines im Sinn haben, nämlich bessere Konditionen für sich herauszuschlagen bei ihren ach so ahnungslosen Kunden.

userD0010:
@khh   @ jan_pb
Bei QEgli lese ich soeben, dass Sie Diesem von der Entega Forderung in Höhe von 1.000,00 Euro (Hauptforderung) berichten.
In Ihrem eigenen Thread berichten Sie von zunächst 1.500, dann korrigiert von 1.300 Euro.. Welche Forderung ist denn nun korrekt und auf welche Zeiträume bezieht sich diese ?

jan_pb:
Hallo h.terbeck,
die Hauptforderung (im Mahnbescheid) beläuft sich auf 1000 Euro. Ursprüngliche Forderung (für 2007-2010 als Fehlbetrag, das was Entega wollte abzüglich meine Abschlagszahlungen) war etwas mehr als 500 Euro. Seitdem hat Entega ordentlich draufaddiert (Verzugskosten, Zinsen, Fehlgeschlagener Sperrversuch etc.).


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