Hallo,
ich habe einen Zähler mit Hoch- und Niedertarif. War bisher nie ein Problem, denn wenn der Preis immer gleich ist, wurde das eben die Summe beider Tarife zusammengezählt.
Ich bin auch der Meinung, dass immergrün das von Anfang an gewusst haben muss, denn sie haben ja beim Wechsel die Zählerstandsauskunft bekommen. Wenn sie gewollt hätten, hätten sie auch gleich darauf aufmerksam machen können.
Ich frage mich jetzt nur: kann immergrün jetzt als Schadensersatz verlangen, was sie will?
Das sind die entsprechenden Stellen in den AGBs:
Macht der Kunde im Auftragsformular unrichtige Angaben, ist IMMERGRÜN berechtigt, dem Kunden die ihr dadurch entstehenden
Mehrkosten, insbesondere erhöhte Netznutzungsentgelte und Messpreise bei Doppeltarifzählern oder bei Nutzung eines Wandlers, in
Rechnung zu stellen. Unrichtige Angaben im Antragsformular oder während der Vertragsdurchführung können ferner
Schadensersatzansprüche von IMMERGRÜN begründen. Dies gilt insbesondere für nachträglich erforderliche Rechnungskorrekturen
aufgrund etwaiger nachträglich bekannt gewordener abweichender Zählerstände.
(11) Stellt sich während der Laufzeit des Stromliefervertrages heraus, dass die Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 und Ziffer 2 Abs. 2, Abs. 9
und 10, Ziffer 10 Abs. 3 nicht oder nicht mehr vorliegen bzw. gegen die Belieferungsausschlüsse verstoßen wird, hat IMMERGRÜN das
Recht, die bereits gelieferte Energie mit einem Aufschlag von 25% auf den Arbeits- und Grundpreis des vereinbarten Tarifs in Rechnung zu
stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten
Was heißt weitergehende Schadensersatzansprüche?
Wegfall des Bonus + 25% Aufschlag sind alleine ja schon fast 50% Verteuerung. Plus Schadensersatzansprüche in beliebiger Höhe?
Und das nur weil ich einen Doppeltarifzähler habe, nicht gemerkt habe, dass er ausgeschlossen ist und immergrün es offensichtlich erst jetzt merken wollte?
Offensichtlich ist Abzocke ein ziemlich einfaches und einträgliches Geschäft........
lg, blueeye