@toml
Bündelkunden sind im Gasbereich bisher noch nicht bekannt geworden.
Auch im Strombereich spielten diese Bündelkunden nur am Anfang eine entscheidende Rolle.
Dabei ist aber zu bedenken, dass die Bündelung der Nachfrage selbst zu einem sog. Nachfragekartell führen kann. Um so marktmächtiger man ist, um so weniger bedarf man eines gesetzlichen Schutzes.....
Fragen Sie doch mal Ihren Versorger, wie es wohl wäre, wenn Sie die Nachfrage in der gesamten Straße oder im gesamten Stadtteil oder darüber hinaus bündeln würden, welche Angebote er bereit wäre, zu unterbreiten, um diesen \"Großkunden\" dann noch zu halten.
Bisher wird man wohl nur müde lächeln und Ihnen viel Spaß für Ihr Unterfangen wünschen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt