... So, wie es sich darstellt, ist doch zumindest ein Teil der Forderungen berechtigt, ...
Woher wollen Sie das wissen?
- aufgrund der spärlichen Angaben von @ jan_pb kann das doch nicht mal ansatzweise beurteilt werden!
... Da kommt von 2007 - 2010 einiges zusammen. ... wäre tatsächlich die Frage der Verjährung zu prüfen. ...
Ja, aber die etwa 1500 Euro dürften kaum allein aus Zahlungskürzungen in 2010 resultieren. Die nach Ansicht des Versorgers bestehenden
(Teil)Forderungen, welche
erstmalig bereits
vor 2010 fällig waren, sind jedenfalls längst verjährt!
NachtragSicher ist auch: Wenn @ jan_pb dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht fristgemäß widerspricht (Kreuz an der richtigen Stelle), dann ist das Thema durch
und Entega wird vollstrecken!
Alles Weitere kann in Ruhe bspw. mit einem Anwalt, der VZ oder dem BdEV geklärt werden (vllt. gemeinsam mit anderen Betroffenen lt. Unterforum?),
spätestens dann, falls der Versorger Klage erheben sollte (was zu bezweifeln ist - siehe Unterforum Entega!
).