hallo, khh,
vielen Dank für Ihre beständige Hilfe.
Ich muss nur leider zugeben: Den oben angeführten Sachgrund, warum mehrtarifzähler ausgeschlossen werden, habe ich nicht wirklich verstanden. Bedeutet das nicht, dass Kunden, die Mehrtarifzähler haben, mehr Strom nachts als in den üblichen Spitzenzeiten verbrauchen? Das ist logisch, wenn ich auch Strom mit Hoch- und Niedertarif beziehe, da habe ich Waschmaschine und Trockner nachts laufen lassen, aber da ich ja einheitlichen Normalstrom beziehe, ist das für mich nicht relevant. Also warum sollte ich nur aufgrund der Tatsache dass ich einen Doppeltarifzähler habe nachts mehr Strom brauchen, wo er mich doch zu jeder Zeit gleich viel kostet? Ich sehe zumindest keinen Grund, warum mein Verbrauchsverhalten vom durchschnittlichen abweichen sollte.
Um zu belegen, dass immergrün spätestens im Januar vom Doppeltarifzähler wusste, habe ich ja das Bayernwerk um einen Nachweis gebeten, den ich allerdings noch nicht erhalten habe.
Heute bekam ich von immergrün eine Bestätigungsmail über den Eingang des Zählerstandes, der nun bearbeitet wird.
In dieser Mail lieferten sie die Antwort gleich mit: Es hieß nämlich: "Auch Zählerstände, die Sie dem Netzbetreiber (Bayernwerk AG) mitteilen oder die der Netzbetreiber abliest, werden uns automatisch weitergeleitet."
Damit bestätigt immergrün ja im Grunde genommen, dass sie auch den Zählerstand vom Januar (also BEIDE Zählerstände) vom Bayernwerk erhalten haben.
Ansonsten bin ich nach wie vor ziemlich ratlos, wie es jetzt weitergehen soll.
Wie ist das nochmal mit dem Thema Rückforderung von abgebuchten Beträgen bei der Bank? Hier wurde vor Tagen einmal erklärt, dass nur unberechtigt eingezogene Summen zurückgefordert werden können. Das heißt doch dann, dass ich doch zunächst die Einzugsermächtigung zurücknehmen muss, um später noch eingezogene Beträge zurückzufordern.
Beträge, die eingezogen wurden, solange die Einzugsermächtigung erteilt war, können dementsprechend nicht zurückgefordert werden, oder?
Gruß, blueeye