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Autor Thema: BMU: EEG-Marktprämie Vorbild für Konventionelle  (Gelesen 11120 mal)

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Offline superhaase

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Re: BMU: EEG-Marktprämie Vorbild für Konventionelle
« Antwort #15 am: 24. Juli 2013, 07:55:26 »
Zu was kassiert denn der Staat  in ständiger Rekordmanier Steuern und Abgaben?
Wenn es nach Ihnen ginge und auch viele Konsumgüter wie Strom durch staatliches Subventionen verbilligt werden, dann müssten Sie noch viel mehr Steuern "in Rekordmanier" zahlen.
Oder woher denken Sie, dass das Geld sonst kommen könnte?

Zitat
Für Sie @supperhaase, gibt es nur die Pflicht zur teuerste Energie - zu Gunsten Dritter. Vermutlich auch nur solange Sie Dritter sind.
Quatsch. Teuerste Energie fordert hier niemand. Im Gegenteil fordere ich immer einen möglichst niedrigen, aber angemessenen Energiepreis.
Es gibt aber m.E. die Pflicht für jederman, die Kosten für seinen Energieverbrauch zu bezahlen - durch einen angemessenen Preis.
Ebenso, wie man die Kosten für andere Konsumgüter zu zahlen hat.
Es gibt keine rationale Begründung, die dagegen spricht, dieses Prinzip so weit wie möglich durchzuhalten.

Und was soll "zugunsten Dritter" heißen?
Jeder Stromerzeuger (Atomkraftwerk, Kohlekraftwerk, Windkraftwerk, PV-Kraftwerk)) erhält Geld für den erzeugten Strom vom Stromverbraucher. Da gibt es nur zwei Beteiligte. Wer soll der "Dritte" sein?

Zitat
Was wollen Sie denn immer mit Ihrem verkappten Verursacherprinzip. Der Verbraucher ist kein Verursacher und kein Nutzniesser, er ist überhaupt nicht beteiligt an dieser künstlichen Energieverteuerung. Der einfache Verbraucher bezieht Strom zum Leben und Punkt. Der zu bezahlende Preis hat mit dem eigentlichen Strompreis nicht mehr viel gemein.

Die Zukunftsicherung, Klima-, und Umweltschutz, die Infrastruktur sind allgemeine Aufgaben und diese sind über die öffentlichen Haushalte zu finanzieren!
Selbstverständlich ist der Stromverbraucher der Verursacher der mit der Stromerzeugung zusammenhängenden Kosten.
Es entspricht auch dem Verursacherprinzip.
Der Umbau der Stromerzeugung hin zur Nachhaltigkeit ist gesellschaftlich als notwendig anerkannt und gehört damit zu den Stromkosten.
Schließlich gilt das auch für andere Konsumgüter, wie z.B. Chemieprodukte oder Kraftfahrzeuge.
Auch bei diesen Produkten werden staatliche Auflagen gemacht, die dem Schutz der Umwelt dienen und die Herstellung verteuern. Die Produktpreise werden dadurch höher und die Verbraucher müssen diese bezahlen.
Niemand käme auf die Idee, zu fordern, dass der Staat die Geminwohlaufgabe Umweltschutz im Bereich der Kraftfahrzeuge oder der Chemieprodukte finanzieren soll, damit diese Produkte billiger werden können.

Nennen Sie doch mal ein Beispiel, wo ein Konsumgut durch Übernahme von Umweltschutzkosten mittels Steuergeldern preislich gestützt wird.
Mir fällt da grad nichts ein.
Warum soll man damit also beim Strom anfangen?
Wer viel Strom verbraucht, soll auch viel zu diesen Umweltschutzkosten beitragen müssen. Verursacherprinzip eben. Nichts gerechteres ist denkbar.

Selbst bei der von Ihnen als Gemeinaufgabe angeführten Beispiel Infrastruktur gilt weitgehend das Verursacherprinzip und der Nutzer muss entsprechend der Nutzung bezahlen: Straßennetz (LKW-Maut; bei PKWs macht man das bisher über den Umweg einer Kraftstoffsteuer), Gas-Netzentgelte, Wassergebühren, Kommunikationsnetze ... alles "Gemeinwohlaufgaben", weil "Daseinvorsorge", alles nutzungsabhängig bezahlt.
Auch bei der im Kohlepfennig-Urteil des BVerfG zitierten Gemeinwohlaufgabe "tägliches Brot" und dessen Herstellung, wohl unzweifelhaft zur Daseinsvorsorge gehörend, macht der Staat viele Gemeinwohlauflagen (Hygiene, Arbeitsschutz, Sozialabsicherung der Beschäftigten, Umweltschutz etc.). Niemand fordert deshalb, dass der Staat diese Kosten übernehmen soll und aus allgemeinen Steuermittel bezahlen soll, damit das Brot billiger wird.
Im Gegenteil erhebt der Staat auf alle Produkte und Leistungen, die zum Gemeinwohl gehören bzw. dazu beitragen, auch noch Steuern, nämlich zumindest die Mehrwertsteuer.

Wenn man also fordert, dass irgendwelche Wirtschaftsgüter wegen "Gemeinwohl" oder wegen "Daseinsvorsorge" billger werden müssen, dann müsste man logischerweise zuerst die darauf erhobenen Steuern abschaffen, bevor man daran geht, echte Kostenbestandteile der Produktherstellung staatlich zu subventionieren.
Beim Strom hieße das also: Abschaffung der Stromsteuer (Ökosteuer auf Strom), Abschaffung der Konzessionsabgaben, Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Strom. Das wäre auch sinnvoller und unbürokratischer als dem Stromverbraucher aus der einen Tasche Steuern zu entnehmen und ihm in die andere Tashe über subventionerte Stromerzeugungskosten wieder Steuergelder hineinzustecken.
« Letzte Änderung: 24. Juli 2013, 13:54:49 von superhaase »
8) solar power rules

Offline egn

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Re: BMU: EEG-Marktprämie Vorbild für Konventionelle
« Antwort #16 am: 24. Juli 2013, 08:34:53 »
Nur mit dem Rechnen haperts. Sie könne den "Quatsch mit Soße" auch noch weiter verdünnen; "schwankenden Braunkohlestrom" mit flexibel gedeckten Residuallastspitzen hin oder her, es rechnet sich nicht.

Es ist schon ein starkes Stück wie sie Zitate sinnentstellend verfälschen. Oder ist eine Leseschwäche die Ursache für ihre Begriffsstutzigkeit hinsichtlich des Themas?

Wo bitte wurde was von "schwankenden Braunkohlestrom" geschrieben?

Ich kann nur was lesen von "schwankenden Braunkohlestromexport" lesen.

Hinzu kommt noch dass sie auch noch konsequent den Namen ihres Diskussionspartners falsch schreiben.

Dies alles sind weitere Indizien dafür dass es Ihnen überhaupt nicht um eine sachliche Diskussion, sondern um Agitation und Polemik geht.

Offline PLUS

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Re: BMU: EEG-Marktprämie Vorbild für Konventionelle
« Antwort #17 am: 24. Juli 2013, 12:04:08 »
Und was soll "zugunsten Dritter" heißen?
Jeder Stromerzeuger (Atomkraftwerk, Kohlekraftwerk, Windkraftwerk, PV-Kraftwerk)) erhält Geld für den erzeugten Strom vom Stromverbraucher. Da git es nur zwei Beteiligte. Wer soll der "Dritte" sein?
@Superhaase, nicht so tun als hätten Sie noch nie von dem entscheidenden Unterschied gehört. Der EE-Einspeiser erhält nicht den Wert des Stroms den er liefert, sondern eine garantierte Einspeisevergütung in einer Höhe, die im Zivilrecht den Wucherparagrafen aktivieren würde. Es ist allgemein bekannt, dass die Differenz dem nicht privilegierten Stromverbraucher über den Preis in Rechnung gestellt wird. Der Verbraucher ist der unbeteiligte Dritte. Die "Differenz" für die unwirtschaftliche Erzeugung und den Profit findet sich in weiteren Preisen wieder, da der überhöhte Strompreis grundsätzlich in die diversen Preiskalkulationen einfließt. Sie können sich ja schlau machen, mit was für einer Summe da ein  Familienhaushalt so im Jahr bereits belastet wird und die  Fahnenstange ist noch nicht zu Ende.  Hier können Sie das nochmal mit dem "Dritten" und den Argumenten zur Rechtswidrigkeit nachlesen.  Dieser kurze Text dürfte zur Erklärung und Begründung genügen. Es gibt dazu weit mehr.  Warten wir mal ab wie das Bundesverfassungsgericht zur gegeben Zeit entscheidet und die EU nicht vergessen.

Nur mit dem Rechnen haperts. Sie könne den "Quatsch mit Soße" auch noch weiter verdünnen; "schwankenden Braunkohlestrom" mit flexibel gedeckten Residuallastspitzen hin oder her, es rechnet sich nicht.
Es ist schon ein starkes Stück wie sie Zitate sinnentstellend verfälschen. Oder ist eine Leseschwäche die Ursache für ihre Begriffsstutzigkeit hinsichtlich des Themas? Wo bitte wurde was von "schwankenden Braunkohlestrom" geschrieben?
Ich kann nur was lesen von "schwankenden Braunkohlestromexport" lesen.
Hinzu kommt noch dass sie auch noch konsequent den Namen ihres Diskussionspartners falsch schreiben.
Dies alles sind weitere Indizien dafür dass es Ihnen überhaupt nicht um eine sachliche Diskussion, sondern um Agitation und Polemik geht.
@egn, Ihre Frechheiten sind ein starkes Stück und Sie befinden sich damit selbst im Widerspruch.  Ihre Entrüstung wäre weit glaubwürdiger, wenn Ihnen bei meinem "Diskussionspartner" schon die eine oder andere Unsachlichkeit aufgefallen wäre und Sie diese mindestens ebenso moniert hätten.  Ihre Kritik ist unglaubwürdig, völlig überzogen und einfach parteiisch.

Auf Aktion folgt die Reaktion und auf Polemik eben manchmal Polemik. Ich finde das weniger gut und kann einer sachlichen Diskussion weit mehr abgewinnen. Wenn Sie Polemik stört, dann müssen Sie die Ursache bekämpfen, nicht die Wirkung. Vielleicht kennen Sie das Sprichwort "Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil." @egn, sind Sie Klotz oder sind Sie Keil, das ist hier die Frage.
« Letzte Änderung: 24. Juli 2013, 12:26:07 von PLUS »

Offline Netznutzer

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Re: BMU: EEG-Marktprämie Vorbild für Konventionelle
« Antwort #18 am: 24. Juli 2013, 13:54:05 »
Zitat
Jeder Stromerzeuger (Atomkraftwerk, Kohlekraftwerk, Windkraftwerk, PV-Kraftwerk)) erhält Geld für den erzeugten Strom vom Stromverbraucher.

Selten so viel Falsches in einem Satz gelesen. Hoffentlich glaubt's keiner.

Es ist wirklich Zeitverschwendung.

Gruß

NN

Offline superhaase

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Re: BMU: EEG-Marktprämie Vorbild für Konventionelle
« Antwort #19 am: 24. Juli 2013, 14:33:47 »
Und was soll "zugunsten Dritter" heißen?
Jeder Stromerzeuger (Atomkraftwerk, Kohlekraftwerk, Windkraftwerk, PV-Kraftwerk)) erhält Geld für den erzeugten Strom vom Stromverbraucher. Da git es nur zwei Beteiligte. Wer soll der "Dritte" sein?
@Superhaase, nicht so tun als hätten Sie noch nie von dem entscheidenden Unterschied gehört. Der EE-Einspeiser erhält nicht den Wert des Stroms den er liefert, sondern eine garantierte Einspeisevergütung in einer Höhe, die im Zivilrecht den Wucherparagrafen aktivieren würde. Es ist allgemein bekannt, dass die Differenz dem nicht privilegierten Stromverbraucher über den Preis in Rechnung gestellt wird. Der Verbraucher ist der unbeteiligte Dritte.
Quatsch, der Verbraucher ist eine der beiden Parteien, die das Geschäft abschließen: Der Stromerzeuger und der Stromverbraucher. Der eine liefert Strom, der andere bezahlt dafür mit Geld (Zwischenhändler mal außer Acht gelassen).
Und warum soll ein hoher Strompreis zu Gunsten des Verbrauchers sein, der nach Ihrer Aussage der unbeteiligte Dritte wäre?
Sie widersprechen sich selbst und reden wirres Zeug - wie so oft.

Aber lassen wir das, das gehört wieder einmal nicht zum Thema.
« Letzte Änderung: 24. Juli 2013, 14:56:37 von superhaase »
8) solar power rules

Offline PLUS

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Re: BMU: EEG-Marktprämie Vorbild für Konventionelle
« Antwort #20 am: 24. Juli 2013, 14:49:37 »
Quatsch, der Verbraucher ist eine der beiden Parteien, die das Geschäft abschließen: Der Stromerzeuger und der Stromverbraucher. Der eine liefert Strom, der andere bezahlt dafür mit Geld (Zwischenhändler mal außer Acht gelassen).
Aber lassen wir das, das gehört wieder einmal nicht zum Thema.

Wow! Wieder einmal "Quatsch". Diesmal ohne Soße ;) Wenn Ihr "Quatsch mit oder ohne Soße" nicht zum Thema gehört, warum lassen Sie es dann nicht?!

 

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