Eine Kapazitätsvergütung bzw. Kapazitätsumlage wäre schon bizarr denn:
Man führt eine EEG Förderung ein, die den Anteil konventioneller Energie zurückdrängt und weiter zurückdrängen soll (bis auf 20 % lt. EEG). Die Kosten hierfür trägt der Stromkunde.
Mit wachsendem EEG Anteil wird plötzlich die "gesicherte Kapazität" die früher selbstverständlich war zu einem relevanten geldwerten Faktor. Plötzlich soll für etwas, dass früher selbstverständlich war gesondert Geld gezahlt werden.
Ich erachte das nicht als bizarr, sondern als eine logische Entwicklung.
Der Verbraucher zahlt also eine EEG Umlage, die EEG Strom fördert und dann zusätzlich noch eine Kapazitätsumlage, weil durch die EEG Förderung die Kapazität plötzlich nicht mehr gesichert sein soll. Der Verbraucher subventioniert also gleichzeitig die erneuerbaren Energien und die konventionellen Energien über eine eigene Umlage. Beide Abgaben schaukeln sich dabei auch noch hoch.
Ein gegenseitiges Hochschaukeln erschließt sich mir nicht.
Und was heißt hier "Subventionieren der konv. Energien"?
Es wird für eine Dienstleistung, nämlich die Bereitstellung einer abrufbaren Kraftwerksleistung, ein Preis geboten.
Das gibt es auch schon heute auf dem Regelenergiemarkt, den der Verbraucher über die Netzentgelte vergütet.
Dies wird marktwirtschaftlich über Auktionen geregelt. Der günstigste kommt zu Zug.
Wo kann man da eine Subvention sehen?
Das alles ist also gar nicht so abstrus, wie es manchem auf den ersten Blick erscheinen mag.
Das ganze muss auch nicht unbedingt zu insgesamt höheren Kosten für den Verbraucher führen, wenn man es richtig anpackt und - wie von egn schon angesprochen - gleichzeitig das Merit-Order-Prinzip mit Einheitspreis an der Strombörse abschafft und so die Strommengen insgesamt billiger macht, während man für die früher über die Windfall-Profite der Merit-Order-Preisbildung finanzierte Bereitstellung der Kraftwerkskapazitäten nun halt getrennt (in Auktionen ermittelte) Preise zahlen muss.
Es sollten natürlich die zum Zuge kommenden Kraftwerke auch nur die Kapazitätsprämie erhalten, die sie geboten haben. Auch hier bitte kein Merit-Order-Einheitspreis mit erheblichen Windfall-Profiten. Ferner sollten mehrere Auktionen getrennt nach Flexibilität der Kraftwerksleistung durchgeführt werden, so dass Gaskraftwerke nicht mit Braunkohlekraftwerken konkurrieren müssen. Schließlich gibt es auch unterschiedliche Flexibilitätsanforderungen an die Reservekapazitäten.
Wenn man bedenkt, dass sich an solchen Auktionen auch alle bestehenden Kraftwerke beteiligen können, die bereits abgeschrieben sind und somit nur noch relativ geringe Fixkosten und keine großen Investitionskosten mehr decken müssen, dann können solche Kapazitätsprämien relativ preiswert sein.
Das könnte durch Abschaffung der Windfall-Profite der Merit-Order-Preisbildung bei der Strommengenbörse mehr als kompensiert werden, denke ich (dabei gehe ich davon aus, dass die derzeitige Praxis des schwankenden Braunkohlestromexports zur Abbildung der Residuallastkurve nicht dauerhaft bestand haben kann, sondern in Zukunft sowieso auch wieder höhere Börsenstrompreise nach Merit-Order entstehen würden).
Es würden dann hauptsächlich die bereits bestehenden Kraftwerke einfach noch solange vorgehalten, wie es nötig ist, wobei sie dabei mit fortschreitender Zeit immer seltener zu Einsatz kommen und immer weniger Kohle oder Gas verbrennen müssen. Das würde auch mit den Zielen der Energiewende gut zusammenpassen.
Kraftwerksneubauten wären wohl kaum nötig.
Es ist m.E. sowieso fraglich, ob man alte und ineffiziente fossile Kraftwerke wegen des Umweltschutzes unbedingt durch neue Kraftwerke ersetzen muss, wenn deren Einsatzzeiten sowieso mehr und mehr zurückgehen werden und diese alten Kraftwerke diese Reservekraftwerks-Dienstleistung technisch noch gut erfüllen können. Neue Kraftwerke erfordern hingegen erhebliche Investitionskosten, die möglicherweise gar nicht mehr eingespielt werden können, wenn man diese nicht gleich auf die Kapazitätsprämie umlegt.
Eine Kapazitätsauktion hätte den Vorteil, dass die alten Kraftwerke eben ihre Kapazität kostengünstiger anbieten könnten.
Dies gilt für Braunkohlekraferke ebenso wie für Steinkohle- und Gaskraftwerke.
Volkswirtschaftlich kommt dies wohl insgesamt erheblich günstiger.